Hier könnt ihr mal selber lesen was für eine gute Arbeit die AfD in der SVV in Frankfurt ( Oder ) macht. Und woanders könnt ihr dann lesen wie die unfähigen versifften Altparteien dann darauf so reagiert haben haha.
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Scheckübergabe/LandesparteitagPressemitteilung
zur Schecküberreichung an den Werksausschuss Eigenbetrieb Sportzentrum der Stadt Frankfurt (Oder)
Der AfD-Landtagsabgeordnete Wilko Möller überreichte zusammen mit Vertretern der AfD-Stadtfraktion Frankfurt (Oder) und der CO-Landesvorsitzenden Birgit Bessin am 21. April 2021 symbolisch einen Scheck über 3.850,00 EUR an den Vorsitzenden des Werkausschusses Eigenbetrieb Sportzentrum der Stadt Frankfurt (Oder).
Hintergrund dieser Aktion war der Anschlag mit Schmierereien durch Chaoten am Gebäude der Brandenburg-Halle in der Nacht zum 18. März 2021, um ihre Intoleranz für den AfD-Landesparteitag vom 20. auf den 21. März 2021 zum Ausdruck zu bringen. Hierbei wurde ein Schaden von 3.807,94 EUR verursacht. Da die Brandenburg-Halle gegen eine derartige Beschädigung nicht versichert ist, ginge der Schaden zu Lasten der Sporteigenbetriebe, was sich zwangsläufig auf deren Budget ausgewirkt hätte. Zur Abwendung dieser Belastung für die Sportbetriebe initiierte Wilko Möller eine Spendenaktion innerhalb der AfD Brandenburg. Etwa 3.100 Euro kamen an Spenden zusammen. Den restlichen Betrag übernahm Wilko Möller, um damit klar zum Ausdruck zu bringen, dass solche Sachbeschädigungen zu nichts führen und eher für noch mehr Aufmerksamkeit zu Gunsten der AfD sorgen.
Leider schien es Vertretern der Stadt offenbar nicht möglich, dieser Scheckübergabe beizuwohnen.
Besonders bemerkenswert ist auch das Verhalten der Medienvertreter. Herr Budschick vom Stadtfernsehen erschien trotz Zusage nicht.
Lediglich ein RBB-Vertreter kam auf Einladung und interviewte die Abgeordneten Bessin und Möller sowie Andreas Suchanow. Wilko Möller gab an, dass es für ihn eine Frage der Ehre sei, diese Schäden, die insbesondere die Sportler und Bürger der Stadt treffen, nicht auf den Kosten sitzen zu lassen. Die Verursacher sind im linksextremistischen Milieu zu suchen. Die Polizei sollte alles daransetzen, die Täter zu ermitteln, um die Hintermänner in die Öffentlichkeit zu bringen.
Alles in allem stehen wir zu unserem Wort und werden den Rechnungsbetrag zugunsten des Sportzentrums heute überweisen.
AfD-Stadtverband Frankfurt (Oder)
Bemerkung: Die MOZ hat diesen Artikel nicht veröffentlicht. Dies wäre wohl als Werbung für den Direktkandidaten verstanden worden.
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AfD Stadtverband Frankfurt a.d. Oder – Alternative für Deutschland
Gepostet von Wilko Möller · 14. März ·
Die peinliche Offenbarung der “Gewerkschaft der Polizei”!
Die Gewerkschaftsführung – auch Bundesvorstand genannt – sollten ihre Ämter zur Verfügung stellen und Neuwahlen anberaumen. Grund: Eine Gewerkschaftsführung betreibt politische Säuberung in ihren eigenen Reihen und schließt die Polizisten aus, die der AfD angehören. Das ist ein ungeheuerlicher Vorgang und zeigt einmal mehr wie gefährdet unsere Demokratie ist. Dass sich die Polizisten so eine Führung gefallen lassen, ist wohl kaum vorstellbar.
Seit Jahren fällt immer mehr auf, dass Behördenleiter, Führungsfunktionen im öffentlichen Dienst nach Parteibuch und nicht mehr im Sinne des Artikels 33 Abs. 2 GG ausgewählt werden. Im Grundgesetz ist verbrieft: “Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.” Diese Grundregel ist schon lange nur noch ein Lippenbekenntnis. Das zieht sich von der Bundesebene bis in die Kommunalpolitik durch.
Bestes Beispiel ist die Entfernung eines Volljuristen aus Amt des Präsidenten des Landesamtes für Verfassungsschutz Brandenburg – veranlasst durch den CDU-Innenminister Stübgen. Der ehemalige Behördenleiter Herr Nürnberger – bestimmt kein AfDler – wollte den Verfassungsschutz nicht im Sinne des Herrn Stübgen, der auch CDU-Landesvorsitzender ist, zum Regierungsschutz missbrauchen. Ergo: Es erfolgte der Austausch! Jetzt leitet den Verfassungsschutz Brandenburg die minderqualifizierte zweite Garnitur, die bestenfalls für den gehobenen Dienst geeignet ist, aber den geforderten Regierungsschutz betreibt. Der Bundesvorstand glaubt tatsächlich, dass die Verfassungsschutzämter und insbesondere das Bundesamt für Verfassungsschutz Beweise liefert, die die AfD als verfassungsfeindliche Partei identifizieren. Jeder, der sich ein wenig mit den Verfassungsschützern befasst, weiß, dass dort angebliche Beweise über sog. Informanten erhoben werden, die für ihre “Beweise” Geld bekommen. Da werden bezahlte Personen in die missliebigen Organisationen eingeführt, die ggf. selber provozieren, um die gewünschten Beweise zu erhalten. Da gilt der Spruch: “Wer schreibt, der bleibt!”
