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Die ganzen sehr guten Anträge der AfD in der Stadtverordnetenversammlung SVV in Frankfurt ( Oder )

Die ganzen sehr guten Anträge der AfD in der Stadtverordnetenversammlung SVV in Frankfurt ( Oder )

Hier könnt ihr mal selber lesen was für eine gute Arbeit die AfD in der SVV in Frankfurt ( Oder ) macht. Und woanders könnt ihr dann lesen wie die unfähigen versifften Altparteien dann darauf so reagiert haben haha.

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Scheckübergabe/LandesparteitagPressemitteilung

zur Schecküberreichung an den Werksausschuss Eigenbetrieb Sportzentrum der Stadt Frankfurt (Oder)
Der AfD-Landtagsabgeordnete Wilko Möller überreichte zusammen mit Vertretern der AfD-Stadtfraktion Frankfurt (Oder) und der CO-Landesvorsitzenden Birgit Bessin am 21. April 2021 symbolisch einen Scheck über 3.850,00 EUR an den Vorsitzenden des Werkausschusses Eigenbetrieb Sportzentrum der Stadt Frankfurt (Oder).
Hintergrund dieser Aktion war der Anschlag mit Schmierereien durch Chaoten am Gebäude der Brandenburg-Halle in der Nacht zum 18. März 2021, um ihre Intoleranz für den AfD-Landesparteitag vom 20. auf den 21. März 2021 zum Ausdruck zu bringen. Hierbei wurde ein Schaden von 3.807,94 EUR verursacht. Da die Brandenburg-Halle gegen eine derartige Beschädigung nicht versichert ist, ginge der Schaden zu Lasten der Sporteigenbetriebe, was sich zwangsläufig auf deren Budget ausgewirkt hätte. Zur Abwendung dieser Belastung für die Sportbetriebe initiierte Wilko Möller eine Spendenaktion innerhalb der AfD Brandenburg. Etwa 3.100 Euro kamen an Spenden zusammen. Den restlichen Betrag übernahm Wilko Möller, um damit klar zum Ausdruck zu bringen, dass solche Sachbeschädigungen zu nichts führen und eher für noch mehr Aufmerksamkeit zu Gunsten der AfD sorgen.
Leider schien es Vertretern der Stadt offenbar nicht möglich, dieser Scheckübergabe beizuwohnen.
Besonders bemerkenswert ist auch das Verhalten der Medienvertreter. Herr Budschick vom Stadtfernsehen erschien trotz Zusage nicht.
Lediglich ein RBB-Vertreter kam auf Einladung und interviewte die Abgeordneten Bessin und Möller sowie Andreas Suchanow. Wilko Möller gab an, dass es für ihn eine Frage der Ehre sei, diese Schäden, die insbesondere die Sportler und Bürger der Stadt treffen, nicht auf den Kosten sitzen zu lassen. Die Verursacher sind im linksextremistischen Milieu zu suchen. Die Polizei sollte alles daransetzen, die Täter zu ermitteln, um die Hintermänner in die Öffentlichkeit zu bringen.
Alles in allem stehen wir zu unserem Wort und werden den Rechnungsbetrag zugunsten des Sportzentrums heute überweisen.
AfD-Stadtverband Frankfurt (Oder)
Bemerkung: Die MOZ hat diesen Artikel nicht veröffentlicht. Dies wäre wohl als Werbung für den Direktkandidaten verstanden worden.

