Hier könnt ihr mal selber lesen was für eine gute Arbeit die AfD in der SVV in Frankfurt ( Oder ) macht. Und woanders könnt ihr dann lesen wie die unfähigen versifften Altparteien dann darauf so reagiert haben haha.
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Scheckübergabe/LandesparteitagPressemitteilung
zur Schecküberreichung an den Werksausschuss Eigenbetrieb Sportzentrum der Stadt Frankfurt (Oder)
Der AfD-Landtagsabgeordnete Wilko Möller überreichte zusammen mit Vertretern der AfD-Stadtfraktion Frankfurt (Oder) und der CO-Landesvorsitzenden Birgit Bessin am 21. April 2021 symbolisch einen Scheck über 3.850,00 EUR an den Vorsitzenden des Werkausschusses Eigenbetrieb Sportzentrum der Stadt Frankfurt (Oder).
Hintergrund dieser Aktion war der Anschlag mit Schmierereien durch Chaoten am Gebäude der Brandenburg-Halle in der Nacht zum 18. März 2021, um ihre Intoleranz für den AfD-Landesparteitag vom 20. auf den 21. März 2021 zum Ausdruck zu bringen. Hierbei wurde ein Schaden von 3.807,94 EUR verursacht. Da die Brandenburg-Halle gegen eine derartige Beschädigung nicht versichert ist, ginge der Schaden zu Lasten der Sporteigenbetriebe, was sich zwangsläufig auf deren Budget ausgewirkt hätte. Zur Abwendung dieser Belastung für die Sportbetriebe initiierte Wilko Möller eine Spendenaktion innerhalb der AfD Brandenburg. Etwa 3.100 Euro kamen an Spenden zusammen. Den restlichen Betrag übernahm Wilko Möller, um damit klar zum Ausdruck zu bringen, dass solche Sachbeschädigungen zu nichts führen und eher für noch mehr Aufmerksamkeit zu Gunsten der AfD sorgen.
Leider schien es Vertretern der Stadt offenbar nicht möglich, dieser Scheckübergabe beizuwohnen.
Besonders bemerkenswert ist auch das Verhalten der Medienvertreter. Herr Budschick vom Stadtfernsehen erschien trotz Zusage nicht.
Lediglich ein RBB-Vertreter kam auf Einladung und interviewte die Abgeordneten Bessin und Möller sowie Andreas Suchanow. Wilko Möller gab an, dass es für ihn eine Frage der Ehre sei, diese Schäden, die insbesondere die Sportler und Bürger der Stadt treffen, nicht auf den Kosten sitzen zu lassen. Die Verursacher sind im linksextremistischen Milieu zu suchen. Die Polizei sollte alles daransetzen, die Täter zu ermitteln, um die Hintermänner in die Öffentlichkeit zu bringen.
Alles in allem stehen wir zu unserem Wort und werden den Rechnungsbetrag zugunsten des Sportzentrums heute überweisen.
AfD-Stadtverband Frankfurt (Oder)
Bemerkung: Die MOZ hat diesen Artikel nicht veröffentlicht. Dies wäre wohl als Werbung für den Direktkandidaten verstanden worden.
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AfD Stadtverband Frankfurt a.d. Oder – Alternative für Deutschland
Gepostet von Wilko Möller · 14. März ·
Die peinliche Offenbarung der “Gewerkschaft der Polizei”!
Die Gewerkschaftsführung – auch Bundesvorstand genannt – sollten ihre Ämter zur Verfügung stellen und Neuwahlen anberaumen. Grund: Eine Gewerkschaftsführung betreibt politische Säuberung in ihren eigenen Reihen und schließt die Polizisten aus, die der AfD angehören. Das ist ein ungeheuerlicher Vorgang und zeigt einmal mehr wie gefährdet unsere Demokratie ist. Dass sich die Polizisten so eine Führung gefallen lassen, ist wohl kaum vorstellbar.
Seit Jahren fällt immer mehr auf, dass Behördenleiter, Führungsfunktionen im öffentlichen Dienst nach Parteibuch und nicht mehr im Sinne des Artikels 33 Abs. 2 GG ausgewählt werden. Im Grundgesetz ist verbrieft: “Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.” Diese Grundregel ist schon lange nur noch ein Lippenbekenntnis. Das zieht sich von der Bundesebene bis in die Kommunalpolitik durch.
Bestes Beispiel ist die Entfernung eines Volljuristen aus Amt des Präsidenten des Landesamtes für Verfassungsschutz Brandenburg – veranlasst durch den CDU-Innenminister Stübgen. Der ehemalige Behördenleiter Herr Nürnberger – bestimmt kein AfDler – wollte den Verfassungsschutz nicht im Sinne des Herrn Stübgen, der auch CDU-Landesvorsitzender ist, zum Regierungsschutz missbrauchen. Ergo: Es erfolgte der Austausch! Jetzt leitet den Verfassungsschutz Brandenburg die minderqualifizierte zweite Garnitur, die bestenfalls für den gehobenen Dienst geeignet ist, aber den geforderten Regierungsschutz betreibt. Der Bundesvorstand glaubt tatsächlich, dass die Verfassungsschutzämter und insbesondere das Bundesamt für Verfassungsschutz Beweise liefert, die die AfD als verfassungsfeindliche Partei identifizieren. Jeder, der sich ein wenig mit den Verfassungsschützern befasst, weiß, dass dort angebliche Beweise über sog. Informanten erhoben werden, die für ihre “Beweise” Geld bekommen. Da werden bezahlte Personen in die missliebigen Organisationen eingeführt, die ggf. selber provozieren, um die gewünschten Beweise zu erhalten. Da gilt der Spruch: “Wer schreibt, der bleibt!”