Die von der Gewerkschaftsführung angegebenen Argumente belegen, dass sie selbst ein Demokratieproblem darstellt. Sie bezeichnet sich selbst als politische Organisation! Das kann aber kein Ziel einer Arbeitnehmervertretung sein. Sie sollen die Rechte Ihrer Mitglieder vertreten und nicht Politik machen, dafür sind laut Art. 21 Abs. 1 Grundgesetz die Parteien zuständig. “Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit….” Gewerkschaften sollen die Parteien kritisch beobachten und öffentlich Einfluss nehmen, wenn etwas aus dem Ruder läuft und dadurch Polizisten Nachteile erwachsen können.
Als am 5. Februar 2020 mit Stimmen der AfD, CDU und FDP Herr Thomas Kemmerich zum ersten FDP-Ministerpräsidenten seit 1952 demokratisch durch den Thüringer Landtag gewählt wurde, stufte die CDU-Bundeskanzlerin – als sie sich in Südafrika befand – einfach per Telefonbefehl diese Ministerpräsidentenwahl als unzulässig ein. Ein klar verfassungswidriger undemokratischer Akt. Aber Ramelow als Linker durfte dann gewählt werden. Eine Partei, deren Anhänger auf einer Strategietagung Anfang 2020 in Kassel im Beisein des damaligen Parteivorsitzenden Bernd Riexinger öffentlich eine Linke äußern durfte, dass im Rahmen einer Revolution das eine reiche Prozent der Bürger erschießen zu wollen. Eine klare Distanzierung blieb aus. Man wolle sie nur für nützliche Arbeit einsetzen und nicht erschießen – so Riexinger damals. Dass man damit wohl Arbeitslager assoziieren könnte dürfte niemanden verborgen geblieben sein. Aber da hält die GdP-Spitze still. Sie stellte zu Thüringenwahl ganz CDU-konform fest: “..hier wurde nicht nur gegen den Wählerwillen entschieden, sondern auch der demokratische Grundkonsens Nachkriegsdeutschlands aufgekündigt.” Was ist das für eine Geisteshaltung, wenn Bürger mal nicht die Systemparteien wählen? Demokratie lebt vom Wandel und ein FDP-Ministerpräsident ist bestimmt kein Verfassungsfeind.
Die Gewerkschaftsführung der GdP arbeitet mit Unterstellungen und Behauptungen, die sie nicht beweisen kann. Sie sagt sogar, dass jeder, der eine andere Meinung hat, ein Rechtspopulist ist und den gesellschaftlichen Konsens verlasse. Wer den Klimawandel oder die Corona-Maßnahmen hinterfragt ist nicht mehr demokratisch. Ist es nicht Aufgabe der größten Opposition in einer Demokratie zu hinterfragen und ist es in einer Demokratie nicht mehr erlaubt zu diskutieren? Wenn diese Gewerkschaftsführung meint, dass Demokratie nur aus Konsens besteht, dann ist eine Meinungsfreiheit nicht mehr gewünscht resp. erlaubt. Da zieht dieser abzuwählende Bundesvorstand sogar stereotype Medienberichte heran, die der AfD eine Mitschuld an Hass, Gewalt und Hetze unterstellen. GdP-Beispiel: Der sog. Sturm auf den Reichstag vom 29. August 2020 führen diese Damen und Herren der GdP an. Nur eine Gegenfrage: Es waren drei Polizisten notwendig, um diese Aktion zu unterbinden! Ein Sturm sieht anders aus! Warum waren denn so wenige Polizeikräfte zum Schutz des Reichstages vor Ort, obwohl tausende Demonstranten am Stern des 17. Juni demonstrierten – wenige 100 Meter vom Reichstag entfernt?
Die Gewerkschaft der Polizei war schon immer links verortet. Sie hatte immer schon kaum nachvollziehbare Ansichten, die sich nicht mit einer gut funktionierenden Polizeiorganisation in einem starken Rechtsstaat vereinbaren lässt. Gerade dieser Bundesvorsitzende Oliver Malchow fiel mit komischen Ansichten gegenüber der Bundespolizei immer wieder auf. Beispielhaft sei hier dessen öffentliche Äußerung in Bezug auf die Stärkung der Bundespolizei gennannt. Er wandte sich entschieden gegen die von der AfD im Bundeswahlprogramm 2017 favorisierte Neuorganisation der Bereitschaftspolizeien der Länder und des Bundes zu einer starken einheitlich organisierten Bundesbereitschaftspolizei. Jeder, der sich ein wenig mit der Polizeiorganisation auskennt, weiß, dass wir im Bereich Polizei keine Kleinstaaterei mehr brauchen. Sogar SPD-Innenminister würden ihre Bereitschaftspolizei der Bundesbereitschaftspolizei unterstellen, um die Schlagkraft zu erhöhen. Fehlanzeige bei Malchow. Einen dringenden Zusammenschluss von BKA und Bundespolizei lehnt die GdP ebenfalls ab.
Es ist schon auffällig, wie dieser sog. demokratische GdP-Bundesvorstand wenige Tage vor drei wichtigen Landtags- und Kommunalwahlen die größte Opposition und Wähler verunglimpft – widerliche und durchschaubare Aktion.
Spätestens jetzt sollte jedes der rund 194.000 GdP-Mitglieder, ob Polizist, Tarifbeschäftigter, Zöllner etc. für die Abwahl des Bundesvorstandes sorgen oder diese linksdurchtränkte Organisation verlassen. Sie schadet mehr als sie für Polizisten wirklich Fortschritt bewirkt. Ihre Arroganz der Macht sollte der Wähler und die Beamten mit aller Konsequenz ein Ende setzen. Gewerkschaften wie die DPolG sind da erheblich besser aufgestellt und bieten eine gewerkschaftliche Alternative. (WM)
HELENESEE – Einheitsfront gegen die AfD!
Unseren Antrag den Helenesee ganz anders zu organisieren lehnte eine Einheitsfront von CDU bis Linke in der letzen Stadtverordnetenversammlung vom 11.02.2021 komplett ab!
