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Die ganzen sehr guten Anträge der AfD in der Stadtverordnetenversammlung SVV in Frankfurt ( Oder )

Die ganzen sehr guten Anträge der AfD in der Stadtverordnetenversammlung SVV in Frankfurt ( Oder )

Hier könnt ihr mal selber lesen was für eine gute Arbeit die AfD in der SVV in Frankfurt ( Oder ) macht. Und woanders könnt ihr dann lesen wie die unfähigen versifften Altparteien dann darauf so reagiert haben haha.

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Scheckübergabe/LandesparteitagPressemitteilung

zur Schecküberreichung an den Werksausschuss Eigenbetrieb Sportzentrum der Stadt Frankfurt (Oder)
Der AfD-Landtagsabgeordnete Wilko Möller überreichte zusammen mit Vertretern der AfD-Stadtfraktion Frankfurt (Oder) und der CO-Landesvorsitzenden Birgit Bessin am 21. April 2021 symbolisch einen Scheck über 3.850,00 EUR an den Vorsitzenden des Werkausschusses Eigenbetrieb Sportzentrum der Stadt Frankfurt (Oder).
Hintergrund dieser Aktion war der Anschlag mit Schmierereien durch Chaoten am Gebäude der Brandenburg-Halle in der Nacht zum 18. März 2021, um ihre Intoleranz für den AfD-Landesparteitag vom 20. auf den 21. März 2021 zum Ausdruck zu bringen. Hierbei wurde ein Schaden von 3.807,94 EUR verursacht. Da die Brandenburg-Halle gegen eine derartige Beschädigung nicht versichert ist, ginge der Schaden zu Lasten der Sporteigenbetriebe, was sich zwangsläufig auf deren Budget ausgewirkt hätte. Zur Abwendung dieser Belastung für die Sportbetriebe initiierte Wilko Möller eine Spendenaktion innerhalb der AfD Brandenburg. Etwa 3.100 Euro kamen an Spenden zusammen. Den restlichen Betrag übernahm Wilko Möller, um damit klar zum Ausdruck zu bringen, dass solche Sachbeschädigungen zu nichts führen und eher für noch mehr Aufmerksamkeit zu Gunsten der AfD sorgen.
Leider schien es Vertretern der Stadt offenbar nicht möglich, dieser Scheckübergabe beizuwohnen.
Besonders bemerkenswert ist auch das Verhalten der Medienvertreter. Herr Budschick vom Stadtfernsehen erschien trotz Zusage nicht.
Lediglich ein RBB-Vertreter kam auf Einladung und interviewte die Abgeordneten Bessin und Möller sowie Andreas Suchanow. Wilko Möller gab an, dass es für ihn eine Frage der Ehre sei, diese Schäden, die insbesondere die Sportler und Bürger der Stadt treffen, nicht auf den Kosten sitzen zu lassen. Die Verursacher sind im linksextremistischen Milieu zu suchen. Die Polizei sollte alles daransetzen, die Täter zu ermitteln, um die Hintermänner in die Öffentlichkeit zu bringen.
Alles in allem stehen wir zu unserem Wort und werden den Rechnungsbetrag zugunsten des Sportzentrums heute überweisen.
AfD-Stadtverband Frankfurt (Oder)
Bemerkung: Die MOZ hat diesen Artikel nicht veröffentlicht. Dies wäre wohl als Werbung für den Direktkandidaten verstanden worden.