Die von der Gewerkschaftsführung angegebenen Argumente belegen, dass sie selbst ein Demokratieproblem darstellt. Sie bezeichnet sich selbst als politische Organisation! Das kann aber kein Ziel einer Arbeitnehmervertretung sein. Sie sollen die Rechte Ihrer Mitglieder vertreten und nicht Politik machen, dafür sind laut Art. 21 Abs. 1 Grundgesetz die Parteien zuständig. “Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit….” Gewerkschaften sollen die Parteien kritisch beobachten und öffentlich Einfluss nehmen, wenn etwas aus dem Ruder läuft und dadurch Polizisten Nachteile erwachsen können.
Als am 5. Februar 2020 mit Stimmen der AfD, CDU und FDP Herr Thomas Kemmerich zum ersten FDP-Ministerpräsidenten seit 1952 demokratisch durch den Thüringer Landtag gewählt wurde, stufte die CDU-Bundeskanzlerin – als sie sich in Südafrika befand – einfach per Telefonbefehl diese Ministerpräsidentenwahl als unzulässig ein. Ein klar verfassungswidriger undemokratischer Akt. Aber Ramelow als Linker durfte dann gewählt werden. Eine Partei, deren Anhänger auf einer Strategietagung Anfang 2020 in Kassel im Beisein des damaligen Parteivorsitzenden Bernd Riexinger öffentlich eine Linke äußern durfte, dass im Rahmen einer Revolution das eine reiche Prozent der Bürger erschießen zu wollen. Eine klare Distanzierung blieb aus. Man wolle sie nur für nützliche Arbeit einsetzen und nicht erschießen – so Riexinger damals. Dass man damit wohl Arbeitslager assoziieren könnte dürfte niemanden verborgen geblieben sein. Aber da hält die GdP-Spitze still. Sie stellte zu Thüringenwahl ganz CDU-konform fest: “..hier wurde nicht nur gegen den Wählerwillen entschieden, sondern auch der demokratische Grundkonsens Nachkriegsdeutschlands aufgekündigt.” Was ist das für eine Geisteshaltung, wenn Bürger mal nicht die Systemparteien wählen? Demokratie lebt vom Wandel und ein FDP-Ministerpräsident ist bestimmt kein Verfassungsfeind.
Die Gewerkschaftsführung der GdP arbeitet mit Unterstellungen und Behauptungen, die sie nicht beweisen kann. Sie sagt sogar, dass jeder, der eine andere Meinung hat, ein Rechtspopulist ist und den gesellschaftlichen Konsens verlasse. Wer den Klimawandel oder die Corona-Maßnahmen hinterfragt ist nicht mehr demokratisch. Ist es nicht Aufgabe der größten Opposition in einer Demokratie zu hinterfragen und ist es in einer Demokratie nicht mehr erlaubt zu diskutieren? Wenn diese Gewerkschaftsführung meint, dass Demokratie nur aus Konsens besteht, dann ist eine Meinungsfreiheit nicht mehr gewünscht resp. erlaubt. Da zieht dieser abzuwählende Bundesvorstand sogar stereotype Medienberichte heran, die der AfD eine Mitschuld an Hass, Gewalt und Hetze unterstellen. GdP-Beispiel: Der sog. Sturm auf den Reichstag vom 29. August 2020 führen diese Damen und Herren der GdP an. Nur eine Gegenfrage: Es waren drei Polizisten notwendig, um diese Aktion zu unterbinden! Ein Sturm sieht anders aus! Warum waren denn so wenige Polizeikräfte zum Schutz des Reichstages vor Ort, obwohl tausende Demonstranten am Stern des 17. Juni demonstrierten – wenige 100 Meter vom Reichstag entfernt?
Die Gewerkschaft der Polizei war schon immer links verortet. Sie hatte immer schon kaum nachvollziehbare Ansichten, die sich nicht mit einer gut funktionierenden Polizeiorganisation in einem starken Rechtsstaat vereinbaren lässt. Gerade dieser Bundesvorsitzende Oliver Malchow fiel mit komischen Ansichten gegenüber der Bundespolizei immer wieder auf. Beispielhaft sei hier dessen öffentliche Äußerung in Bezug auf die Stärkung der Bundespolizei gennannt. Er wandte sich entschieden gegen die von der AfD im Bundeswahlprogramm 2017 favorisierte Neuorganisation der Bereitschaftspolizeien der Länder und des Bundes zu einer starken einheitlich organisierten Bundesbereitschaftspolizei. Jeder, der sich ein wenig mit der Polizeiorganisation auskennt, weiß, dass wir im Bereich Polizei keine Kleinstaaterei mehr brauchen. Sogar SPD-Innenminister würden ihre Bereitschaftspolizei der Bundesbereitschaftspolizei unterstellen, um die Schlagkraft zu erhöhen. Fehlanzeige bei Malchow. Einen dringenden Zusammenschluss von BKA und Bundespolizei lehnt die GdP ebenfalls ab.
Es ist schon auffällig, wie dieser sog. demokratische GdP-Bundesvorstand wenige Tage vor drei wichtigen Landtags- und Kommunalwahlen die größte Opposition und Wähler verunglimpft – widerliche und durchschaubare Aktion.
Spätestens jetzt sollte jedes der rund 194.000 GdP-Mitglieder, ob Polizist, Tarifbeschäftigter, Zöllner etc. für die Abwahl des Bundesvorstandes sorgen oder diese linksdurchtränkte Organisation verlassen. Sie schadet mehr als sie für Polizisten wirklich Fortschritt bewirkt. Ihre Arroganz der Macht sollte der Wähler und die Beamten mit aller Konsequenz ein Ende setzen. Gewerkschaften wie die DPolG sind da erheblich besser aufgestellt und bieten eine gewerkschaftliche Alternative. (WM)
HELENESEE – Einheitsfront gegen die AfD!
Unseren Antrag den Helenesee ganz anders zu organisieren lehnte eine Einheitsfront von CDU bis Linke in der letzen Stadtverordnetenversammlung vom 11.02.2021 komplett ab!
