Liebe Bürger aus Frankfurt, sehr geehrte Gäste!
Ich begrüße besonders die Bundestagsabgeordneten Norbert Kleinwächter und Steffen Kotrè sowie die beiden Landtagsabgeordneten Birgit Bessin und Daniel Freiherr von Lützow.
Ich freue mich, dass auch einige polnische Freunde da sind.
Unser großer Dank gilt den Polizeibeamten, die unsere Veranstaltung schützen und das Demonstrationsrecht gewährleisten.
Wir haben diese Kundgebung anberaumt, weil eine Migrationskrise sich nicht aussitzen lässt. Ich sage es hier deutlich: Diesen Personen, die illegal resp. unerlaubt über die Grenze kommen, ist kein Vorwurf zu machen. Sie nutzen nur die Möglichkeiten, die ihnen unsere Systemparteien aus dem rün-rot-gelben Lager geben. Die Merkel-CDU ist für die Situation hier an der Bundesgrenze hauptsächlich verantwortlich.
Die Todesfälle an der weißrussisch-polnischen Grenze machen deutlich:
Man muss auch diese Ausländer vor sich selbst schützen! Unser Bundestagsabgeordneter Norbert Kleinwächter hat sich diese Situation bei unseren polnischen Partnern an der polnisch-weißrussischen Grenze angesehen. Unsere Polnischen Partner leisten dort hervorragende Arbeit und retten unseren Schmalspurpolitikern in Deutschland und im Land Brandenburg im wahrsten Sinne des Worten den Hintern.
Und aus Erfahrung wissen wir: Wenn die Leute wissen, dass sie illegal keine Chance auf Einwanderung haben, dann kommen sie nicht. Denken Sie an Australien mit seiner erfolgreichen „no way-Politik“. Die Australier konnten das furchtbare Sterben im Pazifik beenden. Oder Italien, als sie 2018 Schiffe mit illegalen Migranten nicht mehr in italienische Hoheitsgewässer einfahren ließen. Schnell brach die Zahl ankommender Flüchtlinge um über 80 Prozent ein.
Es ist falsch verstandene Christlichkeit, alle Menschen dieser Welt aus welchen Gründen auch immer aufnehmen und alimentieren zu wollen. Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst, heißt das zweitwichtigste Gebot. Aber was ist daran christlich, Menschen aus dem islamischen Kulturkreis zu entwurzeln? In ein fremdes Land zu locken mit Arbeitsplätzen und mit großzügigen Sozialleistungen? Zum Arbeiten kommen die wenigsten, wenn man sich die Statistiken anschaut. Zweidrittel aller erwerbsfähigen Syrer beziehen dauerhaft Hartz IV. Es ist doch kein Zufall, dass die Asylantragszahlen explodieren, seitdem das Bundesverfassungsgericht die Asylbewerberleistungen im Jahr 2012 fast verdoppelt hat.
Die deutschen Sozialleistungen sind ein Lockruf für die Welt. Wie viele illegale Migranten bezahlen dafür mit ihrem Leben, mit einer Entwurzelung, mit einer Traumatisierung, mit der Integration in eine immer größer werdenden orientalischen Parallelgesellschaft bei uns. Sie werden durch den großzügigen deutschen Sozialstaat angelockt. In Polen will keiner Asyl beantragen, in Griechenland oder Spanien will keiner bleiben.
Mittlerweile stammt knapp jeder dritte Asylantrag in Deutschland von Leuten, die in Griechenland als Flüchtlinge anerkannt sind. Aber sie werden nicht nach Griechenland überstellt, weil das deutsche Oberverwaltungsgerichte verboten haben. Weil diesen Flüchtlingen in Griechenland angeblich eine „unmenschliche und erniedrigende Behandlung“ drohen würde. Daher werden kaum Asylbewerber nach Griechenland überstellt.
Mit christlicher Nächstenliebe hat das deutsche Asyltreiben nichts zu tun, sondern mit Eitelkeit, mit Überheblichkeit und mit Scheinheiligkeit. Wenn Ihnen die Menschen wirklich was bedeuten würden, würden sie ihnen vor Ort helfen. Dann wäre auch das Bundesprogramm „Neustart im Team“ ein Erfolg. Erinnern Sie sich an dieses Resettlementprogramm, bei dem Privatpersonen eine gewisse Zeit einen gewissen Teil der Kosten für „ihren“ Schutzsuchenden übernehmen sollen? Groß angekündigt, gefeiert, aber in Wirklichkeit ist das Programm ein Rohrkreppierer. Es scheitert an der Heuchelei der Gutmenschen. Denn Gutmenschlichkeit hört auf, wenn es an den eigenen Geldbeutel geht. Da tun sich einige Linke aus dem Brandenburgischen Landtag besonders hervor. Spielen hier den Reservechristus, aber bezahlen sollen die bereits stark gebeutelten Steuerzahler.
Wenn man sich mit den Fakten befasst, wird der Irrsinn noch deutlicher:
Seit 1953 haben über 6,1 Millionen Personen einen Asylantrag gestellt. Laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sind die meisten nämlich 5,1 Mio Asylanträge erst nach 1990 gestellt worden.
Das heisst, bis 1990 war die Lage übersichtlich und beherrschbar. Die aktuellen Zahlen sehen nicht gut aus:
Bis zum 30.09.2021: 100.278 Erstanträge auf Asyl in diesem Jahr. Das sind so viele Personen wie im ganzen Jahr 2020.
Im Vergleichszeitraum des Vorjahres wurden 64.003 Erstanträge gestellt; dies bedeutet eine Zunahme der Antragszahlen um 33,2 %.
Zum Jahresende 2020 waren knapp 1,86 Millionen Schutzsuchende im Ausländerzentralregister (AZR) registriert. Davon kamen nur 25 Prozent vor 2014 nach Deutschland.
Die Deutschen Sozialleisstungen für die Flüchtlinge sind zu hoch und schaffen nur Probleme.
Für eine Flüchtlingsfamilie bestehend aus 2 Erwachsenen und 3 Kindern zwischen 5 und 15 Jahren gibt der Steuerzahler nach neuesten Zahlen 1767 Euro in bar pro Monat aus. Dazu kommt die Miete für 100 qm-Wohnung inkl. Heizkosten 800 Euro aus. Das macht ca. 2567 Euro. plus kostefreier Gesundheitsversorgung. Ab dem dritten Kind macht die Arbeit für einen normalen Arbeitnehmer resp. für einer Flüchtlingsfamilie keinen Sinn mehr.
Sehr geehrte Mitbürger: So kann es nicht mehr weitergehen!!!
Pro Tag kommen nach neuesten Zahlen 1105 Menschen nach Deutschland – Tendenz steigend.
Unser Brandenburgischer Innenminister Stübgen gab noch in der letzten INNEN-Ausschusssitzung bekannt, dass die Bundespolizei die Lage im Griff habe und Grenzkontrollen durchführe. Jederzeit können – wenn er es fordert – zusätzliches Personal herangeführt werden. Das ist lächerlich und inkompetent – er hält das Wahlvolk für Dumm. Die Lage ist eine andere:
Die Bundespolizei könnte mit 100.000 Beamten an der Grenze stehen, sie machen keinen Grenzschutz – sie sind eine Betreuungspolizei, die medidziniesch Versorgung und Verpflegung für die Flüchtlinge organisiert. Die Bundespolizei registrieit , fertigt sinnlose Strafanzeigen wegen unerlauberter Einreise an und überführt die Leute in ein Asylverfahren Kein Mensch wird an der Grenze zurückgewiesen. Jeder, der die deutsche Bundesgrenze überschritten hat und somit eingereist ist, hat die Möglichkeit hier zu bleiben und die meisten bleiben hier ohne sich zu intergrieren oder integrierbar zu sein. Deutschland hat die Kontrolle über die Menschen, die einreisen dürfen und nicht einreisen sollten komplett verloren. Der englischsprachige Begriff von „failed State“ (gescheiterter Staat) ist nicht mehr weit entfernt. Ein Staat der nicht Willens und in der Lage ist seine Staatsgrenzen so zu kontrollieren, dass unerewünschte Personen keinen Zugang bekommen, hat sich aufgegeben. Oder anders gesagt: Die Regierung will diese Zustände herbeiführen, um was auch immer zu provozieren. Dann frage ich mich, warum wählt man diesen Schwarz-rot-grün-gelben Einheitsbrei, die diesen Staat muitwilig oder aus Inkompetenz destabilisieren?
Und jetzt an die Steuerzahler resp. Pendler, die diese ganzen Wahnsinn finanzieren müssen:
2004 entstand der Spruch unter dem SPD-Kanzler Schröder: Tanken für die Rente. Man führte eine ÖKO-Steuer ein, um bei den Bürgern das Autofahren zu verteuern, weil es gut für die Umwelt ist. Tatsächlich änderte es wenig, denn ein Pendler konnten nicht immer auf den ÖPVN umsteigen. Tatsächlich aber füllte die Öko-Steuer die Rentenkasse.
Und HEUTE:
Heute hat man auf die hohe Steuerbelastung noch die CO2-Steuer aufgesetzt. Wieder heißt es, wir tun das für die Umwelt. Nein, Sie tanken heute für die Bezahlung der Flüchtlingskrise. Der Umweltschutz ist nur die Eintrittskarte die Bürger weiter zu enteignen – Leistungsträger und Steuerzahler zu schröpfen.
Seit 1990 wächst die Bevölkerung Deutschlands aufgrund der unkontrollierten überwiegend unqualifizierten Zuwanderung. Wir haben Wohnungsnot, höchste Steuerbelastungen, vorprogrammierte Soziale Spannungen, keine an das Wachstum angepasste Infrastruktur, höhere Kriminalitätsbelastung. Hier sei als Stichwort die Gruppenvergewaltigungen genannt. 704 Taten im Jahr 2020. Diese Deliktform war bis vor wenigen Jahren völlig unbekannt.
Trotz der Zuwanderung haben die Politischen Verantwortlichen den Fachkräftemangel nicht gelöst, die Mittelschicht wird weiter ausgepresst.