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AfD Stadtverband Frankfurt a.d. Oder – Alternative für Deutschland
Gepostet von Wilko Möller   · 14. März  ·
Die peinliche Offenbarung der “Gewerkschaft der Polizei”!
Die Gewerkschaftsführung – auch Bundesvorstand genannt – sollten ihre Ämter zur Verfügung stellen und Neuwahlen anberaumen. Grund: Eine Gewerkschaftsführung betreibt politische Säuberung in ihren eigenen Reihen und schließt die Polizisten aus, die der AfD angehören. Das ist ein ungeheuerlicher Vorgang und zeigt einmal mehr wie gefährdet unsere Demokratie ist. Dass sich die Polizisten so eine Führung gefallen lassen, ist wohl kaum vorstellbar.
Seit Jahren fällt immer mehr auf, dass Behördenleiter, Führungsfunktionen im öffentlichen Dienst nach Parteibuch und nicht mehr im Sinne des Artikels 33 Abs. 2 GG ausgewählt werden. Im Grundgesetz ist verbrieft: “Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.” Diese Grundregel ist schon lange nur noch ein Lippenbekenntnis. Das zieht sich von der Bundesebene bis in die Kommunalpolitik durch.
Bestes Beispiel ist die Entfernung eines Volljuristen aus Amt des Präsidenten des Landesamtes für Verfassungsschutz Brandenburg – veranlasst durch den CDU-Innenminister Stübgen. Der ehemalige Behördenleiter Herr Nürnberger – bestimmt kein AfDler – wollte den Verfassungsschutz nicht im Sinne des Herrn Stübgen, der auch CDU-Landesvorsitzender ist, zum Regierungsschutz missbrauchen. Ergo: Es erfolgte der Austausch! Jetzt leitet den Verfassungsschutz Brandenburg die minderqualifizierte zweite Garnitur, die bestenfalls für den gehobenen Dienst geeignet ist, aber den geforderten Regierungsschutz betreibt. Der Bundesvorstand glaubt tatsächlich, dass die Verfassungsschutzämter und insbesondere das Bundesamt für Verfassungsschutz Beweise liefert, die die AfD als verfassungsfeindliche Partei identifizieren. Jeder, der sich ein wenig mit den Verfassungsschützern befasst, weiß, dass dort angebliche Beweise über sog. Informanten erhoben werden, die für ihre “Beweise” Geld bekommen. Da werden bezahlte Personen in die missliebigen Organisationen eingeführt, die ggf. selber provozieren, um die gewünschten Beweise zu erhalten. Da gilt der Spruch: “Wer schreibt, der bleibt!”
Die von der Gewerkschaftsführung angegebenen Argumente belegen, dass sie selbst ein Demokratieproblem darstellt. Sie bezeichnet sich selbst als politische Organisation! Das kann aber kein Ziel einer Arbeitnehmervertretung sein. Sie sollen die Rechte Ihrer Mitglieder vertreten und nicht Politik machen, dafür sind laut Art. 21 Abs. 1 Grundgesetz die Parteien zuständig. “Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit….” Gewerkschaften sollen die Parteien kritisch beobachten und öffentlich Einfluss nehmen, wenn etwas aus dem Ruder läuft und dadurch Polizisten Nachteile erwachsen können.
Als am 5. Februar 2020 mit Stimmen der AfD, CDU und FDP Herr Thomas Kemmerich zum ersten FDP-Ministerpräsidenten seit 1952 demokratisch durch den Thüringer Landtag gewählt wurde, stufte die CDU-Bundeskanzlerin – als sie sich in Südafrika befand – einfach per Telefonbefehl diese Ministerpräsidentenwahl als unzulässig ein. Ein klar verfassungswidriger undemokratischer Akt. Aber Ramelow als Linker durfte dann gewählt werden. Eine Partei, deren Anhänger auf einer Strategietagung Anfang 2020 in Kassel im Beisein des damaligen Parteivorsitzenden Bernd Riexinger öffentlich eine Linke äußern durfte, dass im Rahmen einer Revolution das eine reiche Prozent der Bürger erschießen zu wollen. Eine klare Distanzierung blieb aus. Man wolle sie nur für nützliche Arbeit einsetzen und nicht erschießen – so Riexinger damals. Dass man damit wohl Arbeitslager assoziieren könnte dürfte niemanden verborgen geblieben sein. Aber da hält die GdP-Spitze still. Sie stellte zu Thüringenwahl ganz CDU-konform fest: “..hier wurde nicht nur gegen den Wählerwillen entschieden, sondern auch der demokratische Grundkonsens Nachkriegsdeutschlands aufgekündigt.” Was ist das für eine Geisteshaltung, wenn Bürger mal nicht die Systemparteien wählen? Demokratie lebt vom Wandel und ein FDP-Ministerpräsident ist bestimmt kein Verfassungsfeind.
Die Gewerkschaftsführung der GdP arbeitet mit Unterstellungen und Behauptungen, die sie nicht beweisen kann. Sie sagt sogar, dass jeder, der eine andere Meinung hat, ein Rechtspopulist ist und den gesellschaftlichen Konsens verlasse. Wer den Klimawandel oder die Corona-Maßnahmen hinterfragt ist nicht mehr demokratisch. Ist es nicht Aufgabe der größten Opposition in einer Demokratie zu hinterfragen und ist es in einer Demokratie nicht mehr erlaubt zu diskutieren? Wenn diese Gewerkschaftsführung meint, dass Demokratie nur aus Konsens besteht, dann ist eine Meinungsfreiheit nicht mehr gewünscht resp. erlaubt. Da zieht dieser abzuwählende Bundesvorstand sogar stereotype Medienberichte heran, die der AfD eine Mitschuld an Hass, Gewalt und Hetze unterstellen. GdP-Beispiel: Der sog. Sturm auf den Reichstag vom 29. August 2020 führen diese Damen und Herren der GdP an. Nur eine Gegenfrage: Es waren drei Polizisten notwendig, um diese Aktion zu unterbinden! Ein Sturm sieht anders aus! Warum waren denn so wenige Polizeikräfte zum Schutz des Reichstages vor Ort, obwohl tausende Demonstranten am Stern des 17. Juni demonstrierten – wenige 100 Meter vom Reichstag entfernt?
Die Gewerkschaft der Polizei war schon immer links verortet. Sie hatte immer schon kaum nachvollziehbare Ansichten, die sich nicht mit einer gut funktionierenden Polizeiorganisation in einem starken Rechtsstaat vereinbaren lässt. Gerade dieser Bundesvorsitzende Oliver Malchow fiel mit komischen Ansichten gegenüber der Bundespolizei immer wieder auf. Beispielhaft sei hier dessen öffentliche Äußerung in Bezug auf die Stärkung der Bundespolizei gennannt. Er wandte sich entschieden gegen die von der AfD im Bundeswahlprogramm 2017 favorisierte Neuorganisation der Bereitschaftspolizeien der Länder und des Bundes zu einer starken einheitlich organisierten Bundesbereitschaftspolizei. Jeder, der sich ein wenig mit der Polizeiorganisation auskennt, weiß, dass wir im Bereich Polizei keine Kleinstaaterei mehr brauchen. Sogar SPD-Innenminister würden ihre Bereitschaftspolizei der Bundesbereitschaftspolizei unterstellen, um die Schlagkraft zu erhöhen. Fehlanzeige bei Malchow. Einen dringenden Zusammenschluss von BKA und Bundespolizei lehnt die GdP ebenfalls ab.
Es ist schon auffällig, wie dieser sog. demokratische GdP-Bundesvorstand wenige Tage vor drei wichtigen Landtags- und Kommunalwahlen die größte Opposition und Wähler verunglimpft – widerliche und durchschaubare Aktion.
Spätestens jetzt sollte jedes der rund 194.000 GdP-Mitglieder, ob Polizist, Tarifbeschäftigter, Zöllner etc. für die Abwahl des Bundesvorstandes sorgen oder diese linksdurchtränkte Organisation verlassen. Sie schadet mehr als sie für Polizisten wirklich Fortschritt bewirkt. Ihre Arroganz der Macht sollte der Wähler und die Beamten mit aller Konsequenz ein Ende setzen. Gewerkschaften wie die DPolG sind da erheblich besser aufgestellt und bieten eine gewerkschaftliche Alternative. (WM)


