Hier könnt ihr mal selber lesen was für eine gute Arbeit die AfD in der SVV in Frankfurt ( Oder ) macht. Und woanders könnt ihr dann lesen wie die unfähigen versifften Altparteien dann darauf so reagiert haben haha.
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Scheckübergabe/LandesparteitagPressemitteilung
zur Schecküberreichung an den Werksausschuss Eigenbetrieb Sportzentrum der Stadt Frankfurt (Oder)
Der AfD-Landtagsabgeordnete Wilko Möller überreichte zusammen mit Vertretern der AfD-Stadtfraktion Frankfurt (Oder) und der CO-Landesvorsitzenden Birgit Bessin am 21. April 2021 symbolisch einen Scheck über 3.850,00 EUR an den Vorsitzenden des Werkausschusses Eigenbetrieb Sportzentrum der Stadt Frankfurt (Oder).
Hintergrund dieser Aktion war der Anschlag mit Schmierereien durch Chaoten am Gebäude der Brandenburg-Halle in der Nacht zum 18. März 2021, um ihre Intoleranz für den AfD-Landesparteitag vom 20. auf den 21. März 2021 zum Ausdruck zu bringen. Hierbei wurde ein Schaden von 3.807,94 EUR verursacht. Da die Brandenburg-Halle gegen eine derartige Beschädigung nicht versichert ist, ginge der Schaden zu Lasten der Sporteigenbetriebe, was sich zwangsläufig auf deren Budget ausgewirkt hätte. Zur Abwendung dieser Belastung für die Sportbetriebe initiierte Wilko Möller eine Spendenaktion innerhalb der AfD Brandenburg. Etwa 3.100 Euro kamen an Spenden zusammen. Den restlichen Betrag übernahm Wilko Möller, um damit klar zum Ausdruck zu bringen, dass solche Sachbeschädigungen zu nichts führen und eher für noch mehr Aufmerksamkeit zu Gunsten der AfD sorgen.
Leider schien es Vertretern der Stadt offenbar nicht möglich, dieser Scheckübergabe beizuwohnen.
Besonders bemerkenswert ist auch das Verhalten der Medienvertreter. Herr Budschick vom Stadtfernsehen erschien trotz Zusage nicht.
Lediglich ein RBB-Vertreter kam auf Einladung und interviewte die Abgeordneten Bessin und Möller sowie Andreas Suchanow. Wilko Möller gab an, dass es für ihn eine Frage der Ehre sei, diese Schäden, die insbesondere die Sportler und Bürger der Stadt treffen, nicht auf den Kosten sitzen zu lassen. Die Verursacher sind im linksextremistischen Milieu zu suchen. Die Polizei sollte alles daransetzen, die Täter zu ermitteln, um die Hintermänner in die Öffentlichkeit zu bringen.
Alles in allem stehen wir zu unserem Wort und werden den Rechnungsbetrag zugunsten des Sportzentrums heute überweisen.
AfD-Stadtverband Frankfurt (Oder)
Bemerkung: Die MOZ hat diesen Artikel nicht veröffentlicht. Dies wäre wohl als Werbung für den Direktkandidaten verstanden worden.
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AfD Stadtverband Frankfurt a.d. Oder – Alternative für Deutschland
Gepostet von Wilko Möller · 14. März ·
Die peinliche Offenbarung der “Gewerkschaft der Polizei”!
Die Gewerkschaftsführung – auch Bundesvorstand genannt – sollten ihre Ämter zur Verfügung stellen und Neuwahlen anberaumen. Grund: Eine Gewerkschaftsführung betreibt politische Säuberung in ihren eigenen Reihen und schließt die Polizisten aus, die der AfD angehören. Das ist ein ungeheuerlicher Vorgang und zeigt einmal mehr wie gefährdet unsere Demokratie ist. Dass sich die Polizisten so eine Führung gefallen lassen, ist wohl kaum vorstellbar.
Seit Jahren fällt immer mehr auf, dass Behördenleiter, Führungsfunktionen im öffentlichen Dienst nach Parteibuch und nicht mehr im Sinne des Artikels 33 Abs. 2 GG ausgewählt werden. Im Grundgesetz ist verbrieft: “Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.” Diese Grundregel ist schon lange nur noch ein Lippenbekenntnis. Das zieht sich von der Bundesebene bis in die Kommunalpolitik durch.