Wir als AfD hatten uns schon seit längerer Zeit mit dem Areal Helenesee beschäftigt. Denn 30 Jahre Pleiten, Pech und Pannen der etablierten Parteien haben die Frankfurter satt. Wir wollten im Interesse der Frankfurter eigentlich nach vorne sehen.
Unser Antrag 21/ANT/066 umfasste die Forderung unter Beteiligung der drei mit dem Thema Helenesee hauptsächlich befassten Aussschüssen HO (Hauptausschuss), WAF (Wirtschaft Arbeit und Finanzen) und SVUK (Stadtentwicklung, Verkehr, Umwelt und Klimaschutz) eine Sondersitzung durchzuführen.
Dabei sollte zunächst ein Impulsreferat mittels Präsentation des Herrn Wurzler, Verbandsvorsteher/Geschäftsführer des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg
als Einleitung vorgenommen werden. Ziel war es möglichst neue Eindrücke zu gewinnen.
Wichtiger Satz des Herrn Wurzler war: “Alle politischen Lager der letzten 30 Jahre waren sich einig – sogar mit der jetzigen AfD – das Lausitzer Seenland für alle zum Vorteil aller Menschen zu entwickeln – über alle Parteidifferenzen und Grenzen hinweg.”
Mit dieser Sondersitzung sollte ein fundierter Diskussionsprozess begonnen werden, dessen Ergebnis und die Schlussfolgerungen offen sind.
Wir müssen uns entscheiden: “Badewanne der Frankfurter” – also alle Bürger – egal welcher soziale Status oder ein “Nobelerholungsgebiet” wie Bad Sarow, wo nur die obersten 1000 der Reichen und Schönen sich über den Preis den Zutritt mit viel Geld erkaufen und privatisieren. Der normale Bürger rsp. Frankfurter wird dann langfristig über den Preis ausgeschlossen.
Der von uns favorisierte Zweckverband, der durch die Frankfurter gegründet würde, hätte die Garantie einen Ausgleich zwischen der Stadt und deren Bürgerinteressen mit den privaten unternehmerischen Akteuren zu verbinden. In der Lausitz klappt es. Im Antrag wurde von uns beschrieben was alles durch die Symbiose von Unternehmertum und dem öffentlichen Zweckverband erreicht werden könnte, so zum Beispiel:
Hochwertige Anlage/Ferienhäuser für mehr als 150 Euro/Nacht oder preiswerte Feriehäuser, Komfort-Campingplätze und Standardplätze für Wohnwagen oder Urlauber mit Zelt, mehrere Gastronomen, Kinder- und Freizeiteinrichtungen für gutes oder schlechtes Wetter – alles da. Warum geht das nicht in Frankfurt?
Zu diesem Weitblick sind viele Lokalpolitiker von den Linken bis CDU nicht in der Lage. Deren Argumentation – hauptsächlich der CDU-Kollegen – sind nicht nachvollziehbar.
Trotzdem haben wir in Vorleistung über die AfD-Fraktion im Kreistag Beeskow diese beauftragt anzufragen, wie der LOS-Landkreis in die Thematik Helenesee einbezogen werden kann, um ggf. den möglichen Zweckverband auf noch breitere Beine aufstellen zu können.
Wir bleiben bei dran! Herr Zimmermann von der FBI/Freie Wähler hat sich ebenfalls dafür ausgesprochen.
Hier ist nur das Titelbild des Antrages Helenesee zu sehen. Mehr erfahren Sie auf unserer Internetseite. (WM)
Mut zur Wahrheit: Der Helenesee muss anders verwaltet werden!
Mut zur Wahrheit: Der Helenesee muss anders verwaltet werden!
Dazu besuchte eine Abordnung der AfD-Fraktion Frankfurt (Oder) gemeinsam mit dem Fraktionsvorsitzenden der Frankfurter-Bürger-Initiative/Freie Wähler Herr Frank Zimmermann am letzten Freitag den Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg.
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In einem zweistündigen Videovortrag mit anschließender Diskussion konnte der Verbandsvorsteher Herr Detlev Wurzler mit Unterstützung des Controllers Herrn Ott die Organisation der Seenlandschaft in der Region Senftenberg erläutern. Interessant sind die Eckdaten:
Personal
o 120 Mitarbeiter in Fest- und Saisonanstellung (Vollzeit- und Teilzeitjobs)
Umsatz
o 7,7 Millionen Euro (Umsatz 2019)
Investitionen
o 2009 bis 2019: 65 Millionen Euro in Infrastruktur, Unterkünfte und Freizeit
o 291 Ferienhäuser
o 495 Campingstandflächen (davon 169 in Tourismusvergabe)
o Moderne Sanitärhäuser
o Restaurant u. versch. Imbisseinrichtungen (verpachtet)
o Animation mit Kinderbetreuung
o Spielgarten
Senftenberger Strandhotel mit 42 Hotelzimmern
Compfortcamping am Senftenberger See
o 126 Tourismusstandflächen
o 195 Dauerstandflächen
o Moderne Sanitärhäuser
o Gaststätte (verpachtet)
Tagesgäste im Jahr: 1996 / 2019
ca. 700.000 / ca. 750.000
Gäste in den Anlagen pro Jahr: 19.500 / 61.000
Übernachtungen pro Jahr: 96.700 / 261.000
Durchschnittl. Aufenthaltsdauer: 4,97 Tage / 4,3 Tage
Die Mischung aus Betrieben mit hoheitlichen Aufgaben sowie dem privatwirtschaftlich organisierten Gewerbe führt zu einem einzigartigen Erfolgsmodell, das auch für den Helenesee vorstellbar wäre.
Insbesondere ist ein Zweckverbandmodell denkbar, wo sich der Landkreis LOS und Frankfurt (Oder) gemeinsam zur Entwicklung des Areals Helenesees zum Wohl der Bürger verpflichten.