Wir als AfD hatten uns schon seit längerer Zeit mit dem Areal Helenesee beschäftigt. Denn 30 Jahre Pleiten, Pech und Pannen der etablierten Parteien haben die Frankfurter satt. Wir wollten im Interesse der Frankfurter eigentlich nach vorne sehen.
Unser Antrag 21/ANT/066 umfasste die Forderung unter Beteiligung der drei mit dem Thema Helenesee hauptsächlich befassten Aussschüssen HO (Hauptausschuss), WAF (Wirtschaft Arbeit und Finanzen) und SVUK (Stadtentwicklung, Verkehr, Umwelt und Klimaschutz) eine Sondersitzung durchzuführen.
Dabei sollte zunächst ein Impulsreferat mittels Präsentation des Herrn Wurzler, Verbandsvorsteher/Geschäftsführer des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg
als Einleitung vorgenommen werden. Ziel war es möglichst neue Eindrücke zu gewinnen.
Wichtiger Satz des Herrn Wurzler war: “Alle politischen Lager der letzten 30 Jahre waren sich einig – sogar mit der jetzigen AfD – das Lausitzer Seenland für alle zum Vorteil aller Menschen zu entwickeln – über alle Parteidifferenzen und Grenzen hinweg.”
Mit dieser Sondersitzung sollte ein fundierter Diskussionsprozess begonnen werden, dessen Ergebnis und die Schlussfolgerungen offen sind.
Wir müssen uns entscheiden: “Badewanne der Frankfurter” – also alle Bürger – egal welcher soziale Status oder ein “Nobelerholungsgebiet” wie Bad Sarow, wo nur die obersten 1000 der Reichen und Schönen sich über den Preis den Zutritt mit viel Geld erkaufen und privatisieren. Der normale Bürger rsp. Frankfurter wird dann langfristig über den Preis ausgeschlossen.
Der von uns favorisierte Zweckverband, der durch die Frankfurter gegründet würde, hätte die Garantie einen Ausgleich zwischen der Stadt und deren Bürgerinteressen mit den privaten unternehmerischen Akteuren zu verbinden. In der Lausitz klappt es. Im Antrag wurde von uns beschrieben was alles durch die Symbiose von Unternehmertum und dem öffentlichen Zweckverband erreicht werden könnte, so zum Beispiel:
Hochwertige Anlage/Ferienhäuser für mehr als 150 Euro/Nacht oder preiswerte Feriehäuser, Komfort-Campingplätze und Standardplätze für Wohnwagen oder Urlauber mit Zelt, mehrere Gastronomen, Kinder- und Freizeiteinrichtungen für gutes oder schlechtes Wetter – alles da. Warum geht das nicht in Frankfurt?
Zu diesem Weitblick sind viele Lokalpolitiker von den Linken bis CDU nicht in der Lage. Deren Argumentation – hauptsächlich der CDU-Kollegen – sind nicht nachvollziehbar.
Trotzdem haben wir in Vorleistung über die AfD-Fraktion im Kreistag Beeskow diese beauftragt anzufragen, wie der LOS-Landkreis in die Thematik Helenesee einbezogen werden kann, um ggf. den möglichen Zweckverband auf noch breitere Beine aufstellen zu können.
Wir bleiben bei dran! Herr Zimmermann von der FBI/Freie Wähler hat sich ebenfalls dafür ausgesprochen.
Hier ist nur das Titelbild des Antrages Helenesee zu sehen. Mehr erfahren Sie auf unserer Internetseite. (WM)
Mut zur Wahrheit: Der Helenesee muss anders verwaltet werden!
Mut zur Wahrheit: Der Helenesee muss anders verwaltet werden!
Dazu besuchte eine Abordnung der AfD-Fraktion Frankfurt (Oder) gemeinsam mit dem Fraktionsvorsitzenden der Frankfurter-Bürger-Initiative/Freie Wähler Herr Frank Zimmermann am letzten Freitag den Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg.
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In einem zweistündigen Videovortrag mit anschließender Diskussion konnte der Verbandsvorsteher Herr Detlev Wurzler mit Unterstützung des Controllers Herrn Ott die Organisation der Seenlandschaft in der Region Senftenberg erläutern. Interessant sind die Eckdaten:
Personal
o 120 Mitarbeiter in Fest- und Saisonanstellung (Vollzeit- und Teilzeitjobs)
Umsatz
o 7,7 Millionen Euro (Umsatz 2019)
Investitionen
o 2009 bis 2019: 65 Millionen Euro in Infrastruktur, Unterkünfte und Freizeit
o 291 Ferienhäuser
o 495 Campingstandflächen (davon 169 in Tourismusvergabe)
o Moderne Sanitärhäuser
o Restaurant u. versch. Imbisseinrichtungen (verpachtet)
o Animation mit Kinderbetreuung
o Spielgarten
Senftenberger Strandhotel mit 42 Hotelzimmern
Compfortcamping am Senftenberger See
o 126 Tourismusstandflächen
o 195 Dauerstandflächen
o Moderne Sanitärhäuser
o Gaststätte (verpachtet)
Tagesgäste im Jahr: 1996 / 2019
ca. 700.000 / ca. 750.000
Gäste in den Anlagen pro Jahr: 19.500 / 61.000
Übernachtungen pro Jahr: 96.700 / 261.000
Durchschnittl. Aufenthaltsdauer: 4,97 Tage / 4,3 Tage
Die Mischung aus Betrieben mit hoheitlichen Aufgaben sowie dem privatwirtschaftlich organisierten Gewerbe führt zu einem einzigartigen Erfolgsmodell, das auch für den Helenesee vorstellbar wäre.
Insbesondere ist ein Zweckverbandmodell denkbar, wo sich der Landkreis LOS und Frankfurt (Oder) gemeinsam zur Entwicklung des Areals Helenesees zum Wohl der Bürger verpflichten.
Wir werden das in der Stadtverordnetenversammlung thematisieren.