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AfD Stadtverband Frankfurt a.d. Oder – Alternative für Deutschland
Gepostet von Wilko Möller   · 14. März  ·
Die peinliche Offenbarung der “Gewerkschaft der Polizei”!
Die Gewerkschaftsführung – auch Bundesvorstand genannt – sollten ihre Ämter zur Verfügung stellen und Neuwahlen anberaumen. Grund: Eine Gewerkschaftsführung betreibt politische Säuberung in ihren eigenen Reihen und schließt die Polizisten aus, die der AfD angehören. Das ist ein ungeheuerlicher Vorgang und zeigt einmal mehr wie gefährdet unsere Demokratie ist. Dass sich die Polizisten so eine Führung gefallen lassen, ist wohl kaum vorstellbar.
Seit Jahren fällt immer mehr auf, dass Behördenleiter, Führungsfunktionen im öffentlichen Dienst nach Parteibuch und nicht mehr im Sinne des Artikels 33 Abs. 2 GG ausgewählt werden. Im Grundgesetz ist verbrieft: “Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.” Diese Grundregel ist schon lange nur noch ein Lippenbekenntnis. Das zieht sich von der Bundesebene bis in die Kommunalpolitik durch.
Bestes Beispiel ist die Entfernung eines Volljuristen aus Amt des Präsidenten des Landesamtes für Verfassungsschutz Brandenburg – veranlasst durch den CDU-Innenminister Stübgen. Der ehemalige Behördenleiter Herr Nürnberger – bestimmt kein AfDler – wollte den Verfassungsschutz nicht im Sinne des Herrn Stübgen, der auch CDU-Landesvorsitzender ist, zum Regierungsschutz missbrauchen. Ergo: Es erfolgte der Austausch! Jetzt leitet den Verfassungsschutz Brandenburg die minderqualifizierte zweite Garnitur, die bestenfalls für den gehobenen Dienst geeignet ist, aber den geforderten Regierungsschutz betreibt. Der Bundesvorstand glaubt tatsächlich, dass die Verfassungsschutzämter und insbesondere das Bundesamt für Verfassungsschutz Beweise liefert, die die AfD als verfassungsfeindliche Partei identifizieren. Jeder, der sich ein wenig mit den Verfassungsschützern befasst, weiß, dass dort angebliche Beweise über sog. Informanten erhoben werden, die für ihre “Beweise” Geld bekommen. Da werden bezahlte Personen in die missliebigen Organisationen eingeführt, die ggf. selber provozieren, um die gewünschten Beweise zu erhalten. Da gilt der Spruch: “Wer schreibt, der bleibt!”
Die von der Gewerkschaftsführung angegebenen Argumente belegen, dass sie selbst ein Demokratieproblem darstellt. Sie bezeichnet sich selbst als politische Organisation! Das kann aber kein Ziel einer Arbeitnehmervertretung sein. Sie sollen die Rechte Ihrer Mitglieder vertreten und nicht Politik machen, dafür sind laut Art. 21 Abs. 1 Grundgesetz die Parteien zuständig. “Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit….” Gewerkschaften sollen die Parteien kritisch beobachten und öffentlich Einfluss nehmen, wenn etwas aus dem Ruder läuft und dadurch Polizisten Nachteile erwachsen können.
Als am 5. Februar 2020 mit Stimmen der AfD, CDU und FDP Herr Thomas Kemmerich zum ersten FDP-Ministerpräsidenten seit 1952 demokratisch durch den Thüringer Landtag gewählt wurde, stufte die CDU-Bundeskanzlerin – als sie sich in Südafrika befand – einfach per Telefonbefehl diese Ministerpräsidentenwahl als unzulässig ein. Ein klar verfassungswidriger undemokratischer Akt. Aber Ramelow als Linker durfte dann gewählt werden. Eine Partei, deren Anhänger auf einer Strategietagung Anfang 2020 in Kassel im Beisein des damaligen Parteivorsitzenden Bernd Riexinger öffentlich eine Linke äußern durfte, dass im Rahmen einer Revolution das eine reiche Prozent der Bürger erschießen zu wollen. Eine klare Distanzierung blieb aus. Man wolle sie nur für nützliche Arbeit einsetzen und nicht erschießen – so Riexinger damals. Dass man damit wohl Arbeitslager assoziieren könnte dürfte niemanden verborgen geblieben sein. Aber da hält die GdP-Spitze still. Sie stellte zu Thüringenwahl ganz CDU-konform fest: “..hier wurde nicht nur gegen den Wählerwillen entschieden, sondern auch der demokratische Grundkonsens Nachkriegsdeutschlands aufgekündigt.” Was ist das für eine Geisteshaltung, wenn Bürger mal nicht die Systemparteien wählen? Demokratie lebt vom Wandel und ein FDP-Ministerpräsident ist bestimmt kein Verfassungsfeind.
Die Gewerkschaftsführung der GdP arbeitet mit Unterstellungen und Behauptungen, die sie nicht beweisen kann. Sie sagt sogar, dass jeder, der eine andere Meinung hat, ein Rechtspopulist ist und den gesellschaftlichen Konsens verlasse. Wer den Klimawandel oder die Corona-Maßnahmen hinterfragt ist nicht mehr demokratisch. Ist es nicht Aufgabe der größten Opposition in einer Demokratie zu hinterfragen und ist es in einer Demokratie nicht mehr erlaubt zu diskutieren? Wenn diese Gewerkschaftsführung meint, dass Demokratie nur aus Konsens besteht, dann ist eine Meinungsfreiheit nicht mehr gewünscht resp. erlaubt. Da zieht dieser abzuwählende Bundesvorstand sogar stereotype Medienberichte heran, die der AfD eine Mitschuld an Hass, Gewalt und Hetze unterstellen. GdP-Beispiel: Der sog. Sturm auf den Reichstag vom 29. August 2020 führen diese Damen und Herren der GdP an. Nur eine Gegenfrage: Es waren drei Polizisten notwendig, um diese Aktion zu unterbinden! Ein Sturm sieht anders aus! Warum waren denn so wenige Polizeikräfte zum Schutz des Reichstages vor Ort, obwohl tausende Demonstranten am Stern des 17. Juni demonstrierten – wenige 100 Meter vom Reichstag entfernt?
Die Gewerkschaft der Polizei war schon immer links verortet. Sie hatte immer schon kaum nachvollziehbare Ansichten, die sich nicht mit einer gut funktionierenden Polizeiorganisation in einem starken Rechtsstaat vereinbaren lässt. Gerade dieser Bundesvorsitzende Oliver Malchow fiel mit komischen Ansichten gegenüber der Bundespolizei immer wieder auf. Beispielhaft sei hier dessen öffentliche Äußerung in Bezug auf die Stärkung der Bundespolizei gennannt. Er wandte sich entschieden gegen die von der AfD im Bundeswahlprogramm 2017 favorisierte Neuorganisation der Bereitschaftspolizeien der Länder und des Bundes zu einer starken einheitlich organisierten Bundesbereitschaftspolizei. Jeder, der sich ein wenig mit der Polizeiorganisation auskennt, weiß, dass wir im Bereich Polizei keine Kleinstaaterei mehr brauchen. Sogar SPD-Innenminister würden ihre Bereitschaftspolizei der Bundesbereitschaftspolizei unterstellen, um die Schlagkraft zu erhöhen. Fehlanzeige bei Malchow. Einen dringenden Zusammenschluss von BKA und Bundespolizei lehnt die GdP ebenfalls ab.
Es ist schon auffällig, wie dieser sog. demokratische GdP-Bundesvorstand wenige Tage vor drei wichtigen Landtags- und Kommunalwahlen die größte Opposition und Wähler verunglimpft – widerliche und durchschaubare Aktion.
Spätestens jetzt sollte jedes der rund 194.000 GdP-Mitglieder, ob Polizist, Tarifbeschäftigter, Zöllner etc. für die Abwahl des Bundesvorstandes sorgen oder diese linksdurchtränkte Organisation verlassen. Sie schadet mehr als sie für Polizisten wirklich Fortschritt bewirkt. Ihre Arroganz der Macht sollte der Wähler und die Beamten mit aller Konsequenz ein Ende setzen. Gewerkschaften wie die DPolG sind da erheblich besser aufgestellt und bieten eine gewerkschaftliche Alternative. (WM)