Wir werden das in der Stadtverordnetenversammlung thematisieren.
Die wichtigste Erkenntnis ist: Die Bürger in der Region Lausitz sind sehr zufrieden und genießen einen erheblich besseren Erholungswert als die Bürger in Frankfurt (Oder) mit dem derzeitigen Helenesee-Modell!
Wir bleiben für Sie am Ball – AfD-Stadtverband Frankfurt (Oder)
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Akteneinsicht verwehrt
Die CDU-Justizministerin Frau Hoffmann gewährt der AfD nurunvollständige Akteneinsicht!
Insbesondere wird mir regelmäßig die Einsichtnahme in die Ermittlungsakten der Polizei und Staatsanwaltschaft verwehrt.
So wurde z. B. der Ermittlungsvorgang in Bezug auf den Verlust der scharfen Schusswaffe Walther PKK nebst 75 Patronen aus dem Asservatenbereich der Polizei mir nur sehr unvollständig zur Einsicht im Ministerium gewährt. Infolgedessen kann man sich die Akteneinsicht auch sparen. Es drängt sich der Verdacht auf, das hier unvorteilhafte Vorgänge vertuscht werden sollen.
Wir werden wohl klagen müssen, obwohl der Parlamentarische Beratungsdienst in seinem Gutachten sich klar auf die Seite der AfD positionierte. (WM)
Das Justizministerium Brandenburg behindert AFD-Abgeordnete bei Akteneinsicht!
Das Justizministerium Brandenburg gewährt der AfD nur noch stark eingeschräntke Akteneinsicht!
Das berichtet nun die Morgenpost in ihrem Artikel vom 17.02.2021 (siehe Link)
https://www.morgenpost.de/berlin/article231585109/Hoffmann-AfD-hat-kein-Recht-auf-Einsicht-in-Strafakten.html
Über den Rechts- und Innenausschuss sowie über mehrere Anfragen haben wir als AfD-Abgeordnete immer wieder Akteneinsicht gefordert. Gerade vor dem Hintergrund, dass viele Ermittlungen der Polizei aufgrund von gravierenden Einsparungen und politisch motivierten Fehlentscheidungen (Einflussnahme auf die Staatsanwaltschaft und Polizeiführung) nicht zufriedenstellend durchgeführt wurden. Die Akteneinsicht war bis zur letzen Legislaturperiode kein Problem. Denn in der Landesverfassung in Artikel 56 der Landesverfassung geregelte Akteneinsichtsrecht der Abgeordneten bezieht sich auch auf die Einsicht in Strafakten zu Ermittlungs- und Strafverfahren. Die Staatsanwaltschaften sind Landesbehörden und unterliegen der Aufsicht des Justizministeriums. So wurden Akteneinsichten stets in der Vergangenheit auch unproblematisch gewährt. Seit 2019 wurde das Akteneinsichtsrecht rechtsfehlerhaft versagt, da es auch Strafakten von SPD-Mitgliedern betreffen, die u. a. auch MdL sind.
In der Rechtsausschusssitzung vom 03. Dezember 2020 wurde das Problem thematisiert und durch das Justizministerium mit Schreiben vom 21. Dezember 2020 die „Argumentation“ dem Ausschuss übersandt, welche insbesondere auf eine Erkenntnis des Justizministeriums aus einer Änderung des § 480 StPO abzielt. Insbesondere die vom Abgeordneten Wilko Möller regelmäßig geforderte Akteneinsicht wird nicht mehr voll gewährt.
Zwischenzeitlich liegt das Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes vom 26. Januar 2021 vor, welches das Akteneinsichtsrecht der Abgeordneten auch in Strafakten bestätigt. Wir haben das Gutachten dem Rechtsausschuss und dem Justizministerium vorab zur Verfügung gestellt und bitten um Bestätigung, dass das Justizministerium nunmehr die Akteneinsichtsrechte der Abgeordneten wieder vollumfänglich beachtet und gewährleistet.
Wir werden erst einmal die nächste Sitzung des Rechtsausschusses abwarten und ggf. klagen, weil die Justizministerin schon in der Sitzung vom 11. Februar durchklingen ließ, dass sie nicht von ihrer neuen Praxis absehen will, dass Abgeordnete des Landtages volle Akteneinsicht bekommen.
Zum Beispiel betrifft das auch das Akteneinsichtsrecht bei der Ermittlungsakte wegen des Abhandenkommens einer scharfen Schusswaffe Walther PKK nebst 75 Schuss Munition aus dem Asservatenbereich der Polizei Brandenburg. Auch da erhielt der Abgeordnete Wilko Möller nur sehr wenige Auszüge des Ermittlungsvorgangs.
Dies werden wir so nicht akzeptieren. Denn der Parlamentarische Beratungsdienst des Landtages Brandenburg sagt aus, dass uns das vollständige Akteneinsichtsrecht zusteht.
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Verfassungsschutz und die AfD!