Die wichtigste Erkenntnis ist: Die Bürger in der Region Lausitz sind sehr zufrieden und genießen einen erheblich besseren Erholungswert als die Bürger in Frankfurt (Oder) mit dem derzeitigen Helenesee-Modell!
Wir bleiben für Sie am Ball – AfD-Stadtverband Frankfurt (Oder)
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Akteneinsicht verwehrt
Die CDU-Justizministerin Frau Hoffmann gewährt der AfD nurunvollständige Akteneinsicht!
Insbesondere wird mir regelmäßig die Einsichtnahme in die Ermittlungsakten der Polizei und Staatsanwaltschaft verwehrt.
So wurde z. B. der Ermittlungsvorgang in Bezug auf den Verlust der scharfen Schusswaffe Walther PKK nebst 75 Patronen aus dem Asservatenbereich der Polizei mir nur sehr unvollständig zur Einsicht im Ministerium gewährt. Infolgedessen kann man sich die Akteneinsicht auch sparen. Es drängt sich der Verdacht auf, das hier unvorteilhafte Vorgänge vertuscht werden sollen.
Wir werden wohl klagen müssen, obwohl der Parlamentarische Beratungsdienst in seinem Gutachten sich klar auf die Seite der AfD positionierte. (WM)
Das Justizministerium Brandenburg behindert AFD-Abgeordnete bei Akteneinsicht!
Das Justizministerium Brandenburg gewährt der AfD nur noch stark eingeschräntke Akteneinsicht!
Das berichtet nun die Morgenpost in ihrem Artikel vom 17.02.2021 (siehe Link)
https://www.morgenpost.de/berlin/article231585109/Hoffmann-AfD-hat-kein-Recht-auf-Einsicht-in-Strafakten.html
Über den Rechts- und Innenausschuss sowie über mehrere Anfragen haben wir als AfD-Abgeordnete immer wieder Akteneinsicht gefordert. Gerade vor dem Hintergrund, dass viele Ermittlungen der Polizei aufgrund von gravierenden Einsparungen und politisch motivierten Fehlentscheidungen (Einflussnahme auf die Staatsanwaltschaft und Polizeiführung) nicht zufriedenstellend durchgeführt wurden. Die Akteneinsicht war bis zur letzen Legislaturperiode kein Problem. Denn in der Landesverfassung in Artikel 56 der Landesverfassung geregelte Akteneinsichtsrecht der Abgeordneten bezieht sich auch auf die Einsicht in Strafakten zu Ermittlungs- und Strafverfahren. Die Staatsanwaltschaften sind Landesbehörden und unterliegen der Aufsicht des Justizministeriums. So wurden Akteneinsichten stets in der Vergangenheit auch unproblematisch gewährt. Seit 2019 wurde das Akteneinsichtsrecht rechtsfehlerhaft versagt, da es auch Strafakten von SPD-Mitgliedern betreffen, die u. a. auch MdL sind.
In der Rechtsausschusssitzung vom 03. Dezember 2020 wurde das Problem thematisiert und durch das Justizministerium mit Schreiben vom 21. Dezember 2020 die „Argumentation“ dem Ausschuss übersandt, welche insbesondere auf eine Erkenntnis des Justizministeriums aus einer Änderung des § 480 StPO abzielt. Insbesondere die vom Abgeordneten Wilko Möller regelmäßig geforderte Akteneinsicht wird nicht mehr voll gewährt.
Zwischenzeitlich liegt das Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes vom 26. Januar 2021 vor, welches das Akteneinsichtsrecht der Abgeordneten auch in Strafakten bestätigt. Wir haben das Gutachten dem Rechtsausschuss und dem Justizministerium vorab zur Verfügung gestellt und bitten um Bestätigung, dass das Justizministerium nunmehr die Akteneinsichtsrechte der Abgeordneten wieder vollumfänglich beachtet und gewährleistet.
Wir werden erst einmal die nächste Sitzung des Rechtsausschusses abwarten und ggf. klagen, weil die Justizministerin schon in der Sitzung vom 11. Februar durchklingen ließ, dass sie nicht von ihrer neuen Praxis absehen will, dass Abgeordnete des Landtages volle Akteneinsicht bekommen.
Zum Beispiel betrifft das auch das Akteneinsichtsrecht bei der Ermittlungsakte wegen des Abhandenkommens einer scharfen Schusswaffe Walther PKK nebst 75 Schuss Munition aus dem Asservatenbereich der Polizei Brandenburg. Auch da erhielt der Abgeordnete Wilko Möller nur sehr wenige Auszüge des Ermittlungsvorgangs.
Dies werden wir so nicht akzeptieren. Denn der Parlamentarische Beratungsdienst des Landtages Brandenburg sagt aus, dass uns das vollständige Akteneinsichtsrecht zusteht.
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Verfassungsschutz und die AfD!
Der Verfassungsschutz ist nur noch beklagenswert. Diese Behörde schützt nicht mehr die Verfassung/Grundgesetz, sondern nur die Regierung – ein Regierungsschutz! Ich habe als Landtagsabgeordneter mir den Vorgang über die AfD beim Verfassungsschutz angesehen und eine Kopie aushändigen lassen. Fazit: Es ist unfassbar! Ich habe noch nie so viel geschriebene Inkompetenz nachlesen können. Was hier mit den Steuergeldern passiert, ist eine Schande und gehört in die Öffentlichkeit. Über meine Person sind sogar falsche Tatsachenbehauptungen in den Bericht eingeflossen. Dagegen wird ebenfalls geklagt. Diese sog. Verfassungsschützer kommen zu unhaltbaren Feststellungen, die haarsträubend sind. Jetzt ist mir klar geworden bei der Durchsicht dieses Berichts warum der Volljurist und ehemalige Verfassungsschutzpräsident Herr Nürnberger die AfD nicht beobachten lassen wollte. Es liegt nämlich nichts vor. Dafür wurde er durch den Innenminister Stübgen (CDU und Vorsitzender der CDU-Brandenburg) abgelöst und durch den Nicht-Volljuristen Herrn Müller (angeblich parteilos) ersetzt. Eine SPD-Nähe dürfte aber vorhanden sein. Denn Herr Müller hat lange als Büroleiter beim Innenminister der SPD Schröter gedient, der Amtsvorgänger von Herrn Stübgen war. Die Folge ist bekannt – wir klagen! (WM)
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Scharia gehört nicht zu Deutschland
Die Landesregierung #Brandenburg stellt eigener Aussage nach derzeit muslimischen Gemeinden keine öffentlichen Räume unentgeltlich zur Verfügung. Aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 7/2247 der #AfDFraktion geht jedoch hervor, dass die Regierung etlichen islamischen Vereinen für Miete, Mietnebenkosten sowie Betriebskosten für Gebetsräume allein im Jahr 2020 bislang 45.889 Euro gezahlt hat. Weitere Vereine befänden sich im Gründungsstadium.