HELENESEE – Einheitsfront gegen die AfD!
Unseren Antrag den Helenesee ganz anders zu organisieren lehnte eine Einheitsfront von CDU bis Linke in der letzen Stadtverordnetenversammlung vom 11.02.2021 komplett ab!
Wir als AfD hatten uns schon seit längerer Zeit mit dem Areal Helenesee beschäftigt. Denn 30 Jahre Pleiten, Pech und Pannen der etablierten Parteien haben die Frankfurter satt. Wir wollten im Interesse der Frankfurter eigentlich nach vorne sehen.
Unser Antrag 21/ANT/066 umfasste die Forderung unter Beteiligung der drei mit dem Thema Helenesee hauptsächlich befassten Aussschüssen HO (Hauptausschuss), WAF (Wirtschaft Arbeit und Finanzen) und SVUK (Stadtentwicklung, Verkehr, Umwelt und Klimaschutz) eine Sondersitzung durchzuführen.
Dabei sollte zunächst ein Impulsreferat mittels Präsentation des Herrn Wurzler, Verbandsvorsteher/Geschäftsführer des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg
als Einleitung vorgenommen werden. Ziel war es möglichst neue Eindrücke zu gewinnen.
Wichtiger Satz des Herrn Wurzler war: “Alle politischen Lager der letzten 30 Jahre waren sich einig – sogar mit der jetzigen AfD – das Lausitzer Seenland für alle zum Vorteil aller Menschen zu entwickeln – über alle Parteidifferenzen und Grenzen hinweg.”
Mit dieser Sondersitzung sollte ein fundierter Diskussionsprozess begonnen werden, dessen Ergebnis und die Schlussfolgerungen offen sind.
Wir müssen uns entscheiden: “Badewanne der Frankfurter” – also alle Bürger – egal welcher soziale Status oder ein “Nobelerholungsgebiet” wie Bad Sarow, wo nur die obersten 1000 der Reichen und Schönen sich über den Preis den Zutritt mit viel Geld erkaufen und privatisieren. Der normale Bürger rsp. Frankfurter wird dann langfristig über den Preis ausgeschlossen.
Der von uns favorisierte Zweckverband, der durch die Frankfurter gegründet würde, hätte die Garantie einen Ausgleich zwischen der Stadt und deren Bürgerinteressen mit den privaten unternehmerischen Akteuren zu verbinden. In der Lausitz klappt es. Im Antrag wurde von uns beschrieben was alles durch die Symbiose von Unternehmertum und dem öffentlichen Zweckverband erreicht werden könnte, so zum Beispiel:
Hochwertige Anlage/Ferienhäuser für mehr als 150 Euro/Nacht oder preiswerte Feriehäuser, Komfort-Campingplätze und Standardplätze für Wohnwagen oder Urlauber mit Zelt, mehrere Gastronomen, Kinder- und Freizeiteinrichtungen für gutes oder schlechtes Wetter – alles da. Warum geht das nicht in Frankfurt?
Zu diesem Weitblick sind viele Lokalpolitiker von den Linken bis CDU nicht in der Lage. Deren Argumentation – hauptsächlich der CDU-Kollegen – sind nicht nachvollziehbar.
Trotzdem haben wir in Vorleistung über die AfD-Fraktion im Kreistag Beeskow diese beauftragt anzufragen, wie der LOS-Landkreis in die Thematik Helenesee einbezogen werden kann, um ggf. den möglichen Zweckverband auf noch breitere Beine aufstellen zu können.
Wir bleiben bei dran! Herr Zimmermann von der FBI/Freie Wähler hat sich ebenfalls dafür ausgesprochen.
Hier ist nur das Titelbild des Antrages Helenesee zu sehen. Mehr erfahren Sie auf unserer Internetseite. (WM)

Mut zur Wahrheit: Der Helenesee muss anders verwaltet werden!
Mut zur Wahrheit: Der Helenesee muss anders verwaltet werden!
Dazu besuchte eine Abordnung der AfD-Fraktion Frankfurt (Oder) gemeinsam mit dem Fraktionsvorsitzenden der Frankfurter-Bürger-Initiative/Freie Wähler Herr Frank Zimmermann am letzten Freitag den Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg.

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In einem zweistündigen Videovortrag mit anschließender Diskussion konnte der Verbandsvorsteher Herr Detlev Wurzler mit Unterstützung des Controllers Herrn Ott die Organisation der Seenlandschaft in der Region Senftenberg erläutern. Interessant sind die Eckdaten:
Personal
o 120 Mitarbeiter in Fest- und Saisonanstellung (Vollzeit- und Teilzeitjobs)
Umsatz
o 7,7 Millionen Euro (Umsatz 2019)
Investitionen
o 2009 bis 2019: 65 Millionen Euro in Infrastruktur, Unterkünfte und Freizeit
o 291 Ferienhäuser
o 495 Campingstandflächen (davon 169 in Tourismusvergabe)
o Moderne Sanitärhäuser
o Restaurant u. versch. Imbisseinrichtungen (verpachtet)
o Animation mit Kinderbetreuung
o Spielgarten

Senftenberger Strandhotel mit 42 Hotelzimmern

Compfortcamping am Senftenberger See
o 126 Tourismusstandflächen
o 195 Dauerstandflächen
o Moderne Sanitärhäuser
o Gaststätte (verpachtet)
Tagesgäste im Jahr: 1996 / 2019
ca. 700.000 / ca. 750.000
Gäste in den Anlagen pro Jahr: 19.500 / 61.000
Übernachtungen pro Jahr: 96.700 / 261.000
Durchschnittl. Aufenthaltsdauer: 4,97 Tage / 4,3 Tage
Die Mischung aus Betrieben mit hoheitlichen Aufgaben sowie dem privatwirtschaftlich organisierten Gewerbe führt zu einem einzigartigen Erfolgsmodell, das auch für den Helenesee vorstellbar wäre.
Insbesondere ist ein Zweckverbandmodell denkbar, wo sich der Landkreis LOS und Frankfurt (Oder) gemeinsam zur Entwicklung des Areals Helenesees zum Wohl der Bürger verpflichten.
Wir werden das in der Stadtverordnetenversammlung thematisieren.
Die wichtigste Erkenntnis ist: Die Bürger in der Region Lausitz sind sehr zufrieden und genießen einen erheblich besseren Erholungswert als die Bürger in Frankfurt (Oder) mit dem derzeitigen Helenesee-Modell!
Wir bleiben für Sie am Ball – AfD-Stadtverband Frankfurt (Oder)

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Akteneinsicht verwehrt

Die CDU-Justizministerin Frau Hoffmann gewährt der AfD nurunvollständige Akteneinsicht!
Insbesondere wird mir regelmäßig die Einsichtnahme in die Ermittlungsakten der Polizei und Staatsanwaltschaft verwehrt.
So wurde z. B. der Ermittlungsvorgang in Bezug auf den Verlust der scharfen Schusswaffe Walther PKK nebst 75 Patronen aus dem Asservatenbereich der Polizei mir nur sehr unvollständig zur Einsicht im Ministerium gewährt. Infolgedessen kann man sich die Akteneinsicht auch sparen. Es drängt sich der Verdacht auf, das hier unvorteilhafte Vorgänge vertuscht werden sollen.
Wir werden wohl klagen müssen, obwohl der Parlamentarische Beratungsdienst in seinem Gutachten sich klar auf die Seite der AfD positionierte. (WM)