Der Verfassungsschutz ist nur noch beklagenswert. Diese Behörde schützt nicht mehr die Verfassung/Grundgesetz, sondern nur die Regierung – ein Regierungsschutz! Ich habe als Landtagsabgeordneter mir den Vorgang über die AfD beim Verfassungsschutz angesehen und eine Kopie aushändigen lassen. Fazit: Es ist unfassbar! Ich habe noch nie so viel geschriebene Inkompetenz nachlesen können. Was hier mit den Steuergeldern passiert, ist eine Schande und gehört in die Öffentlichkeit. Über meine Person sind sogar falsche Tatsachenbehauptungen in den Bericht eingeflossen. Dagegen wird ebenfalls geklagt. Diese sog. Verfassungsschützer kommen zu unhaltbaren Feststellungen, die haarsträubend sind. Jetzt ist mir klar geworden bei der Durchsicht dieses Berichts warum der Volljurist und ehemalige Verfassungsschutzpräsident Herr Nürnberger die AfD nicht beobachten lassen wollte. Es liegt nämlich nichts vor. Dafür wurde er durch den Innenminister Stübgen (CDU und Vorsitzender der CDU-Brandenburg) abgelöst und durch den Nicht-Volljuristen Herrn Müller (angeblich parteilos) ersetzt. Eine SPD-Nähe dürfte aber vorhanden sein. Denn Herr Müller hat lange als Büroleiter beim Innenminister der SPD Schröter gedient, der Amtsvorgänger von Herrn Stübgen war. Die Folge ist bekannt – wir klagen! (WM)
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Scharia gehört nicht zu Deutschland
Die Landesregierung #Brandenburg stellt eigener Aussage nach derzeit muslimischen Gemeinden keine öffentlichen Räume unentgeltlich zur Verfügung. Aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 7/2247 der #AfDFraktion geht jedoch hervor, dass die Regierung etlichen islamischen Vereinen für Miete, Mietnebenkosten sowie Betriebskosten für Gebetsräume allein im Jahr 2020 bislang 45.889 Euro gezahlt hat. Weitere Vereine befänden sich im Gründungsstadium.
Der kommunalpolitische Sprecher der #AfDFraktionBrandenburg, Daniel Freiherr von Lützow, erklärt dazu: „Die Landesregierung fördert überall in Brandenburg islamische Vereine aus #Steuermitteln. Was in diesen Einrichtungen vor sich geht, ist der Regierung vermutlich nicht bekannt, zumal sie nicht mal über die Zahl der #Muslime in Brandenburg eine genaue Auskunft geben kann. Auch die sogenannte Fachstelle ‚Islam im Land Brandenburg‘ der Landesregierung fördert islamische Vereine und erhielt dafür im Jahr 2020 Zuwendungen in der Höhe von 262.275,45 Euro von der Landesregierung. Ziel ist offenbar eine flächendeckende Errichtung von Moscheen in Brandenburg. Und das finanziert vom Geld der #Steuerzahler!“
Der sicherheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im #Landtag Brandenburg, Wilko Möller MdL, ergänzt dies: „Auch in #Frankfurt (Oder) zahlt die Landesregierung allein in den Jahren 2018 und 2019 insgesamt 38.398 Euro für die Anmietung von #Gebetsräume|n und sog. Projektförderung an den Verein der “Muslime an der Oder e. V.“. In diesen von Steuergeldern finanzierten Einrichtungen werden die #Menschenrechte, gerade im Hinblick auf die #Gleichbehandlung der Frau, mit Füßen getreten. Eine komplette Streichung dieser Gelder ist längst überfällig.“
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Feuerwehrgerätehäuser
Wenn links-grüne Politik die Bodenhaftung verliert:
Wir verweisen auf einen Zeitungsartikel der MOZ vom 23. April 2021 über die Ausgaben von 23 Mio. Euro für das sogenannte größte Kultur-Investitionsprojekt im Land Brandenburg. Es handelt sich dabei um den neuen Standort in Frankfurt (Oder) für das Brandenburgische Landesmuseum für moderne Kunst (BLMK). Dafür hat das Land über 12 Mio bereit gestellt. Der Rest kommt vom Bund. Aber die Feuerwehrkameraden hausen weiterhin in Schrottimmobilien, die teilweise bauamtlich gesperrt wurden. So sieht keine bodenständige Politik aus. Ihr Wähler aufwachen!
Der Landtagsabgeordnete Wilko Möller steht in ständigen Kontakt zu Herrn Staatssekretär Dr. Grünewald, um für die beiden baulich schlimmsten Feuerwehrgerätehäuser Geldmittel bereitzustellen. Somit könnten zumindest die Planungen für die Neubauten noch dieses Jahr beginnen. Ständiger Kontakt bedeutet immer wieder nachfragen; das Stellen von Finanzierungsanträgen und regelmäßiger Telefonkontakt zwischen Staatssekretär und dem Abgeordneten.
Wilko Möller macht Druck: Staatssekretär besichtigt Freiwillige Feuerwehr auf Einladung der AfD!
Am 5.3.21 fand auf Initiative vom Landtagsabgeordneten Wilko Möller ein hochkarätig besetztes Treffen zum Dauerthema „sanierungsbedürftige Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr“ in Rosengarten und Booßen statt. Anwesend waren Staatssekretär Herr Dr. Grünewald, der zuständige Beigeordnete Jens-Marcel Ullrich, Oberbürgermeister René Wilke, der Vorsitzende des Stadtfeuerwehrverbandes Wolfgang Welenga, der Leiter des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz Helmut Otto und die zuständige Mitarbeiterin der Stadtverwaltung Frau Gerlach sowie MdL Wilko Möller mit seiner Mitarbeiterin Dr. Daniela Oeynhausen. In den Räumen der Berufsfeuerwehr Frankfurt (Oder) besprach man zunächst die neue Infrastrukturrichtlinie vom November 2020. Diese wurde von der Verwaltung ernüchternd aufgenommen. Helmut Otto rechnete vor, dass selbst bei günstigster Bauweise die Fördersumme für die geplanten Gerätehäuser nur 38 Prozent betrage. Das sei zwar besser als in der ursprünglich geplanten Fassung, aber noch immer deutlich weniger als früher. Staatssekretär Dr. Grünewald verwies auf die Ausnahmeregelung für finanzschwache Kommunen, die höhere Fördersummen erhalten könnten. Die seien aber nur etwa 20 Prozent höher, was die Sache für die Kommunen wohl kaum finanzierbarer mache, entgegnete Frau Dr. Oeynhausen. An das Eingangsgespräch knüpfte die Besichtigung der Gerätehäuser an. Insbesondere der Zustand des Gerätehauses in Rosengarten schockierte den Staatssekretär, der sichtlich um unverfängliche Worte rang. Er gestand ein, dass wohl alle Anwesenden sich darüber einig seien, dass hier etwas geschehen müsse. Auch beim Gerätehaus in Booßen, einer umgebauten Scheune, war Herr Dr. Grünewald klar, dass die Enge des Gebäudes und der DDR-Charme des Mannschaftsraumes einen Neubau unumgänglich machten.