Schon heute wandern über 50.000 hoch qualifizierte Bürger pro Jahr aus. Sie stimmen nicht an der Wahlurne ab, sondern mit den Füßen.
Das kann nicht die Lösung sein:
Wir fordern, dass die Regierungsverantwortlichen endlich die Magnetwirkung Deutschlands für Flüchtlinge beseitigen. Die umfänglichen Sozialleistungen kürzen und die hohen Sozialleistungen an das Europäische Durchschnittsniveau anpasst. Es kann nicht sein, dass es Politiker gibt, die einen Mindestlohn von mindestens 12 Euro fordern, für Menschen, die jeden Tag arbeiten gehen. Aber gleichzeitig zulassen, dass es Menschen gibt, die nicht arbeiten gehen und sich ausschließlich über staatsliche Transferleistungen finazieren und ab dem 3. Kind ebenfalls Mindestlohnniveau ohne Arbeit erreichen. Der Sozialstaat ist mächtig aus dem Ruder gelaufen.
Wir fordern die Anwendung unseres Grundgesetzes. Die EU hat sich nicht in die nationale Einwanderungspolitik einzumischen. Das ist eine der Kernaufgaben eines jeden Staates – auch wenn der ein Mitgliedsstaat der EU ist.
Bei uns gilt immer noch das GG und nur politisch verfolgte genießen das Recht auf Asyl. Wer aus einem sichereren Drittstaat kommt, der ist an der Grenze zurückzuweisen.
Von einer Schließung der Grenzen kann keine Rede sein. Wir wollen die Kontrolle über die Einreise haben. Jeder ist willkommen, der die Veraussetzungen für die Einreise erfüllt und nicht unsere Sozialsysteme ausnutzt.
Also was ist daran so schwer konsequent die Interessen unsere Steuerzahler und Bürger umzusetzen? An die Regierung in Berlin: Handeln Sie endlich Herr Scholz und lösen die Probleme. Dafür hat Ihnen der Wähler den demokratischen Auftrag erteilt!
Vielen Dank!
16 Antworten auf „Die AfD – Wir lieben Deutschland – Mut zur Wahrheit: Eine Gefahrenanalyse für Deutschland ( von Wilko Möller MdL für die Innere Sicherheit AfD )“
Alternative für Deutschland Stadtverband Frankfurt (Oder) Müllroser Chaussee 22, 15236 Frankfurt (Oder)
__________________________________________________
Stadtverwaltung Frankfurt (O.)
Zentrale Bußgeldstelle
Postfach 13 63
15203 Frankfurt (O.)
Vorstand: Wilko Möller
Andreas Suchanow
Bernd Saleschke
Telefon: 0179 3238146
Büro: (0335) 27 548 290
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.afd-ffo.de
Anhörungsbogen zum Vorwurf einer OWiG, Az. 86005233
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir nehmen wie folgt Stellung zum Vorwurf einer möglichen Ordnungswidrigkeit in Bezug auf das „Stile Gedenken anlässlich des Anschlags vom 19.12.2016 auf dem Breitscheidplatz in Berlin:
Am 19.12. 2019 trafen sich Mitglieder des AfD-Stadtverbandes Frankfurt (O.) zum stillen Gedenken der Opfer des islamischen Anschlags auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz in Berlin vor drei Jahren. Damals waren 12 Todesopfer und zahlreiche weitere Verletzte, respektive Schwerverletzte infolge des terroristischen Anschlags des bereits polizeibekannten Täters Ani Amri zu beklagen.
Die AfD-Mitglieder trafen sich für dieses Gedenken an der einzigen würdigen Gedenkstätte in Frankfurt (Oder), der Kriegsgräbergedenkstätte auf dem Frankfurter Hauptfriedhof.
In diesem Zusammenhang hat der AfD-Stadtverband ein kurzes Video zur Dokumentation erstellt und es auf der eigenen Internetseite veröffentlicht. Die Beteiligten wollten mit dieser stillen Trauer und der Dokumentation ein Zeichen gegen das Vergessen in unserer schnelllebigen Zeit und eine Mahnung hinsichtlich der nach wie vor akuten Gefahr der Gewalt seitens islamischer Terroristen in unserem Lande setzen.
Als Reaktion auf unser Gedenken soll nun auf Initiative des politischen Gegners die Stadtverwaltung prüfen, ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt.
Der Hauptvorwurf lautet, dass es sich um eine nichtangemeldete und somit nichtgenehmigte Veranstaltung gehandelt haben soll.
Aus folgenden Gründen ist der o. g. Vorwurf unbegründet:
Eine Veranstaltung hat im allgemeinen Verständnis gar nicht stattgefunden, da es
⦁ keine Ankündigung gegeben hat;
⦁ keinen Aufruf zur Teilnahme gab;
⦁ keinerlei Ansprache oder sonstige Redebeiträge auf dem Gelände des Friedhofs gehalten wurden;
⦁ keine Sprech- bzw. Gesangschöre auf dem Friedhofsgelände vorgetragen wurden;
⦁ keine Musik gespielt;
⦁ und keinerlei Transparente, Banner oder Präsentationszeichen gezeigt wurden!
Im Übrigen ist jede öffentliche Aufmerksamkeit während des Gedenkens vermieden worden. Es wurden lediglich entsprechende Kerzen entzündet und aufgestellt und die Beteiligten gedachten noch einige Momente still der Opfer. Für die Videoaufzeichnung gab es lediglich vor dem Friedhof eine Erklärung.
Die Videoaufzeichnung war laut Aushang der Friedhofsatzung nicht verboten, da sie keinerlei kommerziellen Zwecken diente und nur auf die Gedenkenden fokussiert war.
Somit liegt keine nichtgenehmigte Veranstaltung resp. keine Missachtung der Friedhofssatzung vor.
Der Uz. weist darauf hin, dass in Zukunft die Korrespondenz über den AfD-Stadtverband Frankfurt (Oder), Müllroser Chausee 22, 15236 Frankfurt (Oder) zu erfolgen hat.
Mit freundlichen Grüßen
Wilko Möller, MdL
Die verwirrten links grün versifften samt ihrer alimentierten Verbrecher begehen jeden Tag wieviele Straftaten nur in ffo? Leider mehr als genug. Aber die AFD kriegt hier für ein Gedenken an die Opfer vom Breitscheidplatz das hier. Und der Witz dabei das grade ja er mit seinen ganzen Irren links grünen ja dafür mitverantwortlich ist. Oder wer holt denn hier die ganzen Straftäter ins Land? Es wird höchste Zeit das die Bürger denen das was sie schon lange selber denken auch mal ins Gesicht sagen. Geredet auf der Strasse wird ja schon noch sehr viel härter darüber bei dem was man überall so hören tut. Die Leute haben eine unbendige Wut. Erst den Schaden mit anrichten und dann den anständigen deutschen die nur auf dem Friedhof trauern so einen Dreck zu schicken. Das ging ja bis vors Gericht. Ja so irre sind die links grün versifften so krank ist deren Kopf schon.
Anmerkungen zu der Prüfung des Frankfurter Ordnungsamtes zum Vorliegen einer möglichen Ordnungswidrigkeit bezüglich des stillen Gedenkens des Anschlags vom 19.12.2016 auf dem Breitscheidplatz in Berlin
Am 19.12. 2019 trafen sich einige Mitglieder des Frankfurter Stadtverbandes der AfD zum stillen Gedenken der Opfer des islamischen Anschlags auf den Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz in Berlin vor drei Jahren. Damals waren 12 Todesopfer und zahlreiche weitere Verletzte, respektive Schwerverletzte als Blutzoll für den terroristischen Anschlag des bereits polizeibekannten Täters Amri zu beklagen.
Die AfD-Mitglieder trafen sich für dieses Gedenken an der einzigen würdigen Gedenkstätte in Frankfurt(Oder), der Kriegsgräbergedenkstätte auf dem Frankfurter Hauptfriedhof.
In diesem Zusammenhang hat der Stadtverband der AfD ein kurzes Video zur Dokumentation erstellt und es auf der eigenen Internetseite veröffentlicht. Die Beteiligten wollten mit dieser stillen Trauer und der Dokumentation ein Zeichen gegen das Vergessen in unserer schnelllebigen Zeit und eine Mahnung hinsichtlich der nach wie vor akuten Gefahr der Gewalt seitens islamischer Terroristen in unserem Lande setzen.
Als Reaktion auf unser Gedenken soll nun auf Initiative der Stadt geprüft werden, ob hierdurch eine Ordnungswidrigkeit vorliegt.
Hauptargumentation ist, dass es sich um eine nichtangemeldete und somit nichtgenehmigte Veranstaltung gehandelt haben soll. Dem ist jedoch aus folgenden Gründen vehement zu entgegnen.
Eine Veranstaltung hat im allgemeinen Verständnis gar nicht stattgefunden, da es
keine Ankündigung gegeben hat,
keinen Aufruf zur Teilnahme gab,
keinerlei Ansprache oder sonstige Redebeiträge gehalten wurden,
keine Sprech-bzw. Gesangschöre vorgetragen wurden,
keine Musik gespielt
und keinerlei Transparente, Banner oder Präsentationszeichen gezeigt wurden!
Im Übrigen ist jede öffentliche Aufmerksamkeit während des Gedenkens vermieden worden. Es wurden lediglich entsprechende Kerzen entzündet und aufgestellt und die Beteiligten gedachten noch einige Momente still der Opfer.
Für die Videoaufzeichnung gab es lediglich vor dem Friedhof eine Erklärung.
Die Videoaufzeichnung war laut Aushang der Friedhofsatzung nicht verboten, da sie keinerlei kommerziellen Zwecken diente und nur auf die Gedenkenden fokussiert war.
Somit kann also keine nichtgenehmigte Veranstaltung vorliegen, eben so wenig wie möglicherweise eine Missachtung der Friedhofssatzung vorliegen.
Probleme der Stadt Erkner
Vorbereitung zu den Podiumsdiskussionen
Die stark frequentierte Flakenfließbrücke in Erkner wird saniert. Seit Jahren ist die Brücke wegen ihres mangelhaften Zustands Thema, die Sanierung – mehrfach verschoben – soll nun 2022 stattfinden.