Das Justizministerium Brandenburg behindert AFD-Abgeordnete bei Akteneinsicht!
Das Justizministerium Brandenburg gewährt der AfD nur noch stark eingeschräntke Akteneinsicht!
Das berichtet nun die Morgenpost in ihrem Artikel vom 17.02.2021 (siehe Link)
https://www.morgenpost.de/berlin/article231585109/Hoffmann-AfD-hat-kein-Recht-auf-Einsicht-in-Strafakten.html
Über den Rechts- und Innenausschuss sowie über mehrere Anfragen haben wir als AfD-Abgeordnete immer wieder Akteneinsicht gefordert. Gerade vor dem Hintergrund, dass viele Ermittlungen der Polizei aufgrund von gravierenden Einsparungen und politisch motivierten Fehlentscheidungen (Einflussnahme auf die Staatsanwaltschaft und Polizeiführung) nicht zufriedenstellend durchgeführt wurden. Die Akteneinsicht war bis zur letzen Legislaturperiode kein Problem. Denn in der Landesverfassung in Artikel 56 der Landesverfassung geregelte Akteneinsichtsrecht der Abgeordneten bezieht sich auch auf die Einsicht in Strafakten zu Ermittlungs- und Strafverfahren. Die Staatsanwaltschaften sind Landesbehörden und unterliegen der Aufsicht des Justizministeriums. So wurden Akteneinsichten stets in der Vergangenheit auch unproblematisch gewährt. Seit 2019 wurde das Akteneinsichtsrecht rechtsfehlerhaft versagt, da es auch Strafakten von SPD-Mitgliedern betreffen, die u. a. auch MdL sind.
In der Rechtsausschusssitzung vom 03. Dezember 2020 wurde das Problem thematisiert und durch das Justizministerium mit Schreiben vom 21. Dezember 2020 die „Argumentation“ dem Ausschuss übersandt, welche insbesondere auf eine Erkenntnis des Justizministeriums aus einer Änderung des § 480 StPO abzielt. Insbesondere die vom Abgeordneten Wilko Möller regelmäßig geforderte Akteneinsicht wird nicht mehr voll gewährt.
Zwischenzeitlich liegt das Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes vom 26. Januar 2021 vor, welches das Akteneinsichtsrecht der Abgeordneten auch in Strafakten bestätigt. Wir haben das Gutachten dem Rechtsausschuss und dem Justizministerium vorab zur Verfügung gestellt und bitten um Bestätigung, dass das Justizministerium nunmehr die Akteneinsichtsrechte der Abgeordneten wieder vollumfänglich beachtet und gewährleistet.

Wir werden erst einmal die nächste Sitzung des Rechtsausschusses abwarten und ggf. klagen, weil die Justizministerin schon in der Sitzung vom 11. Februar durchklingen ließ, dass sie nicht von ihrer neuen Praxis absehen will, dass Abgeordnete des Landtages volle Akteneinsicht bekommen.

Zum Beispiel betrifft das auch das Akteneinsichtsrecht bei der Ermittlungsakte wegen des Abhandenkommens einer scharfen Schusswaffe Walther PKK nebst 75 Schuss Munition aus dem Asservatenbereich der Polizei Brandenburg. Auch da erhielt der Abgeordnete Wilko Möller  nur sehr wenige Auszüge des Ermittlungsvorgangs.

Dies werden wir so nicht akzeptieren. Denn der Parlamentarische Beratungsdienst des Landtages Brandenburg sagt aus, dass uns das vollständige Akteneinsichtsrecht zusteht.

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Verfassungsschutz und die AfD!
Der Verfassungsschutz ist nur noch beklagenswert. Diese Behörde schützt nicht mehr die Verfassung/Grundgesetz, sondern nur die Regierung – ein Regierungsschutz! Ich habe als Landtagsabgeordneter mir den Vorgang über die AfD beim Verfassungsschutz angesehen und eine Kopie aushändigen lassen. Fazit: Es ist unfassbar! Ich habe noch nie so viel geschriebene Inkompetenz nachlesen können. Was hier mit den Steuergeldern passiert, ist eine Schande und gehört in die Öffentlichkeit. Über meine Person sind sogar falsche Tatsachenbehauptungen in den Bericht eingeflossen. Dagegen wird ebenfalls geklagt. Diese sog. Verfassungsschützer kommen zu unhaltbaren Feststellungen, die haarsträubend sind. Jetzt ist mir klar geworden bei der Durchsicht dieses Berichts warum der Volljurist und ehemalige Verfassungsschutzpräsident Herr Nürnberger die AfD nicht beobachten lassen wollte. Es liegt nämlich nichts vor. Dafür wurde er durch den Innenminister Stübgen (CDU und Vorsitzender der CDU-Brandenburg) abgelöst und durch den Nicht-Volljuristen Herrn Müller (angeblich parteilos) ersetzt. Eine SPD-Nähe dürfte aber vorhanden sein. Denn Herr Müller hat lange als Büroleiter beim Innenminister der SPD Schröter gedient, der Amtsvorgänger von Herrn Stübgen war. Die Folge ist bekannt – wir klagen! (WM)

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Scharia gehört nicht zu Deutschland

Die Landesregierung #Brandenburg stellt eigener Aussage nach derzeit muslimischen Gemeinden keine öffentlichen Räume unentgeltlich zur Verfügung. Aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 7/2247 der #AfDFraktion geht jedoch hervor, dass die Regierung etlichen islamischen Vereinen für Miete, Mietnebenkosten sowie Betriebskosten für Gebetsräume allein im Jahr 2020 bislang 45.889 Euro gezahlt hat. Weitere Vereine befänden sich im Gründungsstadium.
Der kommunalpolitische Sprecher der #AfDFraktionBrandenburg, Daniel Freiherr von Lützow, erklärt dazu: „Die Landesregierung fördert überall in Brandenburg islamische Vereine aus #Steuermitteln. Was in diesen Einrichtungen vor sich geht, ist der Regierung vermutlich nicht bekannt, zumal sie nicht mal über die Zahl der #Muslime in Brandenburg eine genaue Auskunft geben kann. Auch die sogenannte Fachstelle ‚Islam im Land Brandenburg‘ der Landesregierung fördert islamische Vereine und erhielt dafür im Jahr 2020 Zuwendungen in der Höhe von 262.275,45 Euro von der Landesregierung. Ziel ist offenbar eine flächendeckende Errichtung von Moscheen in Brandenburg. Und das finanziert vom Geld der #Steuerzahler!“
Der sicherheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im #Landtag Brandenburg, Wilko Möller MdL, ergänzt dies: „Auch in #Frankfurt (Oder) zahlt die Landesregierung allein in den Jahren 2018 und 2019 insgesamt 38.398 Euro für die Anmietung von #Gebetsräume|n und sog. Projektförderung an den Verein der “Muslime an der Oder e. V.“. In diesen von Steuergeldern finanzierten Einrichtungen werden die #Menschenrechte, gerade im Hinblick auf die #Gleichbehandlung der Frau, mit Füßen getreten. Eine komplette Streichung dieser Gelder ist längst überfällig.“