Zusagen wollten er und OB Renè Wilke aber keine machen. MdL Wilko Möller stieß sich an den Zeitplan, der frühestens eine Sanierung ab dem Jahr 2023 vorsieht. Das sei den Kameraden nicht zuzumuten. Wenig überzeugend verwies der Oberbürgermeister auf den Verwaltungsablauf, der entsprechend Vorlauf benötige. Wolfgang Welenga sprach sich für kreative Lösungen bei der angespannten Haushaltslage aus. Er könne nicht verstehen, warum unter Innenminister Schröter die Aufwandspauschale neugestaltet wurde. Der recht geringe Betrag gehe häufig bei den Kameraden unter. Damit motiviere man heutzutage keinen freiwillig Engagierten mehr. Besser wäre es gewesen, die Landesregierung hätte das Geld in die dringend notwendige Sanierung der Feuerwehrinfrastruktur investiert. Nur mit moderner Ausrüstung und ansprechenden Räumlichkeiten seien Kameraden tatsächlich für das wichtige Ehrenamt zu begeistern und zu halten.
MdL Wilko Möller äußert sich zu dem Termin:
„Es hat mich sehr gefreut, dass das MIK auf meine vielen Schreiben reagiert hat. Herr Dr. Grünewald zusammen mit unserem Oberbürgermeister René Wilke haben heute Zeit gefunden, sich die Problemkinder in Booßen und Rosengarten anzuschauen. Leider wollte keiner der beiden Herren konkrete Zusagen machen. Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr erwarten aber, dass etwas passiert. Die Sonderregelung für klamme Kommunen in der neuen Feuerwehr-Infrastrukturrichtlinie überzeugt nicht. Hier muss die Landesregierung unbedingt nachbessern. Ärgerlich, dass OB René Wilke den Beginn des wichtigen Projekts „Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr“ frühestens ab dem Jahr 2023 sieht. Wenn ein Landesmuseum in kurzer Zeit als Lieblingsprojekt des Oberbürgermeisters für 21,5 Millionen Euro ins Leben gerufen werden kann, dann frage ich mich, warum er die Instandhaltung notwendiger Infrastruktur vernachlässigt!? Das ist Kernaufgabe einer Verwaltung! Liebe Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr: Wir bleiben für Sie am Ball.“ (AfD-FF)
38 Antworten auf „Die ganzen sehr guten Anträge der AfD in der Stadtverordnetenversammlung SVV in Frankfurt ( Oder )“
Stadt Frankfurt(Oder)
Stadtverordnetenversammlung
Kleine Anfrage
Einreicher: AfD-Fraktion
27.07.2020
Nachfrage zur Antwort Vorlage Nr. 20/VZI/0397 zur Kleinen Anfrage 20/KAF/0368,
Nachfrage zur Antwort Vorlage Nr. 19/VZI/0201 der Kleinen Anfrage 19/KAV/0164 Gesundheitskarte für Flüchtlinge/Asylbewerber
Im Zusammenhang mit Ihren Antworten zu unseren o.g. Anfragen stellen sich uns noch 2 Nachfragen zur Präzisierung und zum besseren Verständnis.
Aus diesem Grunde fragen wir den Oberbürgermeister:
1.) Zur Antwort auf Frage 2:
Die Frage lautete:
„Kann die Verwaltung die Personengruppen, die sich in den Fallzahlen bezüglich der Gesundheitsausgaben verbergen, aufschlüsseln nach Geschlecht und den Altersklassen unter 15 Jahren, 15-30 Jahre, 30-45 Jahre, 45-65 Jahre, 65 bis 85 Jahre und über 85 Jahre? Bitte jeweils getrennt für die Jahre 2015. 2016, 2017 und 2018 angeben.“ Die Verwaltung hat mit den absoluten Kosten in den o. g. Altersgruppen geantwortet.
Kann die Verwaltung die dazu korrespondierenden Fallzahlen auflisten, also die Anzahl der Personen in den o. g. Altersgruppen?
2.) Zur Antwort auf Frage 5:
Wie hoch waren in den Jahren 2016, 2017 und 2018 die Kosten für zahnärztliche Behandlung bei Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz? (Bitte Gesamtkosten mit den dazugehörigen Fallzahlen sowie durchschnittliche Kosten pro Monat pro Fall ohne und mit Berücksichtigung der tatsächlichen Inanspruchnahme angeben. Bitte auch den prozentualen Anteil der zahnärztlichen Behandlungskosten an den gesamten Gesundheitskosten angeben.)
Wir bitten um schriftliche Beantwortung unserer Fragen.
Stadt Frankfurt(Oder)
Stadtverordnetenversammlung
Kleine Anfrage
Einreicher: AfD-Fraktion
27.07.2020
Gesundheitskosten für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz (AsylbLG) im Jahr 2019
In den Jahren 2014-16 sind mehrere hunderttausend bis schätzungsweise über 1Million Asylanten infolge einer lockeren Grenzpolitik nach Deutschland eingereist. Mit ihnen stand unter anderen das deutsche Gesundheitswesen vor neuen Herausforderungen, welche durch die Einführung der Gesundheitskarte für Asylbewerber in zahlreichen Kommunen unserer Republik noch erhöht wurden. In den Medien war besonders auch bereits vor der Corona-Krise von z.T. massiven Ausgabensteigerungen im Gesundheitswesen berichtet worden, wobei ebenfalls auf die neu zu versorgenden Asylbewerber hingewiesen wurde.
In diesem Zusammenhang fragen wir die Verwaltung:
Wie hoch waren im Jahre 2019 die Gesundheitsausgaben für den Personenkreis der Anspruchsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Frankfurt(Oder)? Wie hoch waren die Kosten für zahnärztliche Behandlungen im Jahre 2019 absolut und prozentual zu den Gesamtausgaben?