Die Absage der Ortsumfahrung für Erkner und Neu Zittau trifft auf Unverständnis
Dass die Landesregierung derzeitig keine Umfahrung für die Orte Neu Zittau und Erkner prüft, war vergangene Woche einem Antwortschreiben des Ministeriums für Landesplanung und Infrastruktur an die MOZ zu entnehmen. Die sorgte im Landkreis für Erstaunen und Unmut.
Das Nein zur Umgehungsstraße hat Philip Zeschmann, Landtagsabgeordneter der Fraktion BVB/Freie Wähler, veranlasst, im Infrastrukturministerium noch einmal auf eine Lösung zu drängen.
Landkreis prüft Information
In einer Antwort des Landkreises vom Montag (17.5.2021) auf Anfrage der MOZ heißt es: „Seitens des Ministeriums wurde den Kommunen und zugleich der Bevölkerung nahezu mit der Verkündung der Ansiedlung versprochen, dass gerade auch die Fragen der verkehrlichen Anbindung zeitnah in Angriff genommen werden sollen“, so die Mail der Landkreis-Pressestelle, „eine Perspektive, wie die verkehrlichen Probleme rund um die Stadt Erkner und die Gemeinde Gosen-Neu Zittau nun gelöst werden sollen, gibt es bisher nicht.“
Am „Grow Together“-Papier festhalten
Beim Verkehrsthema hält der Landkreis Oder-Spree an den Ergebnissen des „Grow Together“-Papiers aus der kommunalen Steuerungsgruppe fest und fordert weiterhin, das Ministerium und der Landesbetrieb Straßenwesen möge sich mit der Ortsumfahrung befassen.
Halbkreis mit Autobahnanschlüssen
Der Wunsch der Tesla-Steuerungsgruppe in aller Kürze: Ein Halbkreis um Neu Zittau soll gebaut werden mit Anschluss an die A10 im Norden und Anschluss an die A12 im Süden.
Die heute von der Tesla-Steuerungsgruppe gewünschten Straßen waren vom Ministerium schon 2011 in mehreren Varianten geprüft worden. Auch heute sieht das Ministerium offensichtlich keinen Grund, das negative Ergebnis von damals zu revidieren.
Landtagsabgeordneter schaltet sich ein
Der Landtagsabgeordnete Zeschmann, zu dessen Wahlkreis auch die Stadt Erkner gehört, beschäftigt sich nach eigenen Aussagen seit April letzten Jahres verstärkt mit einer möglichen Ortsumfahrung für die Gegend. „Meiner Meinung nach wurden noch nicht alle möglichen Varianten einer Ortsumfahrung geprüft“, sagte er der MOZ.
Beratung in Landtags-Ausschuss erbeten
Es stünde noch die Voruntersuchung zu einer Trasse südlich des Neu Zittauer Gemeindeteil Burig an. Die von ihm vorgeschlagene Variante läge nördlich vom bisher geprüften Teilabschnitt – über die Friedersdorfer Straße zur A12 – und damit näher an der Tesla-Gigafactory.
https://www.moz.de/lokales/erkner/umgehungsstrasse-die-absage-der-ortsumfahrung-fuer-erkner-und-neu-zittau-trifft-auf-unverstaendnis-56965184.html
Lösung durch ÖPNV und Radwege?
Welche Möglichkeiten sieht das Ministerium nun für Infrastruktur und Landesplanung, um den jetzigen und neu hinzukommenden Pkw-Verkehr für die Anwohner der Orte Erkner und Neu Zittau erträglich zu gestalten? „Eine verkehrliche Lösung kann nur unter Einbeziehung aller relevanter Verkehrsträger – wie ÖPNV und Radverkehr – in der Region erfolgen“, heißt es dazu – mit Verweis auf die aktuelle Radverkehrskonzeption des Landkreises.
Verkehrsmonitoring geplant
Das Ministerium für Landesplanung und Infrastruktur plant, sein reguläres Verkehrsmonitoring für Brandenburg speziell für das Tesla-Umfeld zu intensivieren. So wurden bereits Anfang des Jahres insgesamt elf zusätzliche elektronische Dauerzählstellen angekündigt, mit denen Verkehrsströme auf den Straßen in der Umgebung der Gigafactory gemessen werden.
https://www.moz.de/lokales/erkner/tesla-gigafactory-und-verkehr-entscheidung-zur-umgehungsstrasse-erkner-und-neu-zittau-steht-56790306.html
Trinkwasserversorgung durch Tesla gefährdet
Der Chef des regionalen Wasserverbunds Strausberg-Erkner, André Bähler, erhebt schwere Vorwürfe: “Die Trinkwasserversorgung wird geopfert auf dem Gabentisch der Wirtschaftspolitik”, kritisiert er in der Sendung. Bähler befürchtet, dass es durch die Tesla-Produktion in Brandenburg zu Wasserknappheit kommen könnte.
Zudem hat Tesla seinen Wasserbedarf im zweiten Antrag von 3,3 Millionen Kubikmetern im Jahr auf rund 1,4 Millionen korrigiert. Das ist in etwa so viel wie eine 30.000-Einwohner-Stadt im Jahr verbraucht. Mit einem weiteren Ausbau der Fabrik werde der Verbrauch aber auf etwa 3,5 Millionen Kubikmeter ansteigen (Wasserverbrauch einer 75.000 Einwohner-Stadt!).
Der Wasserverband Strausberg-Erkner (WSE) hat zumindest über die 1,4 Millionen Kubikmeter in der ersten Ausbaustufe der Fabrik im September 2020 einen Vertrag mit Tesla abgeschlossen. Dem Verband gehe es vor allem darum, auf ein Problem hinzuweisen, dass schon länger bestehe als die Pläne zur Gigafactory. “Wir müssen 170.000 Menschen mit Trinkwasser versorgen. Das funktioniert aber nicht, wenn sich die Lage so weiterentwickelt wie in den vergangenen Jahren.”
Stolz verkündete das Umweltministerium vergangene Woche, man wolle einen bislang ungenutzten Wasservorrat im Raum Hangelsberg unweit der Fabrik anzapfen. Für Hangelsberg ist der benachbarte Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Fürstenwalde und Umland, kurz Füwa, zuständig. Die Technische Geschäftsführerin des Verbands, Marlies Görsdorf, weiß von den Wasservorräten, aber mahnt zur Geduld. Das Gebiet sei noch nicht erkundet. Nichts Genaues weiß man.
1 Zuwanderung von EU-Ausländern in unsere Sozialsysteme begrenzen
1.1 Schlupflöcher schließen, Hartz-IV-Aufstockung begrenzen
Hunderttausende EU-Ausländer erhalten in Deutschland Arbeitslosengeld II („Hartz IV“), meist als Aufstockungsleistung bei einer nicht-existenzsichernden Tätigkeit. Normalerweise besteht eine Wartezeit von 5 Jahren, bis arbeitssuchende EU-Ausländer Leistungen der Grundsicherung beziehen dürfen. Viele EU-Ausländer umgehen diese Regelung und nutzen dafür die Hartz-IV-Aufstockung.
Die AfD fordert, die nationalen Vorschriften zum Leistungsbezug der Grundsicherung für Arbeitsuchende so abzuändern, dass nur solche EU-Ausländer Hartz-IV beziehen können, die zuvor eine existenzsichernde Tätigkeit über einen angemessenen Zeitraum ausgeübt haben. Außerdem soll der Bezug auf maximal ein Jahr begrenzt werden.
Roma-Zuwanderung in rund 20 Städte wie Magdeburg, Halle, Duisburg oder Hagen
„Fast alle Zuwanderer in der Schlossstraße sind offiziell als Schrottsammler tätig und stammen aus dem gleichen Viertel in Bolintin Vale, einer Stadt mit 13.000 Einwohnern bei Bukarest. Auch dort fallen viele Autos mit Hallenser Kennzeichen auf, wie die MDR-Journalisten bei einem Ortsbesuch feststellen. Allein aus der Bolintin Vale seien 1.000 Roma nach Halle gezogen, erfahren sie dort. Ein Rückkehrer, der in Deutschland von Hartz 4 lebte, erklärt in der rumänischen Stadt, warum es so viele Schrotthändler aus Rumänien in Halle gibt: „Der Jobcenter hat gesagt, wenn ihr Geld wollt, dann sollt ihr ein Gewerbe machen! Der erste hat Schrotthändler gemacht, das haben alle gesehen, und alle haben Schrotthändler gemacht“. Die Anmeldung eines Gewerbes ist die Voraussetzung für den Zugang ins deutsche Sozialsystem.
Der Trick: Eine Gesetzesergänzung soll seit 2017 verhindern, dass EU-Bürger nur wegen der Sozialleistungen nach Deutschland kommen. Arbeitslose sind demnach von allen Sozialleistungen ausgeschlossen. Doch es gibt eine Gesetzeslücke, so der MDR: Wer eine geringfügige Beschäftigung oder eine Selbständigkeit nachweisen kann, hat Anspruch auf Sozialleistungen und Kindergeld: „Das heißt, durch einige Stunden Arbeit eines Familienmitglieds kann eine Großfamilie bis zu mehrere Tausend Euro Leistungen beziehen. Und zwar völlig legal“, heißt es in dem MDR-Bericht.
Quelle: https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/mdr-exakt-die-story-extreme-zustaende-durch-zuwanderung-in-halle-und-20-anderen-staedten/
Anmerkung: Seit 2017 haben EU-Bürger, die sich auf Arbeitssuche befinden, nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland Anspruch auf Sozialleistungen. Für den Fall, dass sie in der Bundesrepublik nicht gleich Arbeit finden, haben sie Anspruch auf einmonatige Überbrückungsleistungen – etwa für Essen und Unterkunft – sowie auf ein Darlehen für Rückreisekosten ins Heimatland. Schlupfloch ist aber die Hartz-IV-Aufstockung bei prekären Arbeitsverhältnissen! Hier wird direkt aufgestockt unabhängig von einer Wartezeit.