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Feuerwehrgerätehäuser

Wenn links-grüne Politik die Bodenhaftung verliert:
Wir verweisen auf einen Zeitungsartikel der MOZ vom 23. April 2021 über die Ausgaben von 23 Mio. Euro für das sogenannte größte Kultur-Investitionsprojekt im Land Brandenburg. Es handelt sich dabei um den neuen Standort in Frankfurt (Oder) für das Brandenburgische Landesmuseum für moderne Kunst (BLMK). Dafür hat das Land über 12 Mio bereit gestellt. Der Rest kommt vom Bund. Aber die Feuerwehrkameraden hausen weiterhin in Schrottimmobilien, die teilweise bauamtlich gesperrt wurden. So sieht keine bodenständige Politik aus. Ihr Wähler aufwachen!
Der Landtagsabgeordnete Wilko Möller steht in ständigen Kontakt zu Herrn Staatssekretär Dr. Grünewald, um für die beiden baulich schlimmsten Feuerwehrgerätehäuser Geldmittel bereitzustellen. Somit könnten zumindest die Planungen für die Neubauten noch dieses Jahr beginnen. Ständiger Kontakt bedeutet immer wieder nachfragen; das Stellen von Finanzierungsanträgen und regelmäßiger Telefonkontakt zwischen Staatssekretär und dem Abgeordneten.

Wilko Möller macht Druck: Staatssekretär besichtigt Freiwillige Feuerwehr auf Einladung der AfD!
Am 5.3.21 fand auf Initiative vom Landtagsabgeordneten Wilko Möller ein hochkarätig besetztes Treffen zum Dauerthema „sanierungsbedürftige Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr“ in Rosengarten und Booßen statt. Anwesend waren Staatssekretär Herr Dr. Grünewald, der zuständige Beigeordnete Jens-Marcel Ullrich, Oberbürgermeister René Wilke, der Vorsitzende des Stadtfeuerwehrverbandes Wolfgang Welenga, der Leiter des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz Helmut Otto und die zuständige Mitarbeiterin der Stadtverwaltung Frau Gerlach sowie MdL Wilko Möller mit seiner Mitarbeiterin Dr. Daniela Oeynhausen. In den Räumen der Berufsfeuerwehr Frankfurt (Oder) besprach man zunächst die neue Infrastrukturrichtlinie vom November 2020. Diese wurde von der Verwaltung ernüchternd aufgenommen. Helmut Otto rechnete vor, dass selbst bei günstigster Bauweise die Fördersumme für die geplanten Gerätehäuser nur 38 Prozent betrage. Das sei zwar besser als in der ursprünglich geplanten Fassung, aber noch immer deutlich weniger als früher. Staatssekretär Dr. Grünewald verwies auf die Ausnahmeregelung für finanzschwache Kommunen, die höhere Fördersummen erhalten könnten. Die seien aber nur etwa 20 Prozent höher, was die Sache für die Kommunen wohl kaum finanzierbarer mache, entgegnete Frau Dr. Oeynhausen. An das Eingangsgespräch knüpfte die Besichtigung der Gerätehäuser an. Insbesondere der Zustand des Gerätehauses in Rosengarten schockierte den Staatssekretär, der sichtlich um unverfängliche Worte rang. Er gestand ein, dass wohl alle Anwesenden sich darüber einig seien, dass hier etwas geschehen müsse. Auch beim Gerätehaus in Booßen, einer umgebauten Scheune, war Herr Dr. Grünewald klar, dass die Enge des Gebäudes und der DDR-Charme des Mannschaftsraumes einen Neubau unumgänglich machten.

Zusagen wollten er und OB Renè Wilke aber keine machen. MdL Wilko Möller stieß sich an den Zeitplan, der frühestens eine Sanierung ab dem Jahr 2023 vorsieht. Das sei den Kameraden nicht zuzumuten. Wenig überzeugend verwies der Oberbürgermeister auf den Verwaltungsablauf, der entsprechend Vorlauf benötige. Wolfgang Welenga sprach sich für kreative Lösungen bei der angespannten Haushaltslage aus. Er könne nicht verstehen, warum unter Innenminister Schröter die Aufwandspauschale neugestaltet wurde. Der recht geringe Betrag gehe häufig bei den Kameraden unter. Damit motiviere man heutzutage keinen freiwillig Engagierten mehr. Besser wäre es gewesen, die Landesregierung hätte das Geld in die dringend notwendige Sanierung der Feuerwehrinfrastruktur investiert. Nur mit moderner Ausrüstung und ansprechenden Räumlichkeiten seien Kameraden tatsächlich für das wichtige Ehrenamt zu begeistern und zu halten.
MdL Wilko Möller äußert sich zu dem Termin:
„Es hat mich sehr gefreut, dass das MIK auf meine vielen Schreiben reagiert hat. Herr Dr. Grünewald zusammen mit unserem Oberbürgermeister René Wilke haben heute Zeit gefunden, sich die Problemkinder in Booßen und Rosengarten anzuschauen. Leider wollte keiner der beiden Herren konkrete Zusagen machen. Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr erwarten aber, dass etwas passiert. Die Sonderregelung für klamme Kommunen in der neuen Feuerwehr-Infrastrukturrichtlinie überzeugt nicht. Hier muss die Landesregierung unbedingt nachbessern. Ärgerlich, dass OB René Wilke den Beginn des wichtigen Projekts „Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr“ frühestens ab dem Jahr 2023 sieht. Wenn ein Landesmuseum in kurzer Zeit als Lieblingsprojekt des Oberbürgermeisters für 21,5 Millionen Euro ins Leben gerufen werden kann, dann frage ich mich, warum er die Instandhaltung notwendiger Infrastruktur vernachlässigt!? Das ist Kernaufgabe einer Verwaltung! Liebe Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr: Wir bleiben für Sie am Ball.“ (AfD-FF)

admin

Hallo, ich bins Friedrich II. oder Friedrich der Große König von Preußen gennant Der Alte Fritz. Und ich und mein ganzer Hofstab sind ganz grosse echte deutsche Patrioten und leidenschaftliche AfD Fans und Freigeister. Dieser Blog ist ein Comedy und Satire Projekt a la Till Eulenspiegel.