HELENESEE – Einheitsfront gegen die AfD!
Unseren Antrag den Helenesee ganz anders zu organisieren lehnte eine Einheitsfront von CDU bis Linke in der letzen Stadtverordnetenversammlung vom 11.02.2021 komplett ab!
Wir als AfD hatten uns schon seit längerer Zeit mit dem Areal Helenesee beschäftigt. Denn 30 Jahre Pleiten, Pech und Pannen der etablierten Parteien haben die Frankfurter satt. Wir wollten im Interesse der Frankfurter eigentlich nach vorne sehen.
Unser Antrag 21/ANT/066 umfasste die Forderung unter Beteiligung der drei mit dem Thema Helenesee hauptsächlich befassten Aussschüssen HO (Hauptausschuss), WAF (Wirtschaft Arbeit und Finanzen) und SVUK (Stadtentwicklung, Verkehr, Umwelt und Klimaschutz) eine Sondersitzung durchzuführen.
Dabei sollte zunächst ein Impulsreferat mittels Präsentation des Herrn Wurzler, Verbandsvorsteher/Geschäftsführer des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg
als Einleitung vorgenommen werden. Ziel war es möglichst neue Eindrücke zu gewinnen.
Wichtiger Satz des Herrn Wurzler war: “Alle politischen Lager der letzten 30 Jahre waren sich einig – sogar mit der jetzigen AfD – das Lausitzer Seenland für alle zum Vorteil aller Menschen zu entwickeln – über alle Parteidifferenzen und Grenzen hinweg.”
Mit dieser Sondersitzung sollte ein fundierter Diskussionsprozess begonnen werden, dessen Ergebnis und die Schlussfolgerungen offen sind.
Wir müssen uns entscheiden: “Badewanne der Frankfurter” – also alle Bürger – egal welcher soziale Status oder ein “Nobelerholungsgebiet” wie Bad Sarow, wo nur die obersten 1000 der Reichen und Schönen sich über den Preis den Zutritt mit viel Geld erkaufen und privatisieren. Der normale Bürger rsp. Frankfurter wird dann langfristig über den Preis ausgeschlossen.
Der von uns favorisierte Zweckverband, der durch die Frankfurter gegründet würde, hätte die Garantie einen Ausgleich zwischen der Stadt und deren Bürgerinteressen mit den privaten unternehmerischen Akteuren zu verbinden. In der Lausitz klappt es. Im Antrag wurde von uns beschrieben was alles durch die Symbiose von Unternehmertum und dem öffentlichen Zweckverband erreicht werden könnte, so zum Beispiel:
Hochwertige Anlage/Ferienhäuser für mehr als 150 Euro/Nacht oder preiswerte Feriehäuser, Komfort-Campingplätze und Standardplätze für Wohnwagen oder Urlauber mit Zelt, mehrere Gastronomen, Kinder- und Freizeiteinrichtungen für gutes oder schlechtes Wetter – alles da. Warum geht das nicht in Frankfurt?
Zu diesem Weitblick sind viele Lokalpolitiker von den Linken bis CDU nicht in der Lage. Deren Argumentation – hauptsächlich der CDU-Kollegen – sind nicht nachvollziehbar.
Trotzdem haben wir in Vorleistung über die AfD-Fraktion im Kreistag Beeskow diese beauftragt anzufragen, wie der LOS-Landkreis in die Thematik Helenesee einbezogen werden kann, um ggf. den möglichen Zweckverband auf noch breitere Beine aufstellen zu können.
Wir bleiben bei dran! Herr Zimmermann von der FBI/Freie Wähler hat sich ebenfalls dafür ausgesprochen.
Hier ist nur das Titelbild des Antrages Helenesee zu sehen. Mehr erfahren Sie auf unserer Internetseite. (WM)

Mut zur Wahrheit: Der Helenesee muss anders verwaltet werden!
Mut zur Wahrheit: Der Helenesee muss anders verwaltet werden!
Dazu besuchte eine Abordnung der AfD-Fraktion Frankfurt (Oder) gemeinsam mit dem Fraktionsvorsitzenden der Frankfurter-Bürger-Initiative/Freie Wähler Herr Frank Zimmermann am letzten Freitag den Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg.

dav
In einem zweistündigen Videovortrag mit anschließender Diskussion konnte der Verbandsvorsteher Herr Detlev Wurzler mit Unterstützung des Controllers Herrn Ott die Organisation der Seenlandschaft in der Region Senftenberg erläutern. Interessant sind die Eckdaten:
Personal
o 120 Mitarbeiter in Fest- und Saisonanstellung (Vollzeit- und Teilzeitjobs)
Umsatz
o 7,7 Millionen Euro (Umsatz 2019)
Investitionen
o 2009 bis 2019: 65 Millionen Euro in Infrastruktur, Unterkünfte und Freizeit
o 291 Ferienhäuser
o 495 Campingstandflächen (davon 169 in Tourismusvergabe)
o Moderne Sanitärhäuser
o Restaurant u. versch. Imbisseinrichtungen (verpachtet)
o Animation mit Kinderbetreuung
o Spielgarten