1.2 Keine Auszahlungen von Sozialleistungen auf ausländische Konten
Sozialleistungen wie Hartz-IV oder Sozialhilfe werden je nach Wunsch des Berechtigten auch auf ausländische Konten überwiesen. Überzahlungen oder Fehlzahlungen können nur unter erschwerten Bedingungen zurückgeholt werden, wodurch dem deutschen Sozialsystem und damit der Solidargemeinschaft ein erheblicher finanzieller Schaden entsteht. Deshalb fordert die AfD, Sozialleistungen nur noch auf inländische Konten auszuzahlen.
1.3 Mindestlohn beibehalten
Mindestlöhne verhindern die Privatisierung von Gewinnen bei gleichzeitiger Sozialisierung der Kosten.
Mindestlohn: Ab 1. Juli 2021 steigt er auf 9,60 Euro pro Stunde. Anfang 2022 wird es eine weitere Steigerung auf 9,82 Euro pro Stunde geben. Ab 1. Juli 2022 wird der Mindestlohn dann 10,45 Euro pro Stunde betragen.
1.4 Arbeitsleben würdigen – Arbeitslosengeld I gerecht gestalten
Ein Arbeitnehmer, der nach langen Jahren der Erwerbstätigkeit arbeitslos wird, hat im Regelfall nur Anspruch auf ein Jahr Arbeitslosengeld I. Anschließend erhält er Arbeitslosengeld II (Hartz-IV) wie ein Arbeitsloser, der noch nie zuvor in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Dies stellt eine Geringschätzung der langjährigen Beitragszahler dar. Die AfD setzt sich für eine Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I in Abhängigkeit von der Dauer der Vorbeschäftigung ein.
1.5 Reform der Arbeitslosenversicherung
Der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung soll abgesenkt werden, um die Einkommen der Arbeitnehmer zu erhöhen und die Lohnnebenkosten zu senken.
Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung beträgt 2,4 % des Arbeitsentgelts, allerdings wird das Arbeitsentgelt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung angesetzt. Diese liegt 2021 bei 7.100/6.700 € (West/Ost) monatlich. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen diesen Beitrag je zur Hälfte.
1.6 Aktivierende Grundsicherung – Arbeit, die sich lohnt
Die AfD will eine „aktivierende Grundsicherung“ als Alternative zum Arbeitslosengeld II (sogenanntes „Hartz-IV“). Das erzielte Einkommen soll nicht wie bisher vollständig mit dem Unterstützungsbetrag verrechnet werden. Stattdessen verbleibt dem Erwerbstätigen stets ein spürbarer Anteil des eigenen Verdienstes. Dadurch entstehen Arbeitsanreize. Wer arbeitet, wird auf jeden Fall mehr Geld zur Verfügung haben als derjenige, der nicht arbeitet, aber arbeitsfähig ist (Lohnabstandsgebot)
Hartz-IV-Bezieher mit deutschem Pass deutlich rückläufig, mit ausländischem Pass stark steigend
„Seit 2007 haben sich die Zahlungsansprüche für Hartz-IV-Bezieher ohne deutschen Pass verdoppelt. Demnach sind die entsprechenden Ansprüche im Jahr 2020 auf knapp 13 Milliarden Euro angestiegen. Zu Beginn des Betrachtungszeitraums seien es 6,6 Milliarden gewesen.
Fast zwei Drittel aller erwerbsfähigen Syrer in Deutschland lebt ganz oder teilweise von Hartz IV. Mit 65 Prozent war der Anteil der Bezieher staatlicher Unterstützung unter Zuwanderern aus Syrien im März dieses Jahres deutlich höher als unter Ausländern aus anderen Hauptherkunftsländern von Asylbewerbern wie etwa Somalia oder Afghanistan.
„Die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit zeigen, dass wir im Bereich der Integration noch viel vor uns haben“, sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg, der Deutschen Presse-Agentur. Der hohe Anteil syrischer Leistungsbezieher sei „angesichts der hohen Schutzquote und der somit vergleichsweise guten Bleibeperspektive bemerkenswert“. Die Annahme, dass ein sicherer Status zu einer schnelleren Integration in den Arbeitsmarkt führe, scheine sich hier nicht zu bestätigen.
Insgesamt sei die Summe aller Ansprüche allerdings gesunken. Die Summe der Zahlungsansprüche deutscher Haushalte habe sich zwischen 2007 und 2020 von knapp 30 Milliarden auf 22,3 Milliarden Euro verringert.“
Quellen: https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/arbeitsmarkt-fuer-fluechtlinge-mehrheit-der-syrer-bekommt-hartz-iv-17436764.html
https://www.welt.de/politik/deutschland/article232240815/Bericht-Ansprueche-auslaendischer-Hartz-IV-Bezieher-seit-2007-verdoppelt.html
Kleine Anfrage MdB René Springer, DS 19/30817
2 Rente
2.1 Rentensystem zukunftsfest gestalten
Der drohenden Überlastung der Beitragszahler muss durch einen höheren Steuerzuschuss in der Rentenfinanzierung entgegengewirkt werden, versicherungsfremde Leistungen sind aus Steuermitteln zu begleichen. Dieser höhere Steueraufwand darf jedoch nicht durch Steuererhöhungen finanziert werden. Vielmehr sind die Steuerzuschüsse zur Rente durch konsequente Streichungen von ideologischen Politikmaßnahmen, beispielsweise in der Migrations-, Klima- und EU-Politik gegen zu finanzieren.
Steuerzuschuss Rente: etwa 100 Milliarden Euro pro Jahr, also jeder 3. Euro ist bereits steuerfinanziert!
Gesamtausgaben der Gesetzlichen Rentenkasse 2019: ca. 325 Milliarden Euro
Durchschnittliches Renteneintrittsalter Deutschland 2019: 64,3 Jahre (damit arbeiten die Deutschen zwei Jahre länger als vor 20 Jahren und deutlich länger als andere Europäer, Quelle: Statista. Bericht aus der Süddeutschen https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/rentenreform-in-frankreich-zwei-laender-zwei-systeme-ein-problem-1.4718860), Zahlen von 2018:
„Da wäre etwa die Regelaltersgrenze. In Frankreich liegt sie bei 62 Jahren, tatsächlich scheiden die Franzosen im Durchschnitt mit 60,8 Jahren aus dem Arbeitsleben. In Deutschland dagegen hat die damalige schwarz-rote Regierung 2007 die Rente mit 67 beschlossen. Die Altersgrenze steigt dadurch bis 2031 schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Doch auch viele Deutsche gehen vorzeitig in Rente. Das faktische Renteneintrittsalter lag 2018 bei 64,1 Jahren.
Derzeit dürfen die Franzosen nicht nur früher in Rente gehen als die Deutschen – sie haben im Alter auch mehr Geld. Nur 3,4 Prozent der französischen Rentner gelten als arm, haben also ein Einkommen von weniger als der Hälfte des Durchschnitts. In Deutschland sind es 9,6 Prozent. Insgesamt bekommen die Franzosen etwa 74 Prozent ihres letzten Gehalts als Rente. Im Schnitt sind das 1389 Euro, 1065 Euro für Frauen, 1739 Euro für Männer. Frankreich zählt damit zu den wenigen Ländern der Welt, in dem Rentner höhere Einkommen haben als die Gesamtbevölkerung: 103,2 Prozent des Durchschnittseinkommens. Deutsche Rentner hingegen kommen laut OECD nur auf 88,6 Prozent (zum Vergleich: BRD 2018: durchschnittlich 906€/Monat, Rentenniveau 48%).“
Durchschnittsrente BRD 2020: 982€ im Monat
2.2 Freiheit beim Renteneintritt, kein starres Rentenalter
Unserem Freiheitsverständnis nach gehört die Entscheidung über den Eintritt in die Rentenphase in die Hand des Einzelnen Wir wollen deshalb jedem ermöglichen, länger zu arbeiten und im Einvernehmen mit dem jeweiligen Arbeitgeber zum individuellen Wunschzeitpunkt den Ruhestand anzutreten. Die Rentenhöhe hängt dabei von den eingezahlten Beiträgen und dem Renteneintritt ab. Wer länger arbeitet, bekommt entsprechend mehr Rente.
2.3 Altersarmut verhindern
Unabhängig vom Zeitpunkt des Renteneintritts muss immer gelten: Wer lange in die Rentenkasse eingezahlt hat, sollte auch bei einem geringeren Einkommen bessergestellt werden als Personen, die weniger eingezahlt haben. Dem wird die AfD gerecht, indem 25% der Altersrente nicht auf die Grundsicherung im Alter angerechnet werden.
2.4 Abschaffung der Politikerpensionen
2.5 Reduzierung des Beamtenstatus auf originär hoheitliche Aufgaben
Die hohe Loyalität der Beamten beruht auf dem Prinzip der Fürsorgepflicht des Dienstherrn, die sich z. B. durch die Beamtenpensionen ausdrückt. Die AfD möchte sie deshalb beibehalten, allerdings die Verbeamtung auf hoheitliche Aufgaben beschränken, wie z.B. bei Bundeswehr, Zoll, Polizei, Finanzverwaltung und Justiz. Auf diese Weise wird ein Großteil der künftigen Staatsbediensteten in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen und deren Beitragsaufkommen gestärkt.
Die Pensionärinnen und Pensionäre erhielten im Januar 2020 durchschnittlich 3 110 Euro brutto Ruhegehalt (2019: 2 970 Euro), Quelle: Destatis
Beamtenpensionen kosteten dem Staat im Jahr 2020 etwa 75 Milliarden € (zum Vergleich: 2010 etwa 50 Milliarden €), Quelle: Statista.
Möglicher Angriff der CDU/SPD:
„Allein in den letzten zwei Jahren hat die Groko 23.500 neue Stellen geschaffen, die Zahl der Bundesbediensteten ist in diesem Jahr mit gut 200.000 auf ein Rekordhoch gestiegen, wie interne Unterlagen des Finanzministeriums zeigen. Nicht alle davon sind Beamtenstellen, aber viele.“
Wie will die Groko erklären, warum Mitarbeiter in der Bundeszentrale für politische Bildung verbeamtet werden müssen?