Kann die Verwaltung die Gesundheitsausgaben in Euro für das Jahr 2019 aufschlüsseln nach den Kosten, die in den Altersgruppen unter 15 Jahren, 15-30 Jahre,30-45 Jahre, 45-65 Jahre, 65 bis 85 Jahre und über 85 Jahre entstanden sind? (Bitte getrennt nach Geschlecht und mit der Anzahl der Personen in den Altersgruppen angeben.)
Hat die Stadt für das Jahr 2019 alle Rechnungen, die durch medizinische und nicht-medizinische Leistungserbringer gestellt wurden und unter die §2 Absatz 1, § 4 und § 6 des AsylbLG fallen, beglichen? Wenn nein, warum nicht und in welcher Höhe stehen noch Rechnungen aus?
Welche Gesundheitskosten fielen für Ausreisepflichtige mit bzw. ohne Duldung im Jahre 2019 an? (Bitte Gesamtkosten mit den dazugehörigen Fallzahlen sowie durchschnittliche Kosten pro Monat pro Fall ohne und mit Berücksichtigung der tatsächlichen Inanspruchnahme angeben.)
Wie viel Prozent der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz(AsylbLG) haben im Jahre 2019 medizinische Betreuung in Anspruch genommen?
Wie hat sich von 2015 bis 2019 das Verhältnis von Ein- zu Mehrpersonen-Haushalten, die jeweils im Amt für Jugend und Soziales unter einem Aktenzeichen als ein Fall geführt werden, verändert? Wie viele Personen gehören durchschnittlich zu einem Mehrpersonen-Haushalt? (Bitte den prozentualen Anteil der Mehrpersonen-Haushalte und die durchschnittliche Personenanzahl in einem Mehrpersonen-Haushalt für die Jahre 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 angeben.)
Wir bitten um schriftliche Beantwortung unserer Fragen.
Kleine Anfrage zu den Gesundheitskosten für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz (AsylbLG) im Jahr 2019
Wie hoch waren im Jahr 2019 die Gesundheitsausgaben für den Personenkreis der Anspruchsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)? Wie hoch waren die Kosten für zahnärztliche Behandlungen im Jahr 2019 absolut und prozentual zu den Gesamtausgaben?
Kann die Verwaltung die Gesundheitsausgaben in Euro für das Jahr 2019 aufschlüsseln nach den Kosten, die in den Altersgruppen unter 15 Jahren, 15-30 Jahre, 30-45 Jahre, 45-65 Jahre, 65 bis 85 Jahre und über 85 Jahre entstanden sind? Bitte getrennt nach Geschlecht und mit der Anzahl der Personen in den Altersgruppen angeben.
Hat die Stadt für das Jahr 2019 alle Rechnungen, die durch medizinische und nicht-medizinische Leistungserbringer gestellt wurden und unter die §2 Absatz 1, § 4 und § 6 des AsylbLG fallen, beglichen? Wenn nein, warum nicht und in welcher Höhe stehen noch Rechnungen aus?
Welche Gesundheitskosten fielen für Ausreisepflichtige mit bzw. ohne Duldung im Jahr 2019 an? Bitte Gesamtkosten mit den dazugehörigen Fallzahlen sowie durchschnittliche Kosten pro Monat pro Fall ohne und mit Berücksichtigung der tatsächlichen Inanspruchnahme angeben.
Wie viel Prozent der Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG haben im Jahr 2019 medizinische Betreuung in Anspruch genommen?
Wie hat sich von 2015 bis 2019 das Verhältnis von Ein- zu Mehrpersonen-Haushalten, die jeweils im Amt für Jugend und Soziales unter einem Aktenzeichen als ein Fall geführt werden, verändert? Wie viele Personen gehören durchschnittlich zu einem Mehrpersonen-Haushalt? Bitte den prozentualen Anteil der Mehrpersonen-Haushalte und die durchschnittliche Personenanzahl in einem Mehrpersonen-Haushalt für die Jahre 2015, 2016, 2017, 2018 und 2019 angeben.
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öffentlich nicht öffentlich
Beschluss-Nr.:
Einreicher / Antragsteller: Alternative für Deutschland
bearbeitender Bereich:
eingereicht am: 25.03.2020
Sitzung am: 31.03.2020
Gremium: Sozialausschuss Finanzausschuss
Hauptausschuss Ortsentwicklungsausschuss
Gemeindevertretung
Titel: Grundstücksgeschäft Auftragsvergabe sonstiges
Erstattung von Elternbeiträgen wegen Kitaschließung
Eltern, die wegen der Schließung der Kinderbetreuungseinrichtungen aufgrund der Corona-Krise keine Kinderbetreuung in Anspruch nehmen können, d. h. für ihre Eltern- und Verpflegungsbeiträge keine Gegenleistung von der Gemeinde Birkenwerder erhalten, sollen für den kommenden Monat April 2020 keine Eltern- und Verpflegungsbeiträge entrichten müssen. Falls die kommunale Kinderbetreuung wegen der Corona-Epidemie weiter ausgesetzt wird, wird die Gemeinde auf die entsprechenden Beiträge für diese Zeit verzichten.
Begründung:
Die Corona-Krise hat mittlerweile Oberhavel erreicht. Aus Erfahrung mit der Influenza ist bekannt, dass Schul- und Kitaschließungen die Virusverbreitung verzögern können.
Aufgrund der rasanten Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 sind daher ab dem 18.03.2020 bis einschließlich 19.04.2020 die Kindertagesstätten und die Nachmittagsbetreuung im Hort in unserer Gemeinde bis auf eine sogenannte Notbetreuung geschlossen.