Bestes Beispiel ist die Entfernung eines Volljuristen aus Amt des Präsidenten des Landesamtes für Verfassungsschutz Brandenburg – veranlasst durch den CDU-Innenminister Stübgen. Der ehemalige Behördenleiter Herr Nürnberger – bestimmt kein AfDler – wollte den Verfassungsschutz nicht im Sinne des Herrn Stübgen, der auch CDU-Landesvorsitzender ist, zum Regierungsschutz missbrauchen. Ergo: Es erfolgte der Austausch! Jetzt leitet den Verfassungsschutz Brandenburg die minderqualifizierte zweite Garnitur, die bestenfalls für den gehobenen Dienst geeignet ist, aber den geforderten Regierungsschutz betreibt. Der Bundesvorstand glaubt tatsächlich, dass die Verfassungsschutzämter und insbesondere das Bundesamt für Verfassungsschutz Beweise liefert, die die AfD als verfassungsfeindliche Partei identifizieren. Jeder, der sich ein wenig mit den Verfassungsschützern befasst, weiß, dass dort angebliche Beweise über sog. Informanten erhoben werden, die für ihre “Beweise” Geld bekommen. Da werden bezahlte Personen in die missliebigen Organisationen eingeführt, die ggf. selber provozieren, um die gewünschten Beweise zu erhalten. Da gilt der Spruch: “Wer schreibt, der bleibt!”
Die von der Gewerkschaftsführung angegebenen Argumente belegen, dass sie selbst ein Demokratieproblem darstellt. Sie bezeichnet sich selbst als politische Organisation! Das kann aber kein Ziel einer Arbeitnehmervertretung sein. Sie sollen die Rechte Ihrer Mitglieder vertreten und nicht Politik machen, dafür sind laut Art. 21 Abs. 1 Grundgesetz die Parteien zuständig. “Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit….” Gewerkschaften sollen die Parteien kritisch beobachten und öffentlich Einfluss nehmen, wenn etwas aus dem Ruder läuft und dadurch Polizisten Nachteile erwachsen können.
Als am 5. Februar 2020 mit Stimmen der AfD, CDU und FDP Herr Thomas Kemmerich zum ersten FDP-Ministerpräsidenten seit 1952 demokratisch durch den Thüringer Landtag gewählt wurde, stufte die CDU-Bundeskanzlerin – als sie sich in Südafrika befand – einfach per Telefonbefehl diese Ministerpräsidentenwahl als unzulässig ein. Ein klar verfassungswidriger undemokratischer Akt. Aber Ramelow als Linker durfte dann gewählt werden. Eine Partei, deren Anhänger auf einer Strategietagung Anfang 2020 in Kassel im Beisein des damaligen Parteivorsitzenden Bernd Riexinger öffentlich eine Linke äußern durfte, dass im Rahmen einer Revolution das eine reiche Prozent der Bürger erschießen zu wollen. Eine klare Distanzierung blieb aus. Man wolle sie nur für nützliche Arbeit einsetzen und nicht erschießen – so Riexinger damals. Dass man damit wohl Arbeitslager assoziieren könnte dürfte niemanden verborgen geblieben sein. Aber da hält die GdP-Spitze still. Sie stellte zu Thüringenwahl ganz CDU-konform fest: “..hier wurde nicht nur gegen den Wählerwillen entschieden, sondern auch der demokratische Grundkonsens Nachkriegsdeutschlands aufgekündigt.” Was ist das für eine Geisteshaltung, wenn Bürger mal nicht die Systemparteien wählen? Demokratie lebt vom Wandel und ein FDP-Ministerpräsident ist bestimmt kein Verfassungsfeind.
Die Gewerkschaftsführung der GdP arbeitet mit Unterstellungen und Behauptungen, die sie nicht beweisen kann. Sie sagt sogar, dass jeder, der eine andere Meinung hat, ein Rechtspopulist ist und den gesellschaftlichen Konsens verlasse. Wer den Klimawandel oder die Corona-Maßnahmen hinterfragt ist nicht mehr demokratisch. Ist es nicht Aufgabe der größten Opposition in einer Demokratie zu hinterfragen und ist es in einer Demokratie nicht mehr erlaubt zu diskutieren? Wenn diese Gewerkschaftsführung meint, dass Demokratie nur aus Konsens besteht, dann ist eine Meinungsfreiheit nicht mehr gewünscht resp. erlaubt. Da zieht dieser abzuwählende Bundesvorstand sogar stereotype Medienberichte heran, die der AfD eine Mitschuld an Hass, Gewalt und Hetze unterstellen. GdP-Beispiel: Der sog. Sturm auf den Reichstag vom 29. August 2020 führen diese Damen und Herren der GdP an. Nur eine Gegenfrage: Es waren drei Polizisten notwendig, um diese Aktion zu unterbinden! Ein Sturm sieht anders aus! Warum waren denn so wenige Polizeikräfte zum Schutz des Reichstages vor Ort, obwohl tausende Demonstranten am Stern des 17. Juni demonstrierten – wenige 100 Meter vom Reichstag entfernt?