Senftenberger Strandhotel mit 42 Hotelzimmern

Compfortcamping am Senftenberger See
o 126 Tourismusstandflächen
o 195 Dauerstandflächen
o Moderne Sanitärhäuser
o Gaststätte (verpachtet)
Tagesgäste im Jahr: 1996 / 2019
ca. 700.000 / ca. 750.000
Gäste in den Anlagen pro Jahr: 19.500 / 61.000
Übernachtungen pro Jahr: 96.700 / 261.000
Durchschnittl. Aufenthaltsdauer: 4,97 Tage / 4,3 Tage
Die Mischung aus Betrieben mit hoheitlichen Aufgaben sowie dem privatwirtschaftlich organisierten Gewerbe führt zu einem einzigartigen Erfolgsmodell, das auch für den Helenesee vorstellbar wäre.
Insbesondere ist ein Zweckverbandmodell denkbar, wo sich der Landkreis LOS und Frankfurt (Oder) gemeinsam zur Entwicklung des Areals Helenesees zum Wohl der Bürger verpflichten.
Wir werden das in der Stadtverordnetenversammlung thematisieren.
Die wichtigste Erkenntnis ist: Die Bürger in der Region Lausitz sind sehr zufrieden und genießen einen erheblich besseren Erholungswert als die Bürger in Frankfurt (Oder) mit dem derzeitigen Helenesee-Modell!
Wir bleiben für Sie am Ball – AfD-Stadtverband Frankfurt (Oder)

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Akteneinsicht verwehrt

Die CDU-Justizministerin Frau Hoffmann gewährt der AfD nurunvollständige Akteneinsicht!
Insbesondere wird mir regelmäßig die Einsichtnahme in die Ermittlungsakten der Polizei und Staatsanwaltschaft verwehrt.
So wurde z. B. der Ermittlungsvorgang in Bezug auf den Verlust der scharfen Schusswaffe Walther PKK nebst 75 Patronen aus dem Asservatenbereich der Polizei mir nur sehr unvollständig zur Einsicht im Ministerium gewährt. Infolgedessen kann man sich die Akteneinsicht auch sparen. Es drängt sich der Verdacht auf, das hier unvorteilhafte Vorgänge vertuscht werden sollen.
Wir werden wohl klagen müssen, obwohl der Parlamentarische Beratungsdienst in seinem Gutachten sich klar auf die Seite der AfD positionierte. (WM)

Das Justizministerium Brandenburg behindert AFD-Abgeordnete bei Akteneinsicht!
Das Justizministerium Brandenburg gewährt der AfD nur noch stark eingeschräntke Akteneinsicht!
Das berichtet nun die Morgenpost in ihrem Artikel vom 17.02.2021 (siehe Link)
https://www.morgenpost.de/berlin/article231585109/Hoffmann-AfD-hat-kein-Recht-auf-Einsicht-in-Strafakten.html
Über den Rechts- und Innenausschuss sowie über mehrere Anfragen haben wir als AfD-Abgeordnete immer wieder Akteneinsicht gefordert. Gerade vor dem Hintergrund, dass viele Ermittlungen der Polizei aufgrund von gravierenden Einsparungen und politisch motivierten Fehlentscheidungen (Einflussnahme auf die Staatsanwaltschaft und Polizeiführung) nicht zufriedenstellend durchgeführt wurden. Die Akteneinsicht war bis zur letzen Legislaturperiode kein Problem. Denn in der Landesverfassung in Artikel 56 der Landesverfassung geregelte Akteneinsichtsrecht der Abgeordneten bezieht sich auch auf die Einsicht in Strafakten zu Ermittlungs- und Strafverfahren. Die Staatsanwaltschaften sind Landesbehörden und unterliegen der Aufsicht des Justizministeriums. So wurden Akteneinsichten stets in der Vergangenheit auch unproblematisch gewährt. Seit 2019 wurde das Akteneinsichtsrecht rechtsfehlerhaft versagt, da es auch Strafakten von SPD-Mitgliedern betreffen, die u. a. auch MdL sind.
In der Rechtsausschusssitzung vom 03. Dezember 2020 wurde das Problem thematisiert und durch das Justizministerium mit Schreiben vom 21. Dezember 2020 die „Argumentation“ dem Ausschuss übersandt, welche insbesondere auf eine Erkenntnis des Justizministeriums aus einer Änderung des § 480 StPO abzielt. Insbesondere die vom Abgeordneten Wilko Möller regelmäßig geforderte Akteneinsicht wird nicht mehr voll gewährt.
Zwischenzeitlich liegt das Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes vom 26. Januar 2021 vor, welches das Akteneinsichtsrecht der Abgeordneten auch in Strafakten bestätigt. Wir haben das Gutachten dem Rechtsausschuss und dem Justizministerium vorab zur Verfügung gestellt und bitten um Bestätigung, dass das Justizministerium nunmehr die Akteneinsichtsrechte der Abgeordneten wieder vollumfänglich beachtet und gewährleistet.

Wir werden erst einmal die nächste Sitzung des Rechtsausschusses abwarten und ggf. klagen, weil die Justizministerin schon in der Sitzung vom 11. Februar durchklingen ließ, dass sie nicht von ihrer neuen Praxis absehen will, dass Abgeordnete des Landtages volle Akteneinsicht bekommen.

Zum Beispiel betrifft das auch das Akteneinsichtsrecht bei der Ermittlungsakte wegen des Abhandenkommens einer scharfen Schusswaffe Walther PKK nebst 75 Schuss Munition aus dem Asservatenbereich der Polizei Brandenburg. Auch da erhielt der Abgeordnete Wilko Möller  nur sehr wenige Auszüge des Ermittlungsvorgangs.

Dies werden wir so nicht akzeptieren. Denn der Parlamentarische Beratungsdienst des Landtages Brandenburg sagt aus, dass uns das vollständige Akteneinsichtsrecht zusteht.