2.6 Lastengerechtigkeit zwischen Familien und Kinderlosen herstellen
Besondere Beachtung verdienen im Sozialversicherungssystem die Familien. Eltern tragen die Lasten der Kindererziehung. Die späteren Leistungen der Kinder, insbesondere in der Rentenversicherung, kommen aber allen Rentnern zugute, auch den Kinderlosen. Familien mit Kindern tragen daher Sonderlasten für die Allgemeinheit. Die AfD möchte hier einen Ausgleich herstellen, indem Familien für jedes Kind 20.000 Euro Beiträge der Eltern zur Rentenversicherung aus Steuermitteln erstattet bekommen, ohne dass sich die Rentenansprüche dadurch verringern. Wurden zum Zeitpunkt der Geburten noch keine Beiträge in entsprechender Höhe gezahlt, erfolgt eine Anrechnung auf zukünftige Rentenbeiträge. Die Eltern werden dadurch in dem Lebensabschnitt wirkungsvoll unterstützt. Dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dem „Trümmerfrauenurteil von 1992, das die bisherigen Regierungen konsequent ignorierten, will die AfD endlich Rechnung tragen (siehe Kapitel „Familie und Demografie“).
2.7 Die AfD will keine Doppelbesteuerung der Rente!
„Der Steuerzahler zahlt jeden Monat Geld für die Rente ein. Früher wurden die Rentenbeiträge vom zu versteuernden Einkommen gezahlt. Dafür war die spätere Rente steuerfrei. 2005 wurde das Rentensystem umgestellt. Seitdem werden Rentenbeiträge vom nicht versteuerten Einkommen bezahlt. Stattdessen müssen nun auf die Rente Steuern gezahlt werden. Allerdings wurde das System nicht von einem Tag auf den nächsten umgestellt.
Bis zum Jahr 2040 steigt der Anteil der Rente, der versteuert werden muss, prozentual an. Gleichzeitig steigt der Anteil der Rentenbeiträge, die von der Steuer abgesetzt werden können. Theoretisch darf es dabei keine doppelte Steuerbelastung geben, praktisch allerdings sind durch Übergangsfristen oder unterschiedliche Berechnungen die Sachverhalte nicht so klar. Je nach persönlicher Situation kann so ein beträchtlicher finanzieller Schaden entstehen.
Eine Musterklage soll Mitte Mai vor dem Bundesfinanzhof verhandelt werden. Darin geht es um die Frage, wie eine eventuelle Doppelbesteuerung “errechnet” werden kann und ob eine Doppelbesteuerung erlaubt ist.“ (Quelle: Der Steuerzahler)
2.8 Steuerfreibetrag anheben
Neben den besonderen Ungerechtigkeiten gegenüber Ostrentnern und Familien in ganz Deutschland gibt es auch grundsätzliche Ungerechtigkeiten bei der Rentenbesteuerung. Viele Rentner, die seit 2005 auf ihre Renten Steuern zahlen, unterliegen einer Doppelbesteuerung. Die rechtlichen Regelungen sind so anzupassen, dass dieser verfassungswidrige Zustand abgeschafft wird
Wir wirken der Einkommensteuerlast dadurch entgegen, dass wir den Steuerfreibetrag wie im steuerpolitischen Abschnitt dargestellt – für alle anheben und so zumindest niedrige Renten vor der Besteuerung bewahren.
2.9 Ungerechtigkeiten bei der Überleitung der Ostrenten beseitigen
Neben den Ungerechtigkeiten gegenüber Familien bestehen auch 31 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung noch immer Ungerechtigkeiten bei der Überleitung der Ostrenten. Bei der in den neunziger Jahren erfolgten Rentenüberleitung mit dem Renten-Überleitungsgesetz und dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz ist es zu Ungereimtheiten gekommen. Die im Alterssicherungssystem der „DDR” enthaltenen Regelungen für besondere Berufsgruppen wurden nur teilweise umgesetzt. Nach dem Auslaufen von Übergangsregelungen ergeben sich erhebliche Unterschiede je nach Rentenbeginn. Für die Härtefälle und groben Unbilligkeiten im Rentenüberleitungsprozess werden wir einen Ausgleich durch eine Fondslösung schaffen. Im Rahmen der Fondslösung sind den Betroffenen pauschalierte Einmalzahlungen in angemessener Höhe zu gewähren. Bei der Bemessung der Einmalzahlungen soll – soweit dies möglich ist – an die zurückgelegte Betriebszugehörigkeit angeknüpft werden.
Vorsicht: Diese Forderung bedient die Ostdeutschen. Tatsächlich sind die Renten der Ostdeutschen höher als die Westrenten, weil die Regierung Kohl damals sehr großzügig die Entgeltpunkte angepasst hat. Weil die West-Erwerbsbiografien sehr viel mehr Unterbrechungen aufweisen, insbesondere diejenigen von West-Müttern, sind die gesetzlichen Renten der Ostdeutschen tatsächlich höher.
2.10 Exkurs:
Rentenprogramm der Anderen (https://www.merkur.de/wirtschaft/rente-bundestagswahl-2021-wahlprogramm-parteien-rente-cdu-csu-spd-linke-gruene-afd-fdp-90807988.html)
„Die Rente ist, wie auch in der Vergangenheit, ein heißes Thema bei Wahlen, so auch bei der kommenden Bundestagswahl. Denn die Rentner sind mit 21 Millionen Menschen eine der größten Wählergruppen in Deutschland.
Laut einem Gutachten aus dem Bundeswirtschaftsministerium drohen der Rentenversicherung ab 2025 große Finanzierungsprobleme. Ein Grund ist, dass die Bundesregierung 2018 den Nachhaltigkeitsfaktor durch die sogenannte doppelte Haltelinie ersetzt hat. Demnach wird der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung auf 20 Prozent begrenzt und das das Rentenniveau darf nicht unter 48 Prozent sinken.
In dem Gutachten wird die Rückkehr zur alten Rentenformel gefordert. Sonst würde der Rentenbeitrag in den 2030er-Jahren von derzeit 18,6 Prozent auf über 23 Prozent steigen. Das Rentenniveau dagegen würde dennoch auf unter 46 Prozent sinken, bei steigenden Steuerzuschüssen an die Rentenkasse. Deshalb wird die Rente mit 68 gefordert. Genau gesagt soll das Renteneintrittsalter dynamisiert werden. Bei steigender Lebenserwartung soll man auch später in Rente gehen.
CDU/CSU
Die CDU/CSU will eine Alterssicherung auf drei Säulen: die gesetzliche Rentenversicherung sowie die betriebliche und private Vorsorge. Um den sozialen Schutz von Selbstständigen zu verbessern, will sie eine Altersvorsorgepflicht für alle Selbstständigen einführen, die nicht bereits anderweitig abgesichert sind. Die private, staatlich geförderte Altersvorsorge will sie einfacher machen. Sie will ein Konzept entwickeln, um in Deutschland eine neue Form der kapitalgedeckten Altersvorsorge zu etablieren. Dafür will sie eine Generationenrente für eine Altersvorsorge von Geburt an und prüfen, wie man die Generationenrente mit einem staatlichen Monatsbeitrag zur Anlage in einem Pensionsfonds- mit Schutz vor staatlichem Zugriff – ausgestalten kann.
Bündnis 90/Die Grünen: Grundrente soll zu einer „Garantierente“ werden
„Deutschland. Alles ist drin.“ nennen Bündnis90/Die Grünen ihren Programmentwurf. Darin strebt die Partei eine „verlässliche Alterssicherung für alle“ an. Hohe Priorität hat dabei eine langfristige Sicherung des Rentenniveaus bei 48 Prozent. Damit soll verhindert werden, dass immer mehr Menschen auf Grundrente angewiesen sind. An der Rente mit 67 soll festgehalten werden.
Um das Rentenniveau zu sichern, will die Partei die Frauenerwerbstätigkeit unter anderem durch ein Rückkehrrecht in Vollzeit erhöhen, ein echtes Einwanderungsgesetz schaffen und die Beschäftigungssituation älterer Arbeitnehmer verbessern. Bei Bedarf soll der Steuerzuschuss erhöht werden.
In einem ersten Schritt zu einer Bürgerversicherung sollen bisher nicht abgesicherte Selbständige sowie Abgeordnete in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen werden. Die Grundrente soll zudem zu einer „echten Garantierente“ weiterentwickelt werden. Eine kapitalgedeckte Altersvorsorge in Form eines Bürgerfonds soll die gesetzliche Rente ergänzen.
SPD: Beamte, Selbständige, Freiberufler und Politiker sollen in Rentenkasse einzahlen
Die Sozialdemokraten haben ihr Wahlprogramm „Aus Respekt vor deiner Zukunft – Das Zukunftsprogramm der SPD“ getauft. Darin heißt es in dem Kapitel „Alter absichern“: „Wir wollen die gesetzliche Rente stärken und stehen für eine dauerhaft stabile Rentenleistung und ein dauerhaftes Rentenniveau von mindestens 48 Prozent.“ Gleichzeitig wird eine Anhebung des Renteneintrittsalters abgelehnt. Den gesetzlichen Anspruch, dass langjährig Versicherte vor Erreichen der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente gehen können, will die SPD beibehalten.
Auch Beamte, Selbständige, Freiberufler und Politiker sollen in Zukunft in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Bei Beamten soll Gesamtversorgungsniveau jedoch nicht reduziert werden. Weitere Ziele der SPD sind der Schutz von Erwerbsminderungsrentner vor „Armutsrisiken“, geschlechtergerechte Renten und der Ausbau der betrieblichen Altersversorge. Die Riesterrente soll ersetzt werden durch ein neues Angebot, das sich unter anderem an dem schwedischen Vorbild orientiert. Das heißt, es soll von einer öffentlichen Institution gemanagt werden.
AfD: Versicherte sollen mehr Freiheit beim Renteneintrittsalter erhalten
„Deutschland. Aber normal“ heißt das Wahlprogramm der AfD. Die Partei will die Rente zukunftsfest machen, indem ein höherer Steuerzuschuss den Beitragszahler vor einer drohenden Überlastung schützt. Versicherungsfremde Leistungen sollen aus Steuermitteln beglichen werden. Dies soll jedoch nicht durch Steuererhöhungen finanziert werden, sondern durch Streichungen bei „ideologischen Politikmaßnahmen“, wie bei der Migrations-, Klima- und EU-Politik.