Die Gewerkschaft der Polizei war schon immer links verortet. Sie hatte immer schon kaum nachvollziehbare Ansichten, die sich nicht mit einer gut funktionierenden Polizeiorganisation in einem starken Rechtsstaat vereinbaren lässt. Gerade dieser Bundesvorsitzende Oliver Malchow fiel mit komischen Ansichten gegenüber der Bundespolizei immer wieder auf. Beispielhaft sei hier dessen öffentliche Äußerung in Bezug auf die Stärkung der Bundespolizei gennannt. Er wandte sich entschieden gegen die von der AfD im Bundeswahlprogramm 2017 favorisierte Neuorganisation der Bereitschaftspolizeien der Länder und des Bundes zu einer starken einheitlich organisierten Bundesbereitschaftspolizei. Jeder, der sich ein wenig mit der Polizeiorganisation auskennt, weiß, dass wir im Bereich Polizei keine Kleinstaaterei mehr brauchen. Sogar SPD-Innenminister würden ihre Bereitschaftspolizei der Bundesbereitschaftspolizei unterstellen, um die Schlagkraft zu erhöhen. Fehlanzeige bei Malchow. Einen dringenden Zusammenschluss von BKA und Bundespolizei lehnt die GdP ebenfalls ab.
Es ist schon auffällig, wie dieser sog. demokratische GdP-Bundesvorstand wenige Tage vor drei wichtigen Landtags- und Kommunalwahlen die größte Opposition und Wähler verunglimpft – widerliche und durchschaubare Aktion.
Spätestens jetzt sollte jedes der rund 194.000 GdP-Mitglieder, ob Polizist, Tarifbeschäftigter, Zöllner etc. für die Abwahl des Bundesvorstandes sorgen oder diese linksdurchtränkte Organisation verlassen. Sie schadet mehr als sie für Polizisten wirklich Fortschritt bewirkt. Ihre Arroganz der Macht sollte der Wähler und die Beamten mit aller Konsequenz ein Ende setzen. Gewerkschaften wie die DPolG sind da erheblich besser aufgestellt und bieten eine gewerkschaftliche Alternative. (WM)
HELENESEE – Einheitsfront gegen die AfD!
Unseren Antrag den Helenesee ganz anders zu organisieren lehnte eine Einheitsfront von CDU bis Linke in der letzen Stadtverordnetenversammlung vom 11.02.2021 komplett ab!
Wir als AfD hatten uns schon seit längerer Zeit mit dem Areal Helenesee beschäftigt. Denn 30 Jahre Pleiten, Pech und Pannen der etablierten Parteien haben die Frankfurter satt. Wir wollten im Interesse der Frankfurter eigentlich nach vorne sehen.
Unser Antrag 21/ANT/066 umfasste die Forderung unter Beteiligung der drei mit dem Thema Helenesee hauptsächlich befassten Aussschüssen HO (Hauptausschuss), WAF (Wirtschaft Arbeit und Finanzen) und SVUK (Stadtentwicklung, Verkehr, Umwelt und Klimaschutz) eine Sondersitzung durchzuführen.
Dabei sollte zunächst ein Impulsreferat mittels Präsentation des Herrn Wurzler, Verbandsvorsteher/Geschäftsführer des Zweckverbandes Lausitzer Seenland Brandenburg
als Einleitung vorgenommen werden. Ziel war es möglichst neue Eindrücke zu gewinnen.
Wichtiger Satz des Herrn Wurzler war: “Alle politischen Lager der letzten 30 Jahre waren sich einig – sogar mit der jetzigen AfD – das Lausitzer Seenland für alle zum Vorteil aller Menschen zu entwickeln – über alle Parteidifferenzen und Grenzen hinweg.”
Mit dieser Sondersitzung sollte ein fundierter Diskussionsprozess begonnen werden, dessen Ergebnis und die Schlussfolgerungen offen sind.