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Verfassungsschutz und die AfD!
Der Verfassungsschutz ist nur noch beklagenswert. Diese Behörde schützt nicht mehr die Verfassung/Grundgesetz, sondern nur die Regierung – ein Regierungsschutz! Ich habe als Landtagsabgeordneter mir den Vorgang über die AfD beim Verfassungsschutz angesehen und eine Kopie aushändigen lassen. Fazit: Es ist unfassbar! Ich habe noch nie so viel geschriebene Inkompetenz nachlesen können. Was hier mit den Steuergeldern passiert, ist eine Schande und gehört in die Öffentlichkeit. Über meine Person sind sogar falsche Tatsachenbehauptungen in den Bericht eingeflossen. Dagegen wird ebenfalls geklagt. Diese sog. Verfassungsschützer kommen zu unhaltbaren Feststellungen, die haarsträubend sind. Jetzt ist mir klar geworden bei der Durchsicht dieses Berichts warum der Volljurist und ehemalige Verfassungsschutzpräsident Herr Nürnberger die AfD nicht beobachten lassen wollte. Es liegt nämlich nichts vor. Dafür wurde er durch den Innenminister Stübgen (CDU und Vorsitzender der CDU-Brandenburg) abgelöst und durch den Nicht-Volljuristen Herrn Müller (angeblich parteilos) ersetzt. Eine SPD-Nähe dürfte aber vorhanden sein. Denn Herr Müller hat lange als Büroleiter beim Innenminister der SPD Schröter gedient, der Amtsvorgänger von Herrn Stübgen war. Die Folge ist bekannt – wir klagen! (WM)

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Scharia gehört nicht zu Deutschland

Die Landesregierung #Brandenburg stellt eigener Aussage nach derzeit muslimischen Gemeinden keine öffentlichen Räume unentgeltlich zur Verfügung. Aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 7/2247 der #AfDFraktion geht jedoch hervor, dass die Regierung etlichen islamischen Vereinen für Miete, Mietnebenkosten sowie Betriebskosten für Gebetsräume allein im Jahr 2020 bislang 45.889 Euro gezahlt hat. Weitere Vereine befänden sich im Gründungsstadium.
Der kommunalpolitische Sprecher der #AfDFraktionBrandenburg, Daniel Freiherr von Lützow, erklärt dazu: „Die Landesregierung fördert überall in Brandenburg islamische Vereine aus #Steuermitteln. Was in diesen Einrichtungen vor sich geht, ist der Regierung vermutlich nicht bekannt, zumal sie nicht mal über die Zahl der #Muslime in Brandenburg eine genaue Auskunft geben kann. Auch die sogenannte Fachstelle ‚Islam im Land Brandenburg‘ der Landesregierung fördert islamische Vereine und erhielt dafür im Jahr 2020 Zuwendungen in der Höhe von 262.275,45 Euro von der Landesregierung. Ziel ist offenbar eine flächendeckende Errichtung von Moscheen in Brandenburg. Und das finanziert vom Geld der #Steuerzahler!“
Der sicherheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im #Landtag Brandenburg, Wilko Möller MdL, ergänzt dies: „Auch in #Frankfurt (Oder) zahlt die Landesregierung allein in den Jahren 2018 und 2019 insgesamt 38.398 Euro für die Anmietung von #Gebetsräume|n und sog. Projektförderung an den Verein der “Muslime an der Oder e. V.“. In diesen von Steuergeldern finanzierten Einrichtungen werden die #Menschenrechte, gerade im Hinblick auf die #Gleichbehandlung der Frau, mit Füßen getreten. Eine komplette Streichung dieser Gelder ist längst überfällig.“

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Feuerwehrgerätehäuser

Wenn links-grüne Politik die Bodenhaftung verliert:
Wir verweisen auf einen Zeitungsartikel der MOZ vom 23. April 2021 über die Ausgaben von 23 Mio. Euro für das sogenannte größte Kultur-Investitionsprojekt im Land Brandenburg. Es handelt sich dabei um den neuen Standort in Frankfurt (Oder) für das Brandenburgische Landesmuseum für moderne Kunst (BLMK). Dafür hat das Land über 12 Mio bereit gestellt. Der Rest kommt vom Bund. Aber die Feuerwehrkameraden hausen weiterhin in Schrottimmobilien, die teilweise bauamtlich gesperrt wurden. So sieht keine bodenständige Politik aus. Ihr Wähler aufwachen!
Der Landtagsabgeordnete Wilko Möller steht in ständigen Kontakt zu Herrn Staatssekretär Dr. Grünewald, um für die beiden baulich schlimmsten Feuerwehrgerätehäuser Geldmittel bereitzustellen. Somit könnten zumindest die Planungen für die Neubauten noch dieses Jahr beginnen. Ständiger Kontakt bedeutet immer wieder nachfragen; das Stellen von Finanzierungsanträgen und regelmäßiger Telefonkontakt zwischen Staatssekretär und dem Abgeordneten.