Der kommunalpolitische Sprecher der #AfDFraktionBrandenburg, Daniel Freiherr von Lützow, erklärt dazu: „Die Landesregierung fördert überall in Brandenburg islamische Vereine aus #Steuermitteln. Was in diesen Einrichtungen vor sich geht, ist der Regierung vermutlich nicht bekannt, zumal sie nicht mal über die Zahl der #Muslime in Brandenburg eine genaue Auskunft geben kann. Auch die sogenannte Fachstelle ‚Islam im Land Brandenburg‘ der Landesregierung fördert islamische Vereine und erhielt dafür im Jahr 2020 Zuwendungen in der Höhe von 262.275,45 Euro von der Landesregierung. Ziel ist offenbar eine flächendeckende Errichtung von Moscheen in Brandenburg. Und das finanziert vom Geld der #Steuerzahler!“
Der sicherheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im #Landtag Brandenburg, Wilko Möller MdL, ergänzt dies: „Auch in #Frankfurt (Oder) zahlt die Landesregierung allein in den Jahren 2018 und 2019 insgesamt 38.398 Euro für die Anmietung von #Gebetsräume|n und sog. Projektförderung an den Verein der “Muslime an der Oder e. V.“. In diesen von Steuergeldern finanzierten Einrichtungen werden die #Menschenrechte, gerade im Hinblick auf die #Gleichbehandlung der Frau, mit Füßen getreten. Eine komplette Streichung dieser Gelder ist längst überfällig.“
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Feuerwehrgerätehäuser
Wenn links-grüne Politik die Bodenhaftung verliert:
Wir verweisen auf einen Zeitungsartikel der MOZ vom 23. April 2021 über die Ausgaben von 23 Mio. Euro für das sogenannte größte Kultur-Investitionsprojekt im Land Brandenburg. Es handelt sich dabei um den neuen Standort in Frankfurt (Oder) für das Brandenburgische Landesmuseum für moderne Kunst (BLMK). Dafür hat das Land über 12 Mio bereit gestellt. Der Rest kommt vom Bund. Aber die Feuerwehrkameraden hausen weiterhin in Schrottimmobilien, die teilweise bauamtlich gesperrt wurden. So sieht keine bodenständige Politik aus. Ihr Wähler aufwachen!
Der Landtagsabgeordnete Wilko Möller steht in ständigen Kontakt zu Herrn Staatssekretär Dr. Grünewald, um für die beiden baulich schlimmsten Feuerwehrgerätehäuser Geldmittel bereitzustellen. Somit könnten zumindest die Planungen für die Neubauten noch dieses Jahr beginnen. Ständiger Kontakt bedeutet immer wieder nachfragen; das Stellen von Finanzierungsanträgen und regelmäßiger Telefonkontakt zwischen Staatssekretär und dem Abgeordneten.
Wilko Möller macht Druck: Staatssekretär besichtigt Freiwillige Feuerwehr auf Einladung der AfD!
Am 5.3.21 fand auf Initiative vom Landtagsabgeordneten Wilko Möller ein hochkarätig besetztes Treffen zum Dauerthema „sanierungsbedürftige Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr“ in Rosengarten und Booßen statt. Anwesend waren Staatssekretär Herr Dr. Grünewald, der zuständige Beigeordnete Jens-Marcel Ullrich, Oberbürgermeister René Wilke, der Vorsitzende des Stadtfeuerwehrverbandes Wolfgang Welenga, der Leiter des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz Helmut Otto und die zuständige Mitarbeiterin der Stadtverwaltung Frau Gerlach sowie MdL Wilko Möller mit seiner Mitarbeiterin Dr. Daniela Oeynhausen. In den Räumen der Berufsfeuerwehr Frankfurt (Oder) besprach man zunächst die neue Infrastrukturrichtlinie vom November 2020. Diese wurde von der Verwaltung ernüchternd aufgenommen. Helmut Otto rechnete vor, dass selbst bei günstigster Bauweise die Fördersumme für die geplanten Gerätehäuser nur 38 Prozent betrage. Das sei zwar besser als in der ursprünglich geplanten Fassung, aber noch immer deutlich weniger als früher. Staatssekretär Dr. Grünewald verwies auf die Ausnahmeregelung für finanzschwache Kommunen, die höhere Fördersummen erhalten könnten. Die seien aber nur etwa 20 Prozent höher, was die Sache für die Kommunen wohl kaum finanzierbarer mache, entgegnete Frau Dr. Oeynhausen. An das Eingangsgespräch knüpfte die Besichtigung der Gerätehäuser an. Insbesondere der Zustand des Gerätehauses in Rosengarten schockierte den Staatssekretär, der sichtlich um unverfängliche Worte rang. Er gestand ein, dass wohl alle Anwesenden sich darüber einig seien, dass hier etwas geschehen müsse. Auch beim Gerätehaus in Booßen, einer umgebauten Scheune, war Herr Dr. Grünewald klar, dass die Enge des Gebäudes und der DDR-Charme des Mannschaftsraumes einen Neubau unumgänglich machten.