Nicht geregelt ist die Frage der Erstattung von Eltern- bzw. Verpflegungsbeiträgen für diese Zeit, in der von der Kommune keine Betreuungs- bzw. Verpflegungsleistung erbracht wird. Lediglich Kinder von Eltern, die in kritischen Infrastrukturen tätig sind, erhalten eine Notbetreuung. Die übrigen Eltern werden finanziell in die Pflicht genommen, ohne eine Gegenleistung zu erhalten. Das ist Familien nicht zuzumuten. Daher sollte die Gemeinde dem Beispiel vieler Kommunen, Städten und Kreisen folgen wie beispielsweise Düsseldorf („Düsseldorf erstattet Elternbeiträge und Verpflegungsentgelte während Corona-Schließung“, Report D vom 19.03.2020), Halle, Kiel, Mainz, Bochum („Fitness, Theater, Kita- So stoppen Sie die Beitragszahlungen, die Welt vom 24.03.2020) oder des Landkreises Barnim („Kommunen in Barnim setzen Elternbeiträge für Kita und Hort aus“, Amt Britz-Chorin-Oderberg vom 21.03.2020). Die Verwaltung soll den Eltern die Beiträge für die kommunale Kinderbetreuung für den Monat April erlassen, es sei denn, Eltern nehmen die Notbetreuung in Anspruch. Falls die Schließung verlängert werden muss, sollen ebenfalls für diesen Zeitraum keine Elternbeiträge erhoben werden.
Für viele Familien stellt die derzeitige Situation eine große finanzielle und persönliche Herausforderung dar: ob Kurzarbeit, Umsatzeinbrüche bei Selbständigen, Homeoffice oder Urlaub, weil andernfalls die Kinderbetreuung nicht gesichert ist. Mit der o. g. unbürokratischen Regelung setzt die Gemeinde ein Zeichen der Solidarität mit unseren Familien. Zudem beugt die Verwaltung wirksam Elternbeschwerden und ggf. rechtlichen Auseinandersetzungen vor.
Unbeschadet davon soll sich die Gemeindeverwaltung sowohl beim Kreis Oberhavel als auch beim Land Brandenburg für eine einheitliche Regelung der Problematik einsetzen, damit die ausfallenden Zahlungen ggf. mithilfe vom Kreis bzw. Land kompensiert werden können.
Anlagen:
Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt:
Ja nein
Behandlung in den Ausschüssen:
Empfehlungen
Gremienfolge Sitzungs-datum ja nein enthalten
Sozialausschuss
Hauptausschuss
Finanzausschuss
Ortsentwicklungsausschuss
Nachfrage zur Antwort Vorlage Nr. 19/VZI/0201 der Kleinen Anfrage 19/KAV/0164 Gesundheitskarte für Flüchtlinge/Asylbewerber
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir als AfD-Fraktion Frankfurt (Oder) stellen folgende Nachfrage zur o. g. Kleinen Anfrage:
Nach der Antwort des Oberbürgermeisters auf die Kleine Anfrage 19/KAF/0164 der AfD-Fraktion gab es besonders hohe Ausgaben der Krankenkosten für Asylbewerber im Jahr 2016 mit 3.670.105 €. Im darauffolgenden Jahr fielen die Krankenkosten erheblich. Diese Diskrepanz ist besonders deutlich bei den durchschnittlichen Jahreskrankenkosten pro Fall, die im Jahr 2016 gut 900€, im darauffolgenden Jahr nur noch 672,50€ betrugen.
Fragen:
1. Welche Erklärung hat die Stadt Frankfurt (Oder) dafür, dass die durchschnittlichen Jahreskrankenkosten pro Fall in den Jahren 2015 und 2016 deutlich höher waren als in den Jahren 2017 und 2018?
2. Kann die Verwaltung die Personengruppen, die sich in den Fallzahlen bezüglich der Gesundheitsausgaben verbergen, aufschlüsseln nach Geschlecht und den Altersklassen unter 15 Jahren, 15-30 Jahre, 30-45 Jahre, 45-65 Jahre, 65 bis 85 Jahre und über 85 Jahre ? Bitte jeweils getrennt für die Jahre 2015. 2016, 2017 und 2018 angeben.
3. Hat die Stadt in den Jahren 2016, 2017 und 2018 alle Rechnungen, die durch medizinische und nicht-medizinische Leistungserbringer gestellt wurden und unter die §2 Absatz 1, § 4 und § 6 des AsylbLG fallen, beglichen? Wenn nein, warum nicht? Auf welche Summe addieren sich die (noch) nicht beglichenen Rechnungen in den Jahren 2016, 2017 und 2018? Welchen prozentualen Anteil bilden die unbeglichenen an den beglichenen Rechnungen? Bitte unbeglichene Rechnungen für Humanmediziner, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Laborkosten und Dolmetscher gesondert angeben.
4. Welche Gesundheitskosten entstanden in den Jahren 2016 und 2018 für leistungsberechtigte Personen nach dem Asylbewerbergesetz, die sich weniger als 15 Monate in Deutschland aufhalten bzw. unter die §§ 4 und 6 des AsylbLG fallen? Welche Gesundheitskosten entstanden in den Jahren 2016 und 2018 für leistungsberechtigte Personen, die sich länger als 15 Monate in Deutschland aufhalten bzw. unter § 2 Absatz 1 AsylbLG fallen. Bitte Gesamtkosten mit den dazugehörigen Fallzahlen angeben.
5. Wie hoch waren in den Jahren 2016 bis 2018 die Kosten für zahnärztliche Behandlung bei Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die sich kürzer als 15 Monate und länger als 15 Monate in Deutschland aufgehalten haben? Bitte Gesamtkosten mit den dazugehörigen Fallzahlen angeben.
6. Welche Gesundheitskosten fielen für Ausreisepflichtige mit bzw. ohne Duldung in den Jahren 2016 und 2018 an? Bitte Kosten pro Fall bzw. Gesamtkosten mit den dazugehörigen Fallzahlen angeben.