Wilko Möller macht Druck: Staatssekretär besichtigt Freiwillige Feuerwehr auf Einladung der AfD!
Am 5.3.21 fand auf Initiative vom Landtagsabgeordneten Wilko Möller ein hochkarätig besetztes Treffen zum Dauerthema „sanierungsbedürftige Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr“ in Rosengarten und Booßen statt. Anwesend waren Staatssekretär Herr Dr. Grünewald, der zuständige Beigeordnete Jens-Marcel Ullrich, Oberbürgermeister René Wilke, der Vorsitzende des Stadtfeuerwehrverbandes Wolfgang Welenga, der Leiter des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz Helmut Otto und die zuständige Mitarbeiterin der Stadtverwaltung Frau Gerlach sowie MdL Wilko Möller mit seiner Mitarbeiterin Dr. Daniela Oeynhausen. In den Räumen der Berufsfeuerwehr Frankfurt (Oder) besprach man zunächst die neue Infrastrukturrichtlinie vom November 2020. Diese wurde von der Verwaltung ernüchternd aufgenommen. Helmut Otto rechnete vor, dass selbst bei günstigster Bauweise die Fördersumme für die geplanten Gerätehäuser nur 38 Prozent betrage. Das sei zwar besser als in der ursprünglich geplanten Fassung, aber noch immer deutlich weniger als früher. Staatssekretär Dr. Grünewald verwies auf die Ausnahmeregelung für finanzschwache Kommunen, die höhere Fördersummen erhalten könnten. Die seien aber nur etwa 20 Prozent höher, was die Sache für die Kommunen wohl kaum finanzierbarer mache, entgegnete Frau Dr. Oeynhausen. An das Eingangsgespräch knüpfte die Besichtigung der Gerätehäuser an. Insbesondere der Zustand des Gerätehauses in Rosengarten schockierte den Staatssekretär, der sichtlich um unverfängliche Worte rang. Er gestand ein, dass wohl alle Anwesenden sich darüber einig seien, dass hier etwas geschehen müsse. Auch beim Gerätehaus in Booßen, einer umgebauten Scheune, war Herr Dr. Grünewald klar, dass die Enge des Gebäudes und der DDR-Charme des Mannschaftsraumes einen Neubau unumgänglich machten.

Zusagen wollten er und OB Renè Wilke aber keine machen. MdL Wilko Möller stieß sich an den Zeitplan, der frühestens eine Sanierung ab dem Jahr 2023 vorsieht. Das sei den Kameraden nicht zuzumuten. Wenig überzeugend verwies der Oberbürgermeister auf den Verwaltungsablauf, der entsprechend Vorlauf benötige. Wolfgang Welenga sprach sich für kreative Lösungen bei der angespannten Haushaltslage aus. Er könne nicht verstehen, warum unter Innenminister Schröter die Aufwandspauschale neugestaltet wurde. Der recht geringe Betrag gehe häufig bei den Kameraden unter. Damit motiviere man heutzutage keinen freiwillig Engagierten mehr. Besser wäre es gewesen, die Landesregierung hätte das Geld in die dringend notwendige Sanierung der Feuerwehrinfrastruktur investiert. Nur mit moderner Ausrüstung und ansprechenden Räumlichkeiten seien Kameraden tatsächlich für das wichtige Ehrenamt zu begeistern und zu halten.
MdL Wilko Möller äußert sich zu dem Termin:
„Es hat mich sehr gefreut, dass das MIK auf meine vielen Schreiben reagiert hat. Herr Dr. Grünewald zusammen mit unserem Oberbürgermeister René Wilke haben heute Zeit gefunden, sich die Problemkinder in Booßen und Rosengarten anzuschauen. Leider wollte keiner der beiden Herren konkrete Zusagen machen. Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr erwarten aber, dass etwas passiert. Die Sonderregelung für klamme Kommunen in der neuen Feuerwehr-Infrastrukturrichtlinie überzeugt nicht. Hier muss die Landesregierung unbedingt nachbessern. Ärgerlich, dass OB René Wilke den Beginn des wichtigen Projekts „Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr“ frühestens ab dem Jahr 2023 sieht. Wenn ein Landesmuseum in kurzer Zeit als Lieblingsprojekt des Oberbürgermeisters für 21,5 Millionen Euro ins Leben gerufen werden kann, dann frage ich mich, warum er die Instandhaltung notwendiger Infrastruktur vernachlässigt!? Das ist Kernaufgabe einer Verwaltung! Liebe Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr: Wir bleiben für Sie am Ball.“ (AfD-FF)

admin

Hallo, ich bins Friedrich II. oder Friedrich der Große König von Preußen gennant Der Alte Fritz. Und ich und mein ganzer Hofstab sind ganz grosse echte deutsche Patrioten und leidenschaftliche AfD Fans und Freigeister. Dieser Blog ist ein Comedy und Satire Projekt a la Till Eulenspiegel.

Von admin

Hallo,
ich bins Friedrich II. oder Friedrich der Große König von Preußen gennant Der Alte Fritz. Und ich und mein ganzer Hofstab sind ganz grosse echte deutsche Patrioten und leidenschaftliche AfD Fans und Freigeister.

Dieser Blog ist ein Comedy und Satire Projekt a la Till Eulenspiegel.

38 Antworten auf „Die ganzen sehr guten Anträge der AfD in der Stadtverordnetenversammlung SVV in Frankfurt ( Oder )“

AfD-Fraktion
Wilko Möller MdL
Ingolf Schneider

Änderungsantrag zum Haushaltsentwurf der Stadt Frankfurt (O.) für das Jahr 2021

Die AfD-Fraktion beantragt die geplanten Mittel der Stadt Frankfurt (O.) für den Verein Utopia e. V., Berliner Straße 24, 15230 Frankfurt (O.) zu streichen.

Begründung:

In der Anfrage 884 des Landtagsabgeordneten Wilko Möller an die Landesregierung wurde bekannt, dass der von der Landesregierung als linksextremistischer Verein bezeichnete Verein Rote Hilfe e. V. am 3. Februar 2018 zu einer Veranstaltung in den Räumlichkeiten des Utopia-Vereins aufgerufen hatte.

Laut Antwort der Landesregierung – Drucksache 7/1153 – handelte es sich bei dieser Veranstaltung um das Thema:

“Die LINKE und die Solidarität – Zur Entstehungsgeschichte der Roten Hilfe in der BRD und der Bedeutung für uns heute!”

Wir halten diese Zusammenarbeit zwischen den Linksextremisten der Roten Hilfe e. V. und dem Verein Utopia e. V. nicht für förderungswürdig durch die Stadt Frankfurt (Oder). Die Stadt Frankfurt (Oder) hatte in den Jahren 2019 7.020 Euro und 2020 7.188 Euro ausgereicht. Es ist davon auszugehen, dass eine Summe in vergleichbarer Höhe wieder im Haushalt 2021 vorgesehen ist.