Wir müssen uns entscheiden: “Badewanne der Frankfurter” – also alle Bürger – egal welcher soziale Status oder ein “Nobelerholungsgebiet” wie Bad Sarow, wo nur die obersten 1000 der Reichen und Schönen sich über den Preis den Zutritt mit viel Geld erkaufen und privatisieren. Der normale Bürger rsp. Frankfurter wird dann langfristig über den Preis ausgeschlossen.
Der von uns favorisierte Zweckverband, der durch die Frankfurter gegründet würde, hätte die Garantie einen Ausgleich zwischen der Stadt und deren Bürgerinteressen mit den privaten unternehmerischen Akteuren zu verbinden. In der Lausitz klappt es. Im Antrag wurde von uns beschrieben was alles durch die Symbiose von Unternehmertum und dem öffentlichen Zweckverband erreicht werden könnte, so zum Beispiel:
Hochwertige Anlage/Ferienhäuser für mehr als 150 Euro/Nacht oder preiswerte Feriehäuser, Komfort-Campingplätze und Standardplätze für Wohnwagen oder Urlauber mit Zelt, mehrere Gastronomen, Kinder- und Freizeiteinrichtungen für gutes oder schlechtes Wetter – alles da. Warum geht das nicht in Frankfurt?
Zu diesem Weitblick sind viele Lokalpolitiker von den Linken bis CDU nicht in der Lage. Deren Argumentation – hauptsächlich der CDU-Kollegen – sind nicht nachvollziehbar.
Trotzdem haben wir in Vorleistung über die AfD-Fraktion im Kreistag Beeskow diese beauftragt anzufragen, wie der LOS-Landkreis in die Thematik Helenesee einbezogen werden kann, um ggf. den möglichen Zweckverband auf noch breitere Beine aufstellen zu können.
Wir bleiben bei dran! Herr Zimmermann von der FBI/Freie Wähler hat sich ebenfalls dafür ausgesprochen.
Hier ist nur das Titelbild des Antrages Helenesee zu sehen. Mehr erfahren Sie auf unserer Internetseite. (WM)
Mut zur Wahrheit: Der Helenesee muss anders verwaltet werden!
Mut zur Wahrheit: Der Helenesee muss anders verwaltet werden!
Dazu besuchte eine Abordnung der AfD-Fraktion Frankfurt (Oder) gemeinsam mit dem Fraktionsvorsitzenden der Frankfurter-Bürger-Initiative/Freie Wähler Herr Frank Zimmermann am letzten Freitag den Zweckverband Lausitzer Seenland Brandenburg.
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In einem zweistündigen Videovortrag mit anschließender Diskussion konnte der Verbandsvorsteher Herr Detlev Wurzler mit Unterstützung des Controllers Herrn Ott die Organisation der Seenlandschaft in der Region Senftenberg erläutern. Interessant sind die Eckdaten:
Personal
o 120 Mitarbeiter in Fest- und Saisonanstellung (Vollzeit- und Teilzeitjobs)
Umsatz
o 7,7 Millionen Euro (Umsatz 2019)
Investitionen
o 2009 bis 2019: 65 Millionen Euro in Infrastruktur, Unterkünfte und Freizeit
o 291 Ferienhäuser
o 495 Campingstandflächen (davon 169 in Tourismusvergabe)
o Moderne Sanitärhäuser
o Restaurant u. versch. Imbisseinrichtungen (verpachtet)
o Animation mit Kinderbetreuung
o Spielgarten
Senftenberger Strandhotel mit 42 Hotelzimmern
Compfortcamping am Senftenberger See
o 126 Tourismusstandflächen
o 195 Dauerstandflächen
o Moderne Sanitärhäuser
o Gaststätte (verpachtet)
Tagesgäste im Jahr: 1996 / 2019
ca. 700.000 / ca. 750.000
Gäste in den Anlagen pro Jahr: 19.500 / 61.000
Übernachtungen pro Jahr: 96.700 / 261.000
Durchschnittl. Aufenthaltsdauer: 4,97 Tage / 4,3 Tage
Die Mischung aus Betrieben mit hoheitlichen Aufgaben sowie dem privatwirtschaftlich organisierten Gewerbe führt zu einem einzigartigen Erfolgsmodell, das auch für den Helenesee vorstellbar wäre.
Insbesondere ist ein Zweckverbandmodell denkbar, wo sich der Landkreis LOS und Frankfurt (Oder) gemeinsam zur Entwicklung des Areals Helenesees zum Wohl der Bürger verpflichten.
Wir werden das in der Stadtverordnetenversammlung thematisieren.