Zusagen wollten er und OB Renè Wilke aber keine machen. MdL Wilko Möller stieß sich an den Zeitplan, der frühestens eine Sanierung ab dem Jahr 2023 vorsieht. Das sei den Kameraden nicht zuzumuten. Wenig überzeugend verwies der Oberbürgermeister auf den Verwaltungsablauf, der entsprechend Vorlauf benötige. Wolfgang Welenga sprach sich für kreative Lösungen bei der angespannten Haushaltslage aus. Er könne nicht verstehen, warum unter Innenminister Schröter die Aufwandspauschale neugestaltet wurde. Der recht geringe Betrag gehe häufig bei den Kameraden unter. Damit motiviere man heutzutage keinen freiwillig Engagierten mehr. Besser wäre es gewesen, die Landesregierung hätte das Geld in die dringend notwendige Sanierung der Feuerwehrinfrastruktur investiert. Nur mit moderner Ausrüstung und ansprechenden Räumlichkeiten seien Kameraden tatsächlich für das wichtige Ehrenamt zu begeistern und zu halten.
MdL Wilko Möller äußert sich zu dem Termin:
„Es hat mich sehr gefreut, dass das MIK auf meine vielen Schreiben reagiert hat. Herr Dr. Grünewald zusammen mit unserem Oberbürgermeister René Wilke haben heute Zeit gefunden, sich die Problemkinder in Booßen und Rosengarten anzuschauen. Leider wollte keiner der beiden Herren konkrete Zusagen machen. Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr erwarten aber, dass etwas passiert. Die Sonderregelung für klamme Kommunen in der neuen Feuerwehr-Infrastrukturrichtlinie überzeugt nicht. Hier muss die Landesregierung unbedingt nachbessern. Ärgerlich, dass OB René Wilke den Beginn des wichtigen Projekts „Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr“ frühestens ab dem Jahr 2023 sieht. Wenn ein Landesmuseum in kurzer Zeit als Lieblingsprojekt des Oberbürgermeisters für 21,5 Millionen Euro ins Leben gerufen werden kann, dann frage ich mich, warum er die Instandhaltung notwendiger Infrastruktur vernachlässigt!? Das ist Kernaufgabe einer Verwaltung! Liebe Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr: Wir bleiben für Sie am Ball.“ (AfD-FF)
38 Antworten auf „Die ganzen sehr guten Anträge der AfD in der Stadtverordnetenversammlung SVV in Frankfurt ( Oder )“
AfD-Fraktion Frankfurt (Oder), PSF 1180, 15201 Frankfurt (O.)
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Stadt Frankfurt (Oder)
Herrn Eyke Beckmann
Marktplatz 1
15230 Frankfurt (Oder
Ihr Zeichen:
Ihre Nachricht:
Telefon: +49 152 017 25 930
E-Mail: [email protected]
Datum: 6. Juni 2019
Anfrage zu Strukturermittlungen in Bezug auf die Briefwahlergebnisse
Sehr geehrter Herr Beckmann,
die Ergebnisse der Kommunalwahlen stehen nun im Wesentlichen fest. Allerdings ergeben sich für uns als AfD-Fraktion Frankfurt (Oder) einige Nachfragen.
Auf der Internetseite: http://wahlergebnisse.frankfurt-oder.de/2019/index.html
ist übersichtlich aufgestellt, dass die Briefwahlergebnisse erheblich von den Ergebnissen der sog. Urnenwahl abweichen. Wir möchten dazu einige Daten von Ihnen einholen, um die Ergebnisse besser bewerten zu können.
Die Briefwahlergebnisse im Stadthaus, Briefwahl 9057 zeigt was wir nicht verstehen:
AfD nur 14,1 % aber die LINKEN können 30,5 % einfahren. Bei den andern Parteien gibt es nicht diese großen Abweichungen.
Stadthaus, Briefwahl 9060:
AfD nur 12,7 %, die Grünen liegen 19,9 % massiv über dem am Wahlabend festgestellten Endergebnis. Bei den anderen Parteien gibt es kaum Abweichungen im Wahlverhalten zwischen Urnen- resp. Briefwählern.
Infolgedessen haben wir folgende Fragen:
Erstens:
Bitte stellen Sie fest wie die Altersstruktur der Briefwähler insgesamt aussieht. Also waren besonders viele Briefwähler 16 bis 18 Jahre alt? Wo wohnen diese Briefwähler also gibt es z. B. Konzentrationen an den Schulen? Können Sie feststellen welche Schule diese Schüler besuchen?
Verdacht: Die Briefwähler haben ihre Wahl an den Schulen im Rahmen eines Unterrichts unter Einfluss der Schule ausgefüllt.
Hintergrund ist, dass über solche Projekte wie „Lokale Partnerschaft für Demokratie Frankfurter Oder“ Schüler gegen Rechtspopulisten gestärkt werden sollen (siehe Stadtseite Frankfurt (Oder) über das Bundesprogramm „Demokratie lieben“ im Jahr 2019: Nr. 3 Projektträger pewobe gGbmH Frankfurt (Oder) Projekttitel Demokratiewerkstatt – Jugendliche stärken gegen Rechtspopulismus und Extremismus.
Zweitens:
Uns interessiert nicht nur die Altersstruktur der 16-18 jähren Schüler, sondern auch die Altersstruktur und Sozialisation der restlichen Briefwähler. Wir möchten Alter der Briefwähler wissen (Durchschnittswert) und wo wohnen diese Wähler. Gibt es da auch Konzentrationen – also gibt es besonders viele Briefwähler dort wo Alterswohnheime, betreutes Wohnen oder Altenpflegedienste die lebensälteren Wähler betreuen, weil diese Hilfe zum Leben benötigen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Wilko Möller
Stadt Frankfurt (Oder)
Stadtverordnetenversammlung
Antrag
Einreicher: AfD-Fraktion
Wilko Möller (MdL), Ingolf Schneider, Andreas Suchanow, Marcus Mittelstädt, Bernd Saleschke, Hanns-Peter Hartmann, Michael Laurisch, Jürgen Fritsch und Denny Lehmann
19.04.2021
Einrichtung einer Arbeitsgruppe zum Themenkomplex Helenesee
Die AfD-Fraktion in der SVV Frankfurt(Oder) beantragt eine vom Oberbürgermeister offiziell einzurichtende “Arbeitsgruppe Helenesee”. In dieser AG haben alle Fraktionen die Möglichkeit, bis zu zwei Stadtverordnete zu entsenden.