AfD-Stadtverordneter Wilko Möller, PSF 1180, 15201 Frankfurt
__________________________________________________

Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)
Frau Karola Kargert
Marktplatz 1
15230 Frankfurt (Oder)

Ihr Zeichen:
Ihre Nachricht:

Telefon: +49 179 323 81 46
E-Mail: [email protected]

Datum: 7. April 2017

Anfrage zu den Kosten der Flüchtlingsbetreuung in Frankfurt (Oder)

Vorlage-Nr.: 16/VZI/0837
Status: öffentlich
Einreicher: Wilko Möller und Ingolf Schneider, AfD Frankfurt (Oder)

Am 18. Oktober 2016 in der VZI 16/VZI/037 – öffentlich besprochen in der SVV am 10. November 2016 – wurde auf Seite 17 des Berichts über den Haushaltsvollzug per 30. September 2016 darüber informiert, dass die Stadt Frankfurt (Oder) regelmäßig mit 4,3 Mio. Euro in Vorleistung gehen muss. Dies geht immer zu Lasten des Kassenkredites und wird selbst von der Verwaltung kritisch gesehen.

In Absatz 3 wird konkret beschrieben:

„Auch die Erstattung von Bund und Land in den Produktbereichen 311 – Grundversorgung, 313 – Hilfen für Asylbewerber und 315 – Soziale Einrichtungen erfolgten nicht entsprechend den Aufwendungen, auch hier muss die Stadt in erhebliche Vorleistungen gehen und Kredite zur Liquiditätssicherung aufnehmen. Die sich daraus ergebenen Zinsen schränken die Handlungsspielräume erheblich ein.“

Wir schließen daraus, dass die Stadt auf erheblichen Kosten infolge der Flüchtlingsbetreuung sitzen bleibt.

Ich frage den Oberbürgermeister:

Erstens:
Wie hoch waren die aufgewandten Mittel für die Flüchtlinge im Haushaltsjahr 2016, die die Stadt Frankfurt (Oder) weder vom Bund noch vom Land Brandenburg ersetzt bekam?

Zweitens:
Warum wurden diese Mittel nicht ersetzt? Waren es freiwillige zusätzliche Leistungen, die eigentlich nicht notwendig und (bereits im Vorfeld bekannt?) somit auch nicht erstattungsfähig sind?

Drittens:
Welche Erfolge kann die Stadt bei den sog. Integrationsangeboten verbuchen? Konkret: Werden die Sprachkurse von den Asylbewerbern an- und wahrgenommen? Wie hoch ist der Prozentsatz der Asylbewerber, die einen Sprachkurs besuchen und diesen bisher auch erfolgreich beendet haben? Welche Erfolge (in Zahlen) können bei der Berufsausbildung vorgewiesen werden? Haben Flüchtlinge resp. anerkannte Asylbewerber in unserer Stadt bereits Arbeit gefunden? Wie hoch ist die Vermittlungsquote?

Viertens:
Die elektronische Gesundheitskarte wurde eingeführt. Ist die Kostenerstattung für die medizinische Versorgung regelmäßig gewährleistet? Wie hoch sind die Kosten für die Stadt, die kostenbehaftete Einzelpositionen nicht bei den Krankenkassen geltend machen kann?

Stadtverordneter Wilko Möller
für die AfD Frankfurt (Oder)

Pressemitteilung:

Mut zur Wahrheit: Der Helenesee muss anders verwaltet werden!

Dazu besuchte eine Abordnung der AfD-Fraktion Frankfurt (Oder) gemeinsam mit dem Fraktionsvorsitzenden der Frankfurter-Bürger-Initiative/Freie Wähler Herr Frank Zimmermann am letzten Freitag den Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg.

In einem zweistündigen Videovortrag mit anschließender Diskussion konnte der Verbandsvorsteher Herr Detlev Wurzler mit Unterstützung des Controllers Herrn Ott die Organisation der Seenlandschaft in der Region Senftenberg erläutern. Interessant sind die Eckdaten:

Personal
120 Mitarbeiter in Fest- und Saisonanstellung (Vollzeit- und Teilzeitjobs)

Umsatz
7,7 Millionen Euro (Umsatz 2019)

Investitionen
2009 bis 2019: 65 Millionen Euro in Infrastruktur, Unterkünfte und Freizeit
291 Ferienhäuser
495 Campingstandflächen (davon 169 in Tourismusvergabe)
Moderne Sanitärhäuser
Restaurant u. versch. Imbisseinrichtungen (verpachtet)
Animation mit Kinderbetreuung
Spielgarten

Senftenberger Strandhotel mit 42 Hotelzimmern

Compfortcamping am Senftenberger See
126 Tourismusstandflächen
195 Dauerstandflächen
Moderne Sanitärhäuser
Gaststätte (verpachtet)

1996 2019
Tagesgäste im Jahr: ca. 700.000 ca. 750.000
Gäste in den Anlagen pro Jahr: 19.500 61.000
Übernachtungen pro Jahr: 96.700 261.000
Durchschnittliche
Aufenthaltsdauer: 4,97 Tage 4,3 Tage

Die Mischung aus Betrieben mit hoheitlichen Aufgaben sowie dem privatwirtschaftlich organisierten Gewerbe führt zu einem einzigartigen Erfolgsmodell, das auch für den Helenesee vorstellbar wäre.

Insbesondere ist ein Zweckverbandmodell denkbar, wo sich der Landkreis LOS und Frankfurt (Oder) gemeinsam zur Entwicklung des Areals Helenesees zum Wohl der Bürger verpflichten.

Wir werden das in der Stadtverordnetenversammlung thematisieren.