Von admin

Hallo,
ich bins Friedrich II. oder Friedrich der Große König von Preußen gennant Der Alte Fritz. Und ich und mein ganzer Hofstab sind ganz grosse echte deutsche Patrioten und leidenschaftliche AfD Fans und Freigeister.

Dieser Blog ist ein Comedy und Satire Projekt a la Till Eulenspiegel.

38 Antworten auf „Die ganzen sehr guten Anträge der AfD in der Stadtverordnetenversammlung SVV in Frankfurt ( Oder )“

Ministerium des Innern Potsdam den 04.12.2013

underlass Nr. 03/2013
Fraktionen in Vertretungen kommunaler Körperschaften

Mit Runderlass III Nr. 74/1994 hatte das Ministerium des Innern Hinweise für eine
rechtskonforme Gewährung von Zuwendungen für Fraktionen kommunaler Vertre-
tungen gegeben. Die Neufassung der Kommunalverfassung des Landes Bran-

denburg und die zwischenzeitlich erfolgten Änderungen der haushaltsrechtlichen
Vorschriften machen eine Angleichung an die geänderte Rechtslage erforderlich.
Die Landräte werden gebeten, diesen Runderlass den Ämtern und amtsfreien
Gemeinden zur Kenntnis zu geben.

I

a) Fraktionen sind Zusammenschlüsse von Mitgliedern einer Vertretungskörper-

schaft, die nicht nur zu einem vorübergehenden Zweck gebildet werden und auf
gemeinsamen Grundanschauungen beruhen. Sie sind notwendige Einrichtungen
des Verfassungslebens und maßgebliche Faktoren der politischen Willensbildung.
Ihre Bildung beruht auf der in Ausübung des freien Mandats getroffenen Entschei-
dung der Abgeordneten (BVerfGE 84, 304). Fraktionen leisten in erster Linie in der
Informations-, Vorbereitungs- und Abstimmungsphase einen wichtigen Beitrag zu
einer effizienten Aufgabenerledigung durch die Vertretung. Als solche sind sie
rechtlich unselbstständige Teile und ständige Gliederungen der kommunalen Ver-
tretungskörperschaft.

Henning-von-Tresckow-Straße 9-13
14467 Potsdam
Bearb.: Herr Hanne
Gesch.Z.: III/1-340-00
Hausruf: (0331) 866 2314
Fax: (0331) 293788
Internet: http://www.mi.brandenburg.de
Bus und Straßenbahn: Haltestelle Alter Markt
Bahn und S-Bahn: Potsdam Hauptbahnhof

MI.Brandenburg.de
Seite 2

Ministerium des Innern
b) Die Finanzierung der Fraktionsarbeit kann aus unterschiedlichen Quellen erfol-
gen. Insbesondere sind zu nennen:

– Finanzmittel der Partei bzw. Wählervereinigung,
– Spenden an die Partei mit entsprechender Zweckbindung für eine Frakti-
on,
– Umlagen der Fraktionsmitglieder und
– Zuwendungen aus kommunalen Haushaltsmitteln.

Dieser Runderlass behandelt nur die Zuwendungen aus dem kommunalen Haus-
halt, nicht jedoch die Verwendung von Mitteln aus anderen Quellen.

c) Die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg enthält keine Regelungen
für die Gewährung von Zuwendungen an Fraktionen aus kommunalen Haus-

haltsmitteln. Insoweit hat der Gesetzgeber auf eine – ihm grundsätzlich mögliche –
Einschränkung der kommunalen Finanzhoheit verzichtet. Durch den Wegfall der
Regelung des § 13 Abs. 5 der Gemeindehaushaltsverordnung wurde des Weite-
ren im Hinblick auf eine möglichst weitgehende Deregulierung auf eine Vorschrift
zur Vorlage eines Nachweises über die Verwendung der Fraktionszuwendungen
an den Hauptverwaltungsbeamten verzichtet.

d) Zuwendungen dürfen nur für Wahrnehmung von organschaftlichen Aufgaben
der Fraktionen gewährt werden und unterliegen einer Zweckbindung. Zuwen-
dungsfähig sind nur die tatsächlich geleisteten oder konkret beabsichtigten Auf-
wendungen der Fraktion zur Koordinierung ihrer Arbeit in der Vertretung (keine
fiktiven Beträge). Hieraus folgt, dass Fraktionszuschüsse nicht zum Ersatz von
Aufwendungen dienen dürfen, die dem einzelnen Mitglied der Vertretung entste-
hen und die bereits durch die persönliche Aufwandsentschädigung abgegolten
sind (Verbot der Doppelentschädigung). Darüber hinaus dürfen sie nicht zu einer
verfassungswidrigen verdeckten Parteienfinanzierung führen (vgl. BVerfGE 20,
56).

e) Die für Zuwendungen erforderlichen Mittel sind im Haushalt zu veranschlagen.
Hierzu ist die “Verwaltungsvorschrift über die produktorientierte Gliederung der
Haushaltspläne, die Kontierung der kommunalen Bilanzen und der Ergebnis- und
Finanzhaushalte sowie über die Verwendung verbindlicher Muster zur Kommuna-
len Haushalts- und Kassenverordnung (VV Produkt- und Kontenrahmen)” vom 18.
März 2008 (ABl. S. 939) zu beachten.

MI.Brandenburg.de
Seite 3

Ministerium des Innern
II

Kommunale Zuwendungen an kommunale Fraktionen können insbesondere für
folgende Zwecke erbracht werden:

a) Anmietung von Räumen (einschließlich Nebenkosten), jedoch nur, wenn den
Fraktionen nicht von der Gebietskörperschaft Räume für die Fraktionsgeschäfts-
stelle und für dauernde oder bedarfsweise Durchführung von Fraktionssitzungen
unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Hierfür kommen nicht nur Räume in
den Dienstgebäuden der Verwaltung, sondern auch in öffentlichen Einrichtungen
der Gebietskörperschaft (z. B. Schulen) in Betracht.

b) Kosten für die laufende Fraktionsgeschäftsführung. Hierzu zählen einmalige
Kosten (Bürotechnik, Druck- und Kopiersysteme, IT- und Netzwerktechnik) und
wiederkehrende Ausgaben (Wartung der Technik, Porto, Kosten für Internetnut-
zung und Telekommunikation, Papier etc.).

c) Beschaffung einer Grundausstattung an Literatur und Zeitschriften, wenn die
Inanspruchnahme der verwaltungseigenen Bibliothek nicht möglich oder nicht
ausreichend ist.