Die wichtigste Erkenntnis ist: Die Bürger in der Region Lausitz sind sehr zufrieden und genießen einen erheblich besseren Erholungswert als die Bürger in Frankfurt (Oder) mit dem derzeitigen Helenesee-Modell!
Wir bleiben für Sie am Ball – AfD-Stadtverband Frankfurt (Oder)
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Akteneinsicht verwehrt
Die CDU-Justizministerin Frau Hoffmann gewährt der AfD nurunvollständige Akteneinsicht!
Insbesondere wird mir regelmäßig die Einsichtnahme in die Ermittlungsakten der Polizei und Staatsanwaltschaft verwehrt.
So wurde z. B. der Ermittlungsvorgang in Bezug auf den Verlust der scharfen Schusswaffe Walther PKK nebst 75 Patronen aus dem Asservatenbereich der Polizei mir nur sehr unvollständig zur Einsicht im Ministerium gewährt. Infolgedessen kann man sich die Akteneinsicht auch sparen. Es drängt sich der Verdacht auf, das hier unvorteilhafte Vorgänge vertuscht werden sollen.
Wir werden wohl klagen müssen, obwohl der Parlamentarische Beratungsdienst in seinem Gutachten sich klar auf die Seite der AfD positionierte. (WM)
Das Justizministerium Brandenburg behindert AFD-Abgeordnete bei Akteneinsicht!
Das Justizministerium Brandenburg gewährt der AfD nur noch stark eingeschräntke Akteneinsicht!
Das berichtet nun die Morgenpost in ihrem Artikel vom 17.02.2021 (siehe Link)
https://www.morgenpost.de/berlin/article231585109/Hoffmann-AfD-hat-kein-Recht-auf-Einsicht-in-Strafakten.html
Über den Rechts- und Innenausschuss sowie über mehrere Anfragen haben wir als AfD-Abgeordnete immer wieder Akteneinsicht gefordert. Gerade vor dem Hintergrund, dass viele Ermittlungen der Polizei aufgrund von gravierenden Einsparungen und politisch motivierten Fehlentscheidungen (Einflussnahme auf die Staatsanwaltschaft und Polizeiführung) nicht zufriedenstellend durchgeführt wurden. Die Akteneinsicht war bis zur letzen Legislaturperiode kein Problem. Denn in der Landesverfassung in Artikel 56 der Landesverfassung geregelte Akteneinsichtsrecht der Abgeordneten bezieht sich auch auf die Einsicht in Strafakten zu Ermittlungs- und Strafverfahren. Die Staatsanwaltschaften sind Landesbehörden und unterliegen der Aufsicht des Justizministeriums. So wurden Akteneinsichten stets in der Vergangenheit auch unproblematisch gewährt. Seit 2019 wurde das Akteneinsichtsrecht rechtsfehlerhaft versagt, da es auch Strafakten von SPD-Mitgliedern betreffen, die u. a. auch MdL sind.
In der Rechtsausschusssitzung vom 03. Dezember 2020 wurde das Problem thematisiert und durch das Justizministerium mit Schreiben vom 21. Dezember 2020 die „Argumentation“ dem Ausschuss übersandt, welche insbesondere auf eine Erkenntnis des Justizministeriums aus einer Änderung des § 480 StPO abzielt. Insbesondere die vom Abgeordneten Wilko Möller regelmäßig geforderte Akteneinsicht wird nicht mehr voll gewährt.
Zwischenzeitlich liegt das Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes vom 26. Januar 2021 vor, welches das Akteneinsichtsrecht der Abgeordneten auch in Strafakten bestätigt. Wir haben das Gutachten dem Rechtsausschuss und dem Justizministerium vorab zur Verfügung gestellt und bitten um Bestätigung, dass das Justizministerium nunmehr die Akteneinsichtsrechte der Abgeordneten wieder vollumfänglich beachtet und gewährleistet.
Wir werden erst einmal die nächste Sitzung des Rechtsausschusses abwarten und ggf. klagen, weil die Justizministerin schon in der Sitzung vom 11. Februar durchklingen ließ, dass sie nicht von ihrer neuen Praxis absehen will, dass Abgeordnete des Landtages volle Akteneinsicht bekommen.
Zum Beispiel betrifft das auch das Akteneinsichtsrecht bei der Ermittlungsakte wegen des Abhandenkommens einer scharfen Schusswaffe Walther PKK nebst 75 Schuss Munition aus dem Asservatenbereich der Polizei Brandenburg. Auch da erhielt der Abgeordnete Wilko Möller nur sehr wenige Auszüge des Ermittlungsvorgangs.