Den Versicherten sollen auch mehr Freiheitsrechte zugestanden werden, zum Beispiel bei der Entscheidung über den Eintritt in die Rentenphase. Die Rentenhöhe soll dabei von den eingezahlten Beiträgen und dem Renteneintrittsalter abhängen. 25 Prozent der Altersrente sollen nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden, damit Rentner auch bei einem geringen Einkommen während des Arbeitslebens genug zum Leben haben.
Die AfD will zwar Politikerpensionen abschaffen, aber Beamte nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen. Der Beamtenstatus soll allerdings auf originär hoheitliche Aufgaben wie Bundeswehr, Zoll, Polizei oder Justiz beschränkt werden.
Die Lastengerechtigkeit zwischen Familien und Kinderlosen soll hergestellt werden, indem Familien für jedes Kind 20.000 Euro Beiträge der Eltern zur Rentenversicherung aus Steuermitteln erstattet bekommen, ohne dass sich die Rentenansprüche dadurch verringern.
Die Ungerechtigkeiten bei der Überleitung der Ostrenten will die AfD durch einen Fonds beseitigen, der Betroffenen pauschalierte Einmalzahlungen in angemessener Höhe gewährt. Letztendlich soll die Doppelbesteuerung von Renten verhindert und dafür der Steuerfreibetrag angehoben werden.
FDP: „enkelfitte Rente“ durch Baukastenprinzip
Die FDP nennt ihren Programmentwurf „Nie gab es mehr zu tun“. Darin findet sich der Punkt „Enkelfitte Rente“. Das Ziel der Partei ist es, das Altersvorsorgesystem zu modernisieren, nachhaltig finanzierbar zu machen und den kapitalgedeckten Teil der Altersvorsorge zu stärken. Nach dem Baukastenprinzip sollen Formen der gesetzlichen, der betrieblichen sowie der privaten Altersvorsorge frei miteinander kombiniert werden können. Alle Ansprüche daraus sollen bei Wechseln zwischen Arbeitgebern oder zwischen Beschäftigung und Selbstständigkeit mitgenommen werden können.
Gefordert wird auch ein flexibler Renteneintritt nach schwedischem Vorbild. Wer früher in Rente geht, bekommt eine geringere, wer später geht, eine höhere Rente. Wer das 60. Lebensjahr und mit allen Altersvorsorgeansprüchen mindestens das Grundsicherungsniveau erreicht, soll selbst entscheiden, wann der Ruhestand beginnt. Zuverdienstgrenzen sollen abgeschafft werden und Teilrenten unkompliziert möglich sein.
Für die private Altersvorsorge will die FDP eine gesetzliche Aktienrente einführen. Dafür soll ein Teil des Beitrages für die gesetzliche Rentenversicherung nicht in das Umlagesystem fließen, sondern in einen Fonds. Vorgeschlagen werden zwei Prozent des Bruttoeinkommens.
Um Altersarmut zu bekämpfen, setzt die FDP auf eine Basis-Rente, die von der Rentenkasse ausgezahlt werden soll. Diese soll höher als die Grundsicherung sein und ärmeren Rentnern den Gang zum Sozialamt erspart. In Rahmen der „Schuldenbremse 2.0“ für die Sozialversicherungen sollen versicherungsfremde Leistungen vollständig aus dem Bundeshaushalt finanziert werden müssen. Damit soll die nachhaltige Finanzierung aller Sozialversicherungen gesichert werden. Dabei sollen keine Leistungen gekürzt, sondern korrekt zugeordnet werden.
Linke: Rentenniveau soll sofort auf 53 Prozent angehoben werden
Der Wahlprogramm der Linken heißt „Zeit zu handeln. Für soziale Sicherheit, Frieden und Klimagerechtigkeit“. Der Abschnitt „Gute Rente, gutes Leben – solidarische Erwerbstätigenversicherung“ befasst sich mit der Rente. Darin weist die Partei zurück, dass wer länger lebt, erst später in Rente gehen soll. Auch darf die Rente nicht über Kapitalmärkte „gesichert“ werden, da sie in diesem Falle unsicher ist. Sie muss weiterhin je zur Hälfte von Unternehmen und Beschäftigten finanziert werden.
Als Sofortmaßnahme soll das Rentenniveau auf 53 Prozent angehoben werden. Wer derzeit die aktuelle Durchschnittsrente von 1.048 Euro bekommt, erhält dann 1.152 Euro. Die Anhebung der Rentenniveaus würde nach Berechnungen der Linken einen Durchschnittsverdiener nur 33 Euro mehr im Monat kosten. Der Beitrag für eine private Riesterrente könnte dafür entfallen.
Die Linke will die Rente ab 67 zurücknehmen und wieder eine abschlagsfreie Rente ab 65 ermöglichen. Nach mindestens 40 Beitragsjahren sollen bereits ab 60 Jahren abschlagsfrei Rente gegangen werden können. Für Langzeitarbeitslose sollen wieder Rentenbeiträge eingezahlt werden.
Auch Selbstständige, Freiberufler, Beamte, Manager und Politiker soll in die Rentenversicherung einzahlen. Weiterhin verspricht die Partei eine solidarische, steuerfinanzierte Mindestrente von 1.200 Euro.
Zeiten niedriger Löhne sollen ausgeglichen werden, indem die „Rente nach Mindestentgeltpunkten“ auch für Zeiten nach 1992 eingeführt wird. Weiterhin sollen Ausbildungszeiten, Zeiten der Erwerbslosigkeit, der Kindererziehung und der Pflege für die Rente besser bewertet werden.
Die Linke will die Ostrenten ans Westniveau angleichen, die Riesterrente auf freiwilliger Basis in die gesetzliche Rente überführen, sowie die Doppelbesteuerung von Renten abschaffen.
Mögliche Kritikpunkte in einer Diskussion:
Linke Parteien wollen Rentengeschenke für die 21 Millionen Rentner in Deutschland. Das hat die SPD schon immer gemacht.
CDU/CSU und FDP setzen auf das Drei-Säulen-Modell, gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge. Aber keiner geht das eigentliche Problem an: Die demografische Schieflage in Deutschland. Wer akzeptiert, dass ein halbes Jahrhundert jede Generation zahlenmäßig um ein Drittel schrumpft, muss sich nicht wundern, dass wir ein Rentenproblem bekommen. Wir brauchen eine aktivierende Familienpolitik. Eltern müssen für ihren generativen Beitrag zur umlagefinanzierten Rentenversicherung wirkliche Wertschätzung erfahren.
Möglicher Angriff in einer Diskussion: Geplante Rente mit 68 vom CDU geführten Bundeswirtschaftsministeriums:
„Berater der Bundesregierung haben rund drei Monate vor der Bundestagswahl eine Reform hin zur Rente mit 68 vorgeschlagen. Es drohten “schockartig steigende Finanzierungsprobleme in der gesetzlichen Rentenversicherung ab 2025”, prognostizierte der Wissenschaftliche Beirat beim Bundeswirtschaftsministerium anlässlich seines neuen Gutachtens zur Zukunft der Rente am Montag in Berlin.“
3 Gesundheit
3.1 Schluss mit den unverhältnismäßigen Corona-Maßnahmen
3.2 Impfen muss freiwillig bleiben
3.3 Einsetzung eines parlamentarischen Corona-Untersuchungsausschusses
3.4 Krankenhäuser und Kliniken brauchen Planungssicherheit und eine individuell auskömmliche Finanzierung
Die AfD fordert die Einführung eines Individualbudgets für Krankenhäuser, um auch in strukturschwachen Gebieten wohnortnah Notfalleinrichtungen, Abteilungen für Geburtshilfe und die stationäre Behandlung von Kindern zu ermöglichen. Das bestehende DRG-System [sprich: die-ar-dschi] mit Fallpauschalen macht insbesondere die stationäre Behandlung von Kindern finanziell unattraktiv und führt zu einer Unterversorgung, d.h. einem Mangel an Plätzen in Kinderkliniken..
3.5 Die AfD fordert eine Begrenzung privater Träger im Krankenhausbereich.
3.6 Budgetierung der niedergelassenen Ärzte beenden
Die Hälfte der niedergelassenen Ärzte erreicht in den nächsten Jahren das Rentenalter. Die Motivation für eine eigene Praxis sowie zu einer längeren Berufsausübung über die übliche Altersgrenze hinaus ist unter den bestehenden Restriktionen gering. Das bestehende System einer leistungsunabhängigen Budgetierung führt zu monatelangen Wartezeiten auf Facharztbehandlungen, überbordender Bürokratie, vorzeitigen Praxisschließungen und stark verringertem Wunsch nach beruflicher Selbstständigkeit. Nicht Kopfpauschalen, Budgetierung und willkürliche Honorarkürzungen innerhalb der GKV, sondern eine leistungsgerechte Bezahlung der Mediziner sichert eine bedarfsorientierte Betreuung des einzelnen Patienten.
3.7 Medizinische Versorgung auf dem Land wiederherstellen und sichern
Für die AfD ist die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum eine der aktuell dringendsten Aufgaben. Mit folgenden Maßnahmen wollen wir sie stärken:
1. Aufhebung der Kopfpauschalen-Vergütung und der Budgetierung der ärztlichen Honorierung.
2. Beendigung der Deckelung im Abrechnungssystem (Degression).
3. Finanzielle und organisatorische Niederlassungshilfen.
4. Abbau der Hürden bei der Anstellung von ärztlichem Personal, wie z. B. der Jobsharing-Limitation.
5. Weiteren Ausbau von Arztpraxen / Polikliniken/MVZ mit angestellten Ärzten auch unter der Trägerschaft der Kommunen, aber unter ärztlicher Leitung.
6. Förderung von Medizinstudenten, die sich nach dem Studium für einen gewissen Zeitraum zu einer Berufstätigkeit in strukturschwachen Gebieten verpflichten.
7. Bereitstellung von günstigen Studiendarlehen für Medizinstudenten, die mit einer Berufstätigkeit in unterversorgten Landkreisen sukzessiv erlassen werden.