d) Beiträge an kommunalpolitische Vereinigungen, sofern die Vereinigungen sat-
zungsgemäß oder tatsächlich eine nicht nur untergeordnete Unterstützung der
Fraktionen bei der Wahrnehmung ihrer organschaftlichen Aufgaben leisten und
keine unzulässige Parteienfinanzierung vorliegt.

e) Reisen der Fraktion, einzelner Mitglieder oder sachkundiger Einwohner im Auf-
trag der Fraktion, wenn sie der Vorbereitung von Initiativen der Fraktion in der
Vertretung oder der Meinungsbildung zu Entscheidungen dienen, die in der Ver-
tretung anstehen (Informationsreisen). Aus Gründen der Gleichbehandlung sowie
der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sollte die Reisekostenvergütung entspre-
chend den Vorschriften des Bundesreisekostengesetzes bemessen werden.

f) Bewirtung von Gästen und Hinzuziehung von Referenten und Sachverständigen
zu Fraktionssitzungen. Die Hinzuziehung von Referenten und Sachverständigen
kann in Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft erfolgen, die in die Zustän-
digkeit der Vertretung fallen, sofern eine zusätzliche Auskunft der Verwaltung nicht
ausreichend ist.

g) Fortbildung der Fraktionsmitglieder und sachkundiger Einwohner durch Teil-
nahme an Kongressen und Seminaren, die sich inhaltlich auf die Aufgaben der
Gebietskörperschaft und der Fraktionen beziehen.
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h) Öffentlichkeitsarbeit durch eigene Publikationen, Pressekonferenzen (ein-
schließlich Bewirtung) oder Presseerklärungen zu bestimmten Tagesordnungs-
punkten. Hierbei hat die Fraktion besonders auf die Abgrenzung einer zulässigen
Öffentlichkeitsarbeit von einer unzulässigen Wahlwerbung für die sie tragende
Partei zu achten.

i) Beschäftigung von Fraktionsmitarbeitern, sofern dies mit Blick auf die Größe der
Gebietskörperschaft und der mit ihr zusammenhängenden Komplexität der Aufga-
ben oder ggf. unter Berücksichtigung gemeindespezifischer Besonderheiten ge-
rechtfertigt ist (siehe auch Schumacher u.a., Kommunalverfassungsrecht Bran-
denburg, Rdnr. 10.3.3 zu § 32 BbgKVerf).

III

Unzulässig ist die Verwendung von Fraktionsgeldern aus kommunalen Haus-
haltsmitteln z. B. für

a) Aufwendungsersatz der Fraktionsmitglieder für Fraktionssitzungen am Ort der
Vertretung, die der Vorbereitung einer Sitzung der Vertretung oder eines Aus-

schusses dienen

b) Verfügungsmittel des Fraktionsvorsitzenden und Zuwendungen an stellvertre-
tende Fraktionsvorsitzende

c) Teilnahme an Kongressen und Seminaren von Parteien und Parteigliederun-
gen, die nicht regelmäßig Fortbildung betreiben (Parteiveranstaltungen) und all-
gemeinen Bildungsreisen

d) Durchführung von geselligen Veranstaltungen

e) Spenden.

IV

Bei der Entscheidung der Vertretung, ob und in welcher Höhe den Fraktionen
Zuwendungen gewährt werden, handelt es sich um eine Ermessensentscheidung,
die unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gebietskörper-
schaft und unter Beachtung der Grundsätze einer sparsamen und wirtschaftlichen
Haushaltsführung zu treffen ist.

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Es wird empfohlen, bei der Entscheidung folgende Gesichtspunkte zu berücksich-
tigen:

a) Bei der Ermittlung des Bedarfs sollten auch die oben unter I. b) bereits darge-
stellten anderen Einnahmemöglichkeiten der Fraktionen betrachtet werden.

b) Es ist zulässig, nur einzelne der unter II aufgeführten zulässigen Verwendungs-
zwecke Aufwendungen als zuwendungsfähig festzusetzen.

c) Da der Umfang der Aufgaben, die von den Fraktionen in der Vertretung wahr-
zunehmen sind, auch von der Anzahl der Einwohner in der Gebietskörperschaft
und der Größe der Vertretung abhängt, wird eine Orientierung der Fraktionszu-
wendungen an diesen Kenngrößen regelmäßig sachgerecht sein.

d) Für die Verteilung der Mittel auf die einzelnen Fraktionen ist ein Maßstab zu
wählen, der einerseits dem Bedarf gerecht wird, andererseits aber auch dem Ge-
bot der Chancengleichheit Rechnung trägt. Dabei kann sich schon der Bedarf
unterschiedlich darstellen: So werden Fraktionen, die neu in der Vertretung sind,
eine Erstausstattung benötigen, über die andere bereits verfügen.
Die Verteilung der Mittel für die laufenden Geschäftsführungskosten richtet sich
nach dem ermittelten Bedarf, der jedoch unter dem Gesichtspunkt der Chancen-
gleichheit nur insoweit befriedigt werden darf, als er einen Betrag nicht übersteigt,
der nach für alle Fraktionen gleichen Maßstäben errechnet wird: Keine Zuwen-
dung über den konkreten Bedarf hinaus, keine Abdeckung des konkreten Bedarfs
über einen allgemeinen Maßstab hinaus.

Zur Verteilung der Haushaltsmittel auf die Fraktionen hat das Bundesverwal-
tungsgericht ausgeführt, dass ein Maßstab, der sich ausschließlich an der Anzahl

der Fraktionsmitglieder orientiert, gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehand-
lungsgebot verstößt. Dieses verlange eine sachgerechte, am Zweck der Fraktio-
nen ausgerichtete, bedarfsorientierte Mittelverteilung. Eine Verteilung allein nach
dem Kopfteilsprinzip beschneide das Mitwirkungsrecht einer Fraktion, wenn diese
deswegen ihre Informations-, Organisations- und Koordinationsaufgaben nicht
mehr wahrnehmen könne. Das sei bei kleineren Fraktionen nicht auszuschließen,
wenn der zuwendungsfähige Bedarf für die Fraktionsgeschäftsführung zu einem

erheblichen Anteil von der Fraktionsstärke abhängig sei. Eine solche Verteilung
werde dann dem Zweck der Fraktionsfinanzierung nicht gerecht (BVerwG. Urteil
vom 05.07.2012, Az.: 8 C 22.11).