Begründung:
Im Zusammenhang mit den Beratungen in der SVV in Hinsicht auf eine Änderung des Erbbaurechtspachtvertrages mit der Helenesee AG stellt die AfD-Fraktion immer wieder fest, dass eine sogenannte Arbeitsgemeinschaft Helenesee mit Beteiligung von Vertretern der SPD, DIE LINKE., Bündnis 90/Die Grünen und seit einiger Zeit auch die Frankfurter-Bürger-Initiative/Freien Wähler seit 2014 zu diesem Thema tagt und diverse Papiere produziert.
Im Hauptausschuss (HO) erscheinen von dieser AG ausgearbeitete Anfragen und Anträge, welche langwierig in diesem Ausschuss behandelt werden, aber zu wenig nachvollziehbaren Ergebnissen führen. Nicht nur, dass die bestehende AG Helenesee rechtlich nicht legitimiert ist, da diese weder von der jetzigen SVV eingerichtet wurde noch alle Mitglieder über ein kommunalpolitisches Mandat mehr verfügen, was auch der Oberbürgermeister mehrmals monierte. Darüber hinaus werden auch Mandatsträger der AfD permanent und vorsätzlich an der Teilnahme ausgeschlossen.
Das Thema einer zukunftsträchtigen und bürgerfreundlichen Entwicklung des Areals des Helenesees als Volkscamping- und Freizeitpark im Bereich der Naherholung ist zu wichtig für unsere Stadtentwicklung, als das sich hier nur private “Klüngel-grüppchen” damit befassen sollten.
Infolgedessen beantragen wir eine Beschlussfassung der Stadtverordneten-versammlung zur Einrichtung einer offiziellen “Arbeitsgruppe Helenesee”, so wie wir das in der letzten HO-Sitzung vom 12. April 2021 bereits angekündigt haben. Der Oberbürgermeister bestimmt einen Vorsitzenden der Arbeitsgruppe aus dem Bereich der Stadtverwaltung, der dann die Einladungen und Führung der Arbeitsgruppe organisiert resp. auch das notwendige Personal zur ordentlichen Verwaltung der Arbeitsgruppe bereitstellt (Räumlichkeiten, Schriftführer etc.).
Wir bitten um Ihre Zustimmung.
AfD-Fraktion Frankfurt (Oder), PSF 1180, 15201 Frankfurt (O.)
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Herrn Oberbürgermeister
Renè Wilke
über
Amt für Stadtverordnetenangelegenheiten
Frau Karola Kargert
Ihr Zeichen:
Ihre Nachricht:
Telefon: +49 179 3238146
Datum: 15. Januar 2019
KLEINE ANFRAGE: Personalwirtschaft der Stadt Frankfurt (O.) – Stellenschaffung
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir als AfD-Fraktion Frankfurt (Oder) stellen folgende Anfrage und bitten um schriftliche Beantwortung:
Sie als neuer Oberbürgermeister haben die Verwaltungsspitze nach Ihrem Amtsantritt umgebaut. Auffällig ist, dass gefühlt viele neue Stellten geschaffen wurden. Früher gab es neben den Dezernenten Jens-Marcel Ulrich und Herrn Markus Derling nur noch Frau Dr. Possardt, die allerdings durch Frau Cornelia Schubert fachlich – aber nicht besoldungstechnisch – ersetzt wurde.
Jetzt wurde die Funktion des Bürgermeisters neu besetzt (Mehrkosten gegenüber Herrn Derling wegen der besonderen Besoldung des Status „Bürgermeister“). Darüber hinaus erfolgten die Einrichtung von zwei weiteren Dezernentenstellen mit Frau Milena Manns und Jörg Gleisenstein. Dazu wurden Referentenstellen besetzt. So war zu lesen, dass Herr Junghanns (Bürgermeister) extra eine Referentin mit der Besoldung E 12 zugeordnet bekam. Diese kam aus dem sozialen Milieu der CDU (Ehefrau des Herrn Bleck – CDU-Mitglied). Es wird in der Öffentlichkeit kolportiert, dass jeder Dezernent einen Referenten resp. Referentin als Unterstützung erhalten soll. Auch Sie als OB haben sich eine Assistentin ausgesucht. Alle sollen mit der Besoldungsstufe E 12 entlohnt werden.
Die Postenvergabe scheint sich auch in den Ämtern nach Parteibuch fortzusetzen.
Zufällig erfuhr der Uz., dass der Schatzmeister und somit Vorstandsmitglied Frank Hühner von der Partei „DIE LINKE“ einen Versorgungsposten beim Verein: DEMOKRATIE UND INTEGRATION BRANDENBURG e. V. zugewiesen bekam. Die Stadt erhält vom Bundesprogramm „DEMOKRATIE LEBEN“ ca. 100.000 Euro jährlich. Davon wird die Stelle des Herrn Hühner bezahlt.
Wir fragen nun:
1)
Wir bitten um Vervollständigung folgender Auflistung
Dezernent / OB Name des
Referent/Assistenten Entgeltgruppe Jährliche Brutto-arbeitskosten für die Stadt
Renè Wilke
Junghanns
J. Gleisenstein
Milena Manns
J. M. Ullrich
2)
Wie viel zusätzliches Personal wurde seit Ihrer Amtsübernahme für die Verwal- tungsspitze eingestellt? Wie hoch sind die Kosten, die durch die Stellenschaffung verursacht wurde? Wird Frau Dr. Possardt immer noch zusätzlich durch die Stadt oder das Land bezahlt? Wenn ja, warum wurde sie denn nicht zurückgeholt, um gemäß ihrer Bezahlung endlich für die Stadt FF zu arbeiten?