8. Konsequente Wahrnehmung des Sicherstellungsauftrages für eine flächendeckende Versorgungsdichte durch die Kassen(zahn-)ärztlichen Vereinigungen.
Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen bzw. der Krankenkassen:
Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen haben innerhalb der gemeinsamen Selbstverwaltung dafür zu sorgen, dass bundesweit alle gesetzlichen Vorgaben des Fünften Buches Sozialgesetzbuch korrekt umgesetzt werden, d.h. flächendeckend und auf vergleichbarem Niveau muss die medizinische Versorgung der Bürger gewährleistet sein.
Problem: Dieser Sicherstellungsauftrag kann bereits heute in einigen Regionen Brandenburgs nicht erfüllt werden. Zu den Hintergründen siehe Bericht aus den Potsdamer Nachrichten vom 13.06.2018:
„Brandenburg braucht junge Mediziner
Nirgendwo in Deutschland muss ein Arzt so viele Patienten behandeln wie in Brandenburg. Das Ministerium beruft sich dabei auf Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) und liefert auch eine Erklärung für den Brandenburger Befund: Die mit durchschnittlich 47,8 Jahren deutlich ältere Bevölkerung Brandenburgs (Bundesschnitt 44,8 Jahre) gehe mit einem höheren Krankheitsrisiko und damit einem erhöhten Behandlungsbedarf einher. Im Vergleich erbringen die Brandenburger Vertragsärzte auch 16 Prozent mehr Behandlungsfälle als bundesweit üblich. Das Problem: Nicht nur die Patienten, sondern auch die Ärzte in Brandenburg werden älter. Landesweit sind 27,3 Prozent der Vertragsärzte, also der niedergelassenen Ärzte mit Kassenzulassung, älter als 60 Jahre. Regional gibt es deutliche Unterschiede: Am jüngsten sind die Vertragsärzte im Schnitt in Potsdam. Im Landkreis Oberspreewald-Lausitz liegt der Anteil der älteren Ärzte bei 34,9 Prozent. Bei den Hausärzten ist ebenfalls Oberspreewald-Lausitz der Kreis mit dem höchsten Anteil an Medizinern über 60. Fast 46 Prozent der Hausärzte in der Lausitz haben diese Altersgrenze bereits überschritten, in Potsdam sind es 23 Prozent. Der Landesschnitt liegt bei 30 Prozent.
In einigen Regionen drohe „eine Unterversorgung in bestimmten Fachgebieten“, heißt es in der Antwort von Gesundheitsministerin Diana Golze (Linke). Diese existiert allerdings schon jetzt: Im Dezember 2017 waren 46 Arztsitze im Land nicht besetzt, davon mehr als 91 Prozent im hausärztlichen Bereich.
Die ärztliche Versorgung sei regional differenziert, „insbesondere hinsichtlich teils überversorgter Ballungszentren und im Gegensatz dazu ländlichen Regionen, in denen weniger Ärzte bereit sind, sich niederzulassen“, schreibt das Golze-Ministerium. Das von Martina Münch (SPD) geführte Wissenschaftsministerium habe mit der staatlichen Anerkennung der Medizinischen Hochschule Brandenburg „Theodor Fontane“ (MHB) mit Sitzen in Brandenburg/Havel und Neuruppin als Non-Metropol-Hochschule einen wesentlichen Schritt unternommen, um dieser Verteilungsproblematik entgegenzuwirken. Doch erst im Jahr 2021 wird der erste Jahrgang sein sechsjähriges Studium an der MHB beenden. Deswegen sei nicht abzusehen, wie viele Studierende langfristig tatsächlich für die Versorgung im ländlichen Raum zur Verfügung stehen, erklärt die Landesregierung.
Nach der derzeitigen Prognose sei davon auszugehen, dass bis zum Jahr 2025 für Brandenburg 762 Hausärzte neu gewonnen werden müssen, um das Versorgungsniveau von 2017 zu halten. Das ist eine hohe Zahl: 762 Mediziner entsprechen 46,5 Prozent der Hausärzte von 2017. Bei den Fachärzten ist die Lage noch dramatischer: Bis 2025 werden aller Voraussicht nach 1025 Fachärzte ersetzt werden müssen, die in den Ruhestand gehen. Davon werde allein bei Kinderärzten der Bedarf bei 22 Fachkräften liegen. Zudem werden 26 Frauen- und 19 HNO-Ärzte gefunden werden müssen. Bei diesen Prognosen wird davon ausgegangen, dass Ärzte im Schnitt mit 65 Jahren nicht mehr praktizieren. Die frühere Altersbeschränkung bei Kassenärzten von 68 Jahren wurde – auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung – 2009 bundesweit aufgehoben. Das heißt, Vertragsärzte können ihre Praxis so lange betreiben, wie sie sich dazu in der Lage fühlen. Derzeit liegt das Durchschnittsalter der Kassenärzte im Land bei 54,2 Jahren.“
3.8 Beendigung des Pflegenotstands
Daher fordert die AfD:
1. Eine leistungsgerechte angemessene Bezahlung der Pflegekräfte über einen Flächentarifvertrag mit steuerfreien Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschlägen.
2. Eine bundeseinheitliche gesetzliche Personaluntergrenze für Pflegeeinrichtungen mit einer Pufferregelung bei deren kurzzeitiger Unterschreitung.
3. Regelmäßige Überprüfung der Ergebnis- und Abrechnungsqualität in Pflegeeinrichtungen.
4. Förderung und Finanzierung der Ausbildung zur Pflegefachkraft und nicht nur der Pflegehilfskräfte über das Jobcenter.
5. Die getrennte Berufsausbildung von Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege, die sich über Jahrzehnte bewährt hat. Die generalisierte Pflegeausbildung halten wir für eine Fehlentwicklung zu Lasten der Pflegebedürftigen.
3.9 Vorfahrt für die häusliche Pflege
Über Dreiviertel aller Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt. Pflegende Angehörige müssen Wertschätzung erfahren, indem das Pflegegeld an den Betrag für die Pflegesachleistungen angeglichen wird.
„Pflegegeld ist eine Geldleistung der Pflegekasse, die ein pflegebedürftiger Mensch erhält, um die Pflege in der eigenen Häuslichkeit durch einen pflegenden Angehörigen oder einen Bekannten organisieren zu können. Als Pflegesachleistungen gelten alle pflegerischen Hilfen, die im häuslichen Umfeld von professionellen Kräften für die ambulante Pflege geleistet werden. Die Pflegekasse zahlt für Pflegesachleistungen einen etwa doppelt so hohen Betrag wie für das Pflegegeld.
3.10 Organspende, Sterbehilfe
Eine Verpflichtung zur Organspende lehnt die AfD ab. Der Prozess des Sterbens ist durch die bewährte Palliativmedizin und eine passive Sterbehilfe zu begleiten.
3.11 Cannabis nur in der Medizin
Für medizinische Indikationen sollen unter ärztlicher Aufsicht Präparate mit dem Hauptwirkstoff zur Verfügung stehen. Ansonsten lehnen wir die Legalisierung von Cannabis ab. Gefahr: Forscher haben einen Zusammenhang mit dem täglichen Konsum von Cannabis, insbesondere mit hohen THC-Gehalten, und einer erhöhten Psychose-Rate festgestellt. In Amsterdam war jede zweite neu diagnostizierte Psychose entsprechend assoziiert (https://www.pharmazeutische-zeitung.de/hoehere-psychose-rate-bei-taeglichem-cannabis-konsum/).
Demokratie und Rechtsstaat
Die AfD fordert Volksentscheide nach Schweizer Modell auch für Deutschland. Ohne Zustimmung des Volkes darf das Grundgesetz nicht geändert und kein bedeutsamer völkerrechtlicher Vertrag geschlossen werden. Wir wollen dem Volk das Recht geben, den Abgeordneten auf die Finger zu schauen und vom Parlament beschlossene Gesetze zu ändern oder abzulehnen.
Beispiel: Euro-Einführung, UN-Migrationspakt
Gewaltenteilung gewährleisten, Trennung von Amt und Mandat, keine Politiker auf Richterstühlen
Negativbeispiel: Stephan Harbath, ehemaliger CDU-Bundestagsabgeordneter, jetzt Präsident des BVG
Brandner (AfD): „Verfassungsgerichtspräsident Harbarth verteidigt Merkels Chaos-Politik!
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Stephan Harbarth, der bis 2018 CDU-Bundestagsabgeordneter war und auf Bestreben von Angela Merkel in sein jetziges Amt kam, verteidigt die Regierungspolitik und äußert Verständnis für Fehler, die unter Zeitdruck geschehen würden.
Für Stephan Brandner, stellvertretender Bundesvorsitzender der Alternative für Deutschland, kommt das wenig überraschend: „Was soll man von einem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes erwarten, der erst kürzlich aus der Rolle des CDU-Fraktionsvorstandes im Bundestag zum obersten Wächter der Verfassung gewechselt ist? Und das auch nur, weil Merkel es so wollte. Eine Krähe hackt der anderen eben kein Auge aus! Den Schutz unserer Verfassung kann man niemandem ans Herz legen, der parteipolitisch gebunden ist und nahtlos von der einen in die andere Rolle geschlüpft ist. Harbarth ist kein Wächter der Verfassung – er ist ein Verteidiger der Merkelpolitik, ein Präsident des Verfassungsgerichts von Merkels Gnaden. So kann eine sinnvolle Gewaltenteilung nicht funktionieren!“
Kanzler, Ministerpräsidenten und Minister dürfen nicht mehr zugleich Abgeordnete sein. Die Institution der parlamentarischen Staatssekretäre ist abzuschaffen. Dies gilt auch für das Institut der „politischen Beamten“ in der Staatsverwaltung – vom Ministerialdirektor bis zum Polizeipräsidenten
Entpolitisierung der Justiz
Die AfD will die Einflussnahme der politischen Parteien auf die Ernennung von Richtern und Staatsanwälten beenden. Auch wollen wir die Praxis ändern, dass die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden und im Einzelfall dem Justizminister berichtspflichtig ist.