Die wichtigste Erkenntnis ist: Die Bürger in der Region Lausitz sind sehr zufrieden und genießen einen erheblich besseren Erholungswert als die Bürger in Frankfurt (Oder) mit dem derzeitigen Helenesee-Modell!

AfD-Stadtverband Frankfurt (Oder)

AfD-Fraktion Frankfurt (Oder), PSF 1180, 15201 Frankfurt (O.)
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Herrn
Oberbürgermeister
Renè Wilke

über

Büro für Stadtverordnetenangelegenheiten Frau Clausnitzer, Frau Hawlitzky, Frau Lindenberg, Herr Pfarr

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Telefon: +49 179 3238146

Datum: 30. Mai 2021

Kleine Anfrage zum Thema: Verfahren zur Eintreibung von GEZ-Gebühren

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir als AfD-Fraktion Frankfurt (Oder) stellen folgende kleine Anfrage:

Zunächst zum Hintergrund der kleinen Anfrage:

Wir haben erfahren, dass die Stadtverwaltung der Stadt Cottbus jährlich ca. 3.000 Vollstreckungsersuchen vom Beitragsservice ARD, ZDF und Deutschlandradio erhält. Dies verursacht Kosten in Höhe von 175.000 Euro. Als Kostenersatz für die Eintreibung der Vollstreckungsersuchen kann die Stadt Cottbus nur mit rund 96.000 Euro als Einnahme rechnen. Somit entsteht ein dauerhafter Verlust für die Stadt Cottbus in Höhe von ca. 79.000 Euro jährlich.

Infolgedessen fragen wir nun den Oberbürgermeister:

Wie viele Haushalte hat die Verwaltung der Stadt Frankfurt (Oder) aufgrund eines Ersuchens des Beitragsservice ARD-ZDF-Deutschlandradio angeschrieben?

Wie hoch sind die Ausgaben für das Eintreiben der Forderungen (detaillierte Aufschlüsselung von Porto und Versand sowie erbrachte Arbeitsstunden und Personalkosten)?

Wie hoch sind die Einnahmen für die Stadt Frankfurt (Oder) resp. was hat der Beitragsservice als Aufwandspausschale pro Fall erstattet?

Von wie vielen Haushalten konnte kein Beitrag eingetrieben werden?

Werden der Stadt Frankfurt (Oder) alle Kosten erstattet, die die Stadt als Dienstleister zur Verfügung stellt (Personal-, Sach-, Porto- und Infrastruktur)?

Wie viele Haushalte in Frankfurt (O.) sind vom sog. GEZ-Beitrag befreit (§ 4 RBStV)

Gibt es Fälle, wo sogar eine Beugehaft veranlasst worden ist?

Wir bitten um schriftliche Antwort!

Im Auftrag der AfD-Fraktion

Wilko Möller MdL

AfD-Fraktion Frankfurt (Oder), PSF 1180, 15201 Frankfurt (O.)
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Herrn
Oberbürgermeister
Renè Wilke

über

Amt für Stadtverordnetenangelegenheiten
Frau Karola Kargert

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Telefon: +49 179 3238146

Datum: 9. Juni 2019

NACHFRAGEN zu den „Kleinen Anfragen“ 19/KAF/1715 i. V. m. 19/KAF/1600 – Personalwirtschaft der Stadt Frankfurt (O.)

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir als AfD-Fraktion Frankfurt (Oder) finden Ihre Ausführungen zu unseren Anfragen
19/KAF/1715 i. V. m. 19/KAF/1600 nicht in allem Punkten zufriedenstellend.

Infolgedessen fragen wir nach:

In unserer Anfrage 19/KAF/1600 erfolgte Ihre Antwort unter der SVV-Vorlage: 19/VZI/1708.

Erstens:
Auf Seite 4 Ihrer 19/VZI/1708 nennen Sie keine Namen. Somit fragen wir nach, ob nun Herr Frank Hühner von der Partei „DIE LINKE“ beim Verein DEMOKRATIE UND INTEGRATION BRANDENBURG e. V. eine Stelle besetzt. Sie wird mit 45.000 Euro alimentiert. Dies würde bedeuten, dass fast die Hälfte der Fördersumme für Personalkosten verbraucht wird. Handelt es sich um eine Stelle, die zum Stellenplan der Stadt Frankfurt gehört (aktuell über 920 Mitarbeiter der Stadt)?

Zweitens:
Sie geben ferner in der o. g. VZI (Seite 4) an, dass das Parteimitglied der LINKEN Herr Norbert Leitzke nach dessen Renteneintritt nur noch ehrenamtlich bei der KINDERVEREINIGUNG e. V. tätig wird und dessen Stelle nicht wieder besetzt wurde. Unsere Fragen nun: Warum wurde die Stelle nicht neu besetzt? Bekommt Herr Leitzke zumindest eine Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit (wie hoch und wer bezahlt)?

Drittens:
Unter 2.4 der o. g. VZI verweisen Sie bei der Beantwortung unserer Anfrage zu den
gigantischen Personalkostenerhöhungen von 58,8 auf 63,7 Mio. Euro (fast 5 Mio. Euro in 2 Jahren) im Haushaltsentwurf 2019/2020 auf Tariferhöhungen und Planungs-korrekturen.

Angesichts des Personalaufwuchses und den Tarifsteigerungen bitten wir um Prüfung, ob ein sog. Haustarifvertrag möglich wäre, der sich von den Tarifsteigerungen abkoppelt. Somit würden die jährlich zusätzlichen Millionen für die Personalaufwendungen wegfallen. Die Verwaltungsmitarbeiter könnten sich so solidarisch zeigen und Personalreduzierungen entgegen wirken.

Vielen Dank!.

Mit freundlichen Grüßen

Wilko Möller

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