3)
Haben Sie Erkenntnisse darüber, dass solche Fälle wie bei Herrn Hühner auch andere Bereiche der Stadtverwaltung erfasst haben? Wenn ja, wer gehört dazu (namentliche Aufstellung und für welche Bundes- oder Landesprojekte sind diese Personen tätig)?
Zum Beispiel arbeitet das Parteimitglied der LINKEN Herr Norbert Leitzke im Mikado als sog. Sozialarbeiter. Wird die Stelle des Herrn Hühner – aber auch von Herrn Leitzke – von der Stadt FF mitfinanziert? Wenn ja, nennen Sie uns bitte den jeweiligen genauen monatlichen Betrag.
4)
Der Haushaltsentwurf 2019/2020 der Stadt Frankfurt (Oder) sieht gigantische Personal-kostenerhöhung von 58,8 auf 63,7 Mio. Euro (fast 5 Mio. Euro in 2 Jahren) vor. Bitte erklären Sie uns den Grund für diese Mehrkosten.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Wilko Möller
Stadt Frankfurt(Oder)
Stadtverordnetenversammlung
Kleine Anfrage
Einreicher: AfD-Fraktion, Herr Michael Laurisch
11.12.2020
Fahrerlaubnisse für Migranten/Asylanten
Seit geraumer Zeit werden wir als AfD-Stadtverband von zahlreichen Bürgern unserer Stadt zunehmend gefragt, wie es sich mit der häufig beobachteten eigenständigen kraftfahrtgebundenen Mobilität von Migranten/Asylanten und deren rechtlich nachprüfbarer Fahrberechtigung nach deutschem respektive EU-Recht verhält.
Daher fragen wir den Oberbürgermeister:
Wie ist die Nachprüfbarkeit der vorhandenen ausländischen Fahrererlaubnisse amtlich gewährleistet und nachvollziehbar für eine gesetzliche hiesige Befähigung der Fahrtüchtigkeit und Fahrtauglichkeit?
Inwieweit besteht eine Pflicht zur Nachprüfung auf die Verhältnisse im deutschen/europäischen Straßenverkehr?
Wer erhält diese nach deutschem Fahrerlaubnisrecht? (Aufgegliedert in Geschlecht und Aufenthaltsstatus sowie Herkunft und Beschäftigungsstatus in Arbeit/Dienst und Selbständigkeit)
Werden die jeweiligen Prüfungen in deutscher Sprache verfasst und nachprüfbar abgehalten? (Integration ist das Erlernen des Fremden und dessen sozialpolitischer, religiöser Gewohnheiten und gesellschaftlicher Ausrichtung)
Wer entscheidet nachvollziehbar die dringende Bedürftigkeit des Erringens der Fahrberechtigung (z.B. Jobcenter oder Agentur für Arbeit)?
Welche nachweisbaren belastbaren und prüfbaren Zahlen bestehen bei den Fahrschulen und Fahrlehrern bzw. dem Fahrlehrerverband in Frankfurt (Oder) bzw. Land Brandenburg?
Wie viele der seitens der Migranten/Asylanten Erwerbsfähigen und mit Fahrerlaubnis ausgestatteten sind seit deren Vorgabe für eine Fahrerlaubnis für die Ausübung einer Tätigkeit für den Arbeitsmarkt verfügbar oder in rentenversicherungsrechtlicher, selbsteinzahlender und eigenversorgender Beschäftigung? Mit anderen Worten: Gibt es bereits positive Ergebnisse, dass der o. g. Personenkreis tatsächlich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgrund der erworbenen Fahrerlaubnis eingegangen ist?
Wir bitten um schriftliche Beantwortung der Fragen!
AfD-Fraktion Frankfurt (Oder), PSF 1180, 15201 Frankfurt (O.)
__________________________________________________
Herrn Oberbürgermeister
Renè Wilke
über
Amt für Stadtverordnetenangelegenheiten
Frau Karola Kargert
Ihr Zeichen:
Ihre Nachricht:
Telefon: +49 179 3238146
Datum: 9. Mai 2019
KLEINE ANFRAGE: Personalwirtschaft der Stadt Frankfurt (O.) – Stellenschaffung
Verteilung der Mittel zum Projekt „Demokratie leben“ im Verein Demokratie und Integration Brandenburg e. V.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir als AfD-Fraktion Frankfurt (Oder) stellen folgende Anfrage und bitten um zügige schriftliche Beantwortung:
Zunächst bitten wir um die Beantwortung unserer Anfrage vom 15. Januar 2019, die wir als Anlage noch einmal Frau Kargert per Mail zugesandt haben. Dabei ging es u. a. um das LINKEN-Parteimitglied Norbert Leitzke und dessen Entlohnung etc.
Die jetzige Anfrage konkret zu folgenden Vorgang:
Aus der Niederschrift des Jugendhilfeausschusses über die Sitzung vom 5. März 2019 wurde bekannt, dass es einen Zuwendungsbescheid für 2019 gab, der genauso hoch ausfiel wie 2018 – nämlich 100.000 Euro. Die Stadt steuert dabei noch einmal 10.000 Euro Eigenanteil pro Jahr hinzu. Diese Mittel werden dem Verein Demokratie und Integration Brandenburg e. V. – Projekt „DEMOKRATIE LEBEN“ zugeführt.
Unsere Frage lautet nun:
Wird Ihr Parteifreund Frank Hühner (Schatzmeister der LINKEN) aus diesem Projekt bezahlt? Wenn ja, wie hoch ist der Betrag, der von den 110.000 Euro für die wohl projektbezogene Stelle des Herrn Hühner abgezweigt wird?
Mit freundlichen Grüßen
Wilko Möller