Negativbeispiel im Jahr 2015: „Der wegen der umstrittenen Landesverrats-Ermittlungen gegen den Blog Netzpolitik.org unter Druck stehende Generalbundesanwalt Harald Range fühlt sich von der Politik (JM Maas und BK Merkel) bedrängt. „Auf Ermittlungen Einfluss zu nehmen, deren mögliches Ergebnis politisch nicht opportun erscheint, ist ein unerträglicher Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz“, sagte Range in einer Erklärung am Dienstag.
Zum Hintergrund: An diesem Montag habe ihn das Justizministerium (Heiko Maas) angewiesen, das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen zu stoppen. „Dieser Weisung habe ich Folge geleistet“, sagte Range. Dieses Gutachten habe die frühere Auffassung des Amtes für Verfassungsschutz bestätigt, dass es sich bei denen vom Politikblog Netzpolitik.org veröffentlichten Dokumenten um ein Staatsgeheimnis handelte. Daher sollte wegen des Verdachts des Landesverrats gegen die Journalisten ermittelt werden.“
Reform des Verfassungsschutzes
Der behördlich organisierte „Verfassungsschutz” muss schnellstmöglich auf den Prüfstand gestellt und so reformiert werden, dass er in Zukunft nicht mehr als parteipolitisches Instrument gegen politische Gegner missbraucht werden kann.
Dezember 2020: „Der Verfassungsschutz soll die AfD bundesweit als Verdachtsfall einstufen. So können künftig die Mitglieder abgehört, observiert und von V-Leuten bespitzelt werden. Doch offenbar ziehen in den Bundesländern nicht alle Verfassungsschützer mit. Zumindest beim Berliner Verfassungsschutz hat man Zweifel daran, dass der Landesverband der Hauptstadt die Kriterien für eine Beobachtung erfüllt. Deshalb sollen in der Behörde jetzt Köpfe rollen… AfD-Fraktionschef Georg Pazderski erklärte am Mittwoch, Innensenator Andreas Geisel (SPD) habe den Verfassungsschutz angewiesen, das bereits Ende 2020 vorgelegte Gutachten umzuschreiben, weil es nicht das politisch gewünschte Ergebnis geliefert habe. „Der skandalöse Vorgang macht deutlich, dass die AfD im Wahljahr mit allen Mittel diskreditiert und geschwächt werden soll“, sagte Pazderski.“
https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/berliner-verfassungsschuetzer-afd-verstoesst-nicht-gegen-das-grundgesetz-li.134027
Parteienfinanzierung
Neben der offiziellen Parteienfinanzierung in Höhe von mittlerweile jährlich ca. 194 Millionen Euro haben sich die Parteien zusätzliche Finanzausstattung verschafft. Hervorzuheben ist dabei die Finanzierung sogenannter politischer Stiftungen, denen alleine 600 Millionen Euro aus Mitteln des Bundeshaushalts jährlich zufließen. Die AfD will die gesamte staatliche Parteienfinanzierung neu regeln und deutlich begrenzen, sowie die staatliche Finanzierung von Parteistiftungen ganz abschaffen. Wir wollen auch den Bundestag verkleinern.
Berufspolitikertum: Mandats- und Amtszeiten begrenzen
Um unser Ideal des Bürgerabgeordneten zu verwirklichen, fordern wir eine Begrenzung der Mandatszeit für Abgeordnete auf vier und der Amtszeit für den Bundeskanzler auf zwei Legislaturperioden.
Stephan Brandner: Zweifel an der Unvoreingenommenheit von Verfassungsrichtern darf es nicht geben – vor allem nicht in diesem Fall
Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte am 30. Juni 2021 zusammen mit weiteren Mitgliedern der Bundesregierung eine Delegation des Bundesverfassungsgerichts zu einem gemeinsamen Abendessen im Kanzleramt empfangen. Zur Delegation gehörte u.a. auch die Vorsitzende des Zweiten Senats. Bei diesem sind aktuell unter anderem zwei Organklagen der AfD gegen die Kanzlerin und die Bundesregierung anhängig. Über beide Klagen soll am 21. Juli 2021 in Karlsruhe mündlich verhandelt werden. Dass sich die Vorsitzende des Zweiten Senats und wohl auch weitere Richter desselben drei Wochen vor dieser mündlichen Verhandlung mit der Beklagten auf deren Einladung und faktisch auf deren Kosten zum Abendessen treffen, wirft die Frage auf, ob sie in diesen Verfahren weiterhin als unbefangen betrachtet werden können. Der AfD-Bundesvorstand verneint das und hat durch seinen Prozessbevollmächtigten deshalb heute einen Befangenheitsantrag gestellt.
Stephan Brandner, stellvertretender AfD-Bundessprecher, erklärt dazu:
„Wenn sich Verfassungsrichter drei Wochen vor einer entscheidenden mündlichen Verhandlung von Verfahrensbeteiligten einladen lassen, dann weckt dies gravierende Zweifel an deren Unparteilichkeit. In einem Prozess gegen Verfassungsorgane gilt dies ganz besonders. Denn in verfassungsrechtlichen Verfahren gilt bezüglich der Unparteilichkeit der Richter ein besonders strenger Maßstab, weil ja das Bundesverfassungsgericht abschließend und ohne Möglichkeit, dass die unterlegene Partei Rechtsmittel einlegen könnte, entscheidet.
Die Richter des Bundesverfassungsgerichts müssten diesen Maßstab eigentlich kennen. Dass sie sich trotzdem von der Kanzlerin haben einladen lassen, lässt die Zweifel an ihrer Unparteilichkeit nicht gerade geringer werden – im Gegenteil. Zumal auch der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Harbarth, ein langjähriger politischer Weggefährte Merkels ist. Genau deshalb haben wir heute einen Befangenheitsantrag gestellt. Denn gerade in einem Prozess, in dem es darum geht, ob die Kanzlerin die ihr als Verfassungsorgan obliegende Neutralitätspflicht verletzt hat, indem sie öffentlich und bei einem Staatsbesuch in Südafrika forderte, die Wahl von Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten Thüringens rückgängig zu machen, darf es keine Befürchtungen geben, dass die zuständigen Richter womöglich voreingenommen sein könnten. Andernfalls würde das Vertrauen in unsere Verfassungsorgane gleich doppelt Schaden nehmen.“
Freiheit und Verantwortung
Quote, nein danke
Beatrix von Storch: Die Frauenquote ist diskriminierend, leistungsfeindlich und undemokratisch
Die CDU hat sich für eine Quote für Vorstandswahlen von 30 Prozent ab dem Jahr 2021 entschieden, die bis zum Jahr 2025 auf 50 Prozent angehoben werden soll. Dazu stellt die stellvertretende Bundessprecherin der Alternative für Deutschland, Beatrix von Storch, fest:
“Gleichberechtigung heißt gleiche Rechte. Die haben wir. Gleichstellung heißt gleiche Ergebnisse durch die Diskriminierung Einzelner, Männer, zu Gunsten einer Gruppe – Frauen. Quoten sind leistungsfeindlich, diskriminierend und widersprechen dem Demokratieprinzip. Darum lehnen wir sie strikt ab. Quoten für die Besetzung von Vorständen und Listen schränken den politischen Wettbewerb massiv ein und sind ein drastischer Eingriff in die Wahlfreiheit von Delegierten, Mitgliedern und Wählern. Sie sind ein Ausdruck radikal-feministischer Ideologie.”
Beispiel: Ablehnung der Paritätsgesetze durch die Landesverfassungsgerichte Brandenburg und Thüringen
Alice Weidel: Frauenquote ist Klientelpolitik sozialistischer Prägung
Zum Koalitionskompromiss für eine Frauenquote in Unternehmensvorständen erklärt die Fraktionsvorsitzende der AfD im Deutschen Bundestag Alice Weidel:
„Die Quote ist keine Politik für Frauen, sondern durchsichtige und wirtschaftsfeindliche Klientelpolitik, die vor allem neue Versorgungsposten für ehemalige Politikerinnen schaffen soll. Dass die notorisch abstiegsbedrohte SPD sich an diesen Strohhalm klammert, muss niemand wundern. Das Umfallen der Union vor diesem alten Hut aus der grün-linken Mottenkiste zeigt einmal mehr, wie weit CDU und CSU bereits auf den Irrweg des sozialistischen Dirigismus abgedriftet sind.“
Argumentationslinie zur Ablehnung von Frauenquote könnte sein:
Diese Quoten helfen nur einem kleinen Teil der Frauen. Dem Großteil der Frauen werden sie nichts nützen. Benachteiligt sind nämlich Mütter. Nachweislich sind Mütter mit unbezahlter Sorgearbeit (Kinderbetreuung, Haushalt, Pflege von Angehörigen) sehr viel stärker belastet als Männer. Und während das Lebenserwerbseinkommen kinderloser Frauen zu dem der Männer aufschießt, klafft die Lücke zwischen den Lebenserwerbseinkommen von Müttern auf der einen Seite und Männern sowie kinderlosen Frauen auf der anderen Seite unverändert. Wir müssen daher die strukturelle Benachteiligung von Müttern angehen, z. B. durch eine flächendeckende Kinderbetreuung, ein höheres und länger gewährtes Elterngeld, mehr Homeoffice, niederschwelliges Angebot für haushaltsnahe Dienstleistungen.
Political Correctness eindämmen
Große Mehrheit der Deutschen beklagt Sprechverbot
Junge Freiheit vom 23.5.2019
Fast zwei Drittel der Deutschen fürchten Tabus und Sprechverbote im öffentlichen Raum. Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Allensbach meinen 63 Prozent, man müsse heute „sehr aufpassen, zu welchen Themen man sich wie äußert“. Der Grund: Es gebe „ungeschriebene Gesetze, welche Meinungen akzeptabel und welche tabu sind“.
Auswirkungen auf Diskursverhalten
Die Erhebung legt nahe, dass das Meinungsklima auch direkte Auswirkungen auf das Diskursverhalten im öffentlichen Raum hat. 78 Prozent sagen, man müsse bei einigen oder vielen Themen vorsichtig sein. Nur 18 Prozent sehen Meinungsäußerungen in der Öffentlichkeit als gänzlich unproblematisch an.