Für die Mehrzahl der unter II genannten Kostenfaktoren ist danach der Ansatz
eines gleichen Grundbedarfs bei allen Fraktionen unproblematisch. Zum Grund-
bedarf gehören insbesondere:
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– Miete für Geschäftsräume nach Größe der Geschäftsstelle, evtl. Sitzungs-
räume,

– Unterhaltungskosten der Räume,

– Wartung und Unterhaltung der Büroausstattung,

– Papier und sonstiges Verbrauchsmaterial,

– Zeitschriften und Literatur.

Die danach notwendige Differenzierung der Fraktionszuwendungen kann so aus-
sehen, dass der Grundbetrag in einem für alle Fraktionen gleichen Sockelbetrag
zusammengefasst wird und daneben ein bestimmter Kopfbetrag pro Mitglied der
Fraktion gezahlt wird.

V

Zu den Grundsätzen einer geordneten Haushaltswirtschaft gehört die Prüfung der

zweckentsprechenden Mittelverwendung, insbesondere dann, wenn die Haus-
haltsmittel den Fraktionen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden.

a) Festzustellen ist, ob die Mittel bestimmungsgemäß für die zulässigen Zwecke
und nach den Grundsätzen einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsfüh-

rung verwendet worden sind. Politische Entscheidungen der Fraktionen im Rah-
men ihrer Aufgaben sind nicht Gegenstand der Prüfung.

b) Als örtliche Kontrollinstanz wird der Hauptverwaltungsbeamte bestimmt, der die
Prüfung selbst oder durch Mitarbeiter vornimmt, die nicht dem Rechnungsprü-
fungsamt angehören. Weder der Rechnungsprüfungsausschuss noch das Rech-
nungsprüfungsamt sind einzuschalten, da diese der Vertretung unterstehen und
verhindert werden soll, dass sich die Fraktionen selbst oder gegenseitig kontrollie-
ren.

c) Werden Verstöße festgestellt, sind die nicht oder nicht bestimmungsgemäß
verwendeten Mittel zurückfordern oder mit künftigen Zuwendungen zu verrechnen.
Nicht verausgabte Fraktionszuwendungen können im Rahmen des § 24 KomHKV,
auf das folgende Haushaltsjahr übertragen werden.

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VI

Im Fall einer Rückforderung von gewährten Mitteln oder Sachleistungen ist zu
beachten, dass eine Fraktion nur bis zu ihrer Auflösung existiert. Spätestens mit
dem Ablauf des kommunalen Mandats ihrer Mitglieder; also mit dem Zusammen-

tritt einer neuen Gemeindevertretung ist eine Fraktion nicht mehr existent. Die
Bildung einer neuen Fraktion unter identischem Namen hat darauf keinen Einfluss,
denn diese Fraktion beruht auf einem neuen Vertrag ihrer Mitglieder zu deren
Bildung.

Eine Fraktion besteht jedoch auch nach deren Auflösung als Willensbildungsorgan

der Gemeindevertretung im eingeschränkten Umfang fort, bis eine vollständige
Abwicklung erfolgt ist (so OVG NRW Urteil vom 12.11.1991 15 A 1046/90 – juris).
Das schließt auch die Geltendmachung und ggf. gerichtliche Durchsetzung von
Rückforderungsansprüchen wegen zu Unrecht gezahlter Fraktionszuwendungen
oder die Abwicklung zivilrechtlicher Dauerschuldverhältnisse ein.

In Rechtsprechung und Literatur ist anerkannt, dass Fraktionen in kommunalen
Vertretungen, die im Unterschied zu Fraktionen im Bundestag und in Landtagen
nicht rechtsfähig sind, dennoch in Erfüllung ihrer kommunalverfassungsrechtlichen

Aufgaben eine Teilrechtsfähigkeit innehaben. Eine Teilrechtsfähigkeit und damit
Beteiligungsfähigkeit in Anwendung von § 61 Nr. 1 oder 2 VwGO ist etwa für die
Führung von kommunalverfassungsrechtlichen Streitverfahren gegen ein anderes
Organ oder einen Organteil der Gebietskörperschaft (OVG Lüneburg Beschluss
vom 09.06.2009 10 ME 17/09 – juris) gegeben.
Zu der Frage der Haftung der – ehemaligen – Fraktionsmitglieder ist anzumerken,
dass diese nach der wohl vorherrschenden Meinung im Ergebnis ausgeschlossen
ist und für Verbindlichkeiten einer Fraktion diese grundsätzlich mit ihrem Vermö-
gen haftet (vgl. nur LAG Hamm, Urteil vom 12.12.2002, 1 (11) Sa 1813/01 unter
Verweis auf OLG Schleswig vom 03.05.1995, 15 U 16/94 – juris).

Für Brandenburg ist keine Rechtsprechung zur Fraktionsfinanzierung bekannt.

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VII

Der Runderlass III Nr. 74/1994 wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Im Auftrag

Keseberg

MEDIENMITTEILUNG
der Stadt Frankfurt (Oder)
Datum: 03.06.2019 Nr. 143
Neuer Integrationsbeirat gewählt
Am 28. Mai 2018 fand die Versammlung zur Neuwahl des Integrationsbeirates Frankfurt (Oder)
statt. Der Beirat vertritt die Interessen der Bürgerinnen und Bürger mit Migrationshintergrund in
städtischen Diskussionsprozessen und engagiert sich für verbesserte Teilhabemöglichkeiten.
Die gewählten Mitglieder des Beirates sind (absteigend nach Anzahl der Stimmen):
Thomas Klähn | Claudia Tičar | Majeed Behzad | Michael Kurzwelly | Nasim Sharafi | Elena
Gorodnichaya | Hendrikus J. Engbers
Die stimmberechtigten Ersatzmitglieder sind:
Małgorzata Murao | Tabriz Narimanli | Samer Abu Seif | Boris Szczotko | Anna Fabisch | Elene
Krüger
Dieser Vorschlag wird der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorgelegt. Nach po-
sitiver Beschlussfassung ist dies der offizielle Integrationsbeirat für die neue Legislatur.
Der Interims-Beirat trifft sich am 27. Juni 2019 um 18.00 Uhr zu einer Vorbesprechung der
Arbeitsweise für die nächsten fünf Jahre.
Bei Rückfragen zum Thema steht die Integrationsbeauftragte der Stadt Frankfurt (Oder), Emanu-
ela Falenczyk (Tel. 0335 552-1330, E-Mail: [email protected]), als Ansprechpartnerin
zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Meier
Pressesprecher der
Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)

Stadt Frankfurt (Oder) Tel.: (0335) 552 1303 Marktplatz 1
Pressestelle Fax: (0335) 552 1313 15230 Frankfurt (Oder)
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.frankfurt-oder.de

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