Dies werden wir so nicht akzeptieren. Denn der Parlamentarische Beratungsdienst des Landtages Brandenburg sagt aus, dass uns das vollständige Akteneinsichtsrecht zusteht.
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Verfassungsschutz und die AfD!
Der Verfassungsschutz ist nur noch beklagenswert. Diese Behörde schützt nicht mehr die Verfassung/Grundgesetz, sondern nur die Regierung – ein Regierungsschutz! Ich habe als Landtagsabgeordneter mir den Vorgang über die AfD beim Verfassungsschutz angesehen und eine Kopie aushändigen lassen. Fazit: Es ist unfassbar! Ich habe noch nie so viel geschriebene Inkompetenz nachlesen können. Was hier mit den Steuergeldern passiert, ist eine Schande und gehört in die Öffentlichkeit. Über meine Person sind sogar falsche Tatsachenbehauptungen in den Bericht eingeflossen. Dagegen wird ebenfalls geklagt. Diese sog. Verfassungsschützer kommen zu unhaltbaren Feststellungen, die haarsträubend sind. Jetzt ist mir klar geworden bei der Durchsicht dieses Berichts warum der Volljurist und ehemalige Verfassungsschutzpräsident Herr Nürnberger die AfD nicht beobachten lassen wollte. Es liegt nämlich nichts vor. Dafür wurde er durch den Innenminister Stübgen (CDU und Vorsitzender der CDU-Brandenburg) abgelöst und durch den Nicht-Volljuristen Herrn Müller (angeblich parteilos) ersetzt. Eine SPD-Nähe dürfte aber vorhanden sein. Denn Herr Müller hat lange als Büroleiter beim Innenminister der SPD Schröter gedient, der Amtsvorgänger von Herrn Stübgen war. Die Folge ist bekannt – wir klagen! (WM)
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Scharia gehört nicht zu Deutschland
Die Landesregierung #Brandenburg stellt eigener Aussage nach derzeit muslimischen Gemeinden keine öffentlichen Räume unentgeltlich zur Verfügung. Aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 7/2247 der #AfDFraktion geht jedoch hervor, dass die Regierung etlichen islamischen Vereinen für Miete, Mietnebenkosten sowie Betriebskosten für Gebetsräume allein im Jahr 2020 bislang 45.889 Euro gezahlt hat. Weitere Vereine befänden sich im Gründungsstadium.
Der kommunalpolitische Sprecher der #AfDFraktionBrandenburg, Daniel Freiherr von Lützow, erklärt dazu: „Die Landesregierung fördert überall in Brandenburg islamische Vereine aus #Steuermitteln. Was in diesen Einrichtungen vor sich geht, ist der Regierung vermutlich nicht bekannt, zumal sie nicht mal über die Zahl der #Muslime in Brandenburg eine genaue Auskunft geben kann. Auch die sogenannte Fachstelle ‚Islam im Land Brandenburg‘ der Landesregierung fördert islamische Vereine und erhielt dafür im Jahr 2020 Zuwendungen in der Höhe von 262.275,45 Euro von der Landesregierung. Ziel ist offenbar eine flächendeckende Errichtung von Moscheen in Brandenburg. Und das finanziert vom Geld der #Steuerzahler!“
Der sicherheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im #Landtag Brandenburg, Wilko Möller MdL, ergänzt dies: „Auch in #Frankfurt (Oder) zahlt die Landesregierung allein in den Jahren 2018 und 2019 insgesamt 38.398 Euro für die Anmietung von #Gebetsräume|n und sog. Projektförderung an den Verein der “Muslime an der Oder e. V.“. In diesen von Steuergeldern finanzierten Einrichtungen werden die #Menschenrechte, gerade im Hinblick auf die #Gleichbehandlung der Frau, mit Füßen getreten. Eine komplette Streichung dieser Gelder ist längst überfällig.“
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Feuerwehrgerätehäuser
Wenn links-grüne Politik die Bodenhaftung verliert:
Wir verweisen auf einen Zeitungsartikel der MOZ vom 23. April 2021 über die Ausgaben von 23 Mio. Euro für das sogenannte größte Kultur-Investitionsprojekt im Land Brandenburg. Es handelt sich dabei um den neuen Standort in Frankfurt (Oder) für das Brandenburgische Landesmuseum für moderne Kunst (BLMK). Dafür hat das Land über 12 Mio bereit gestellt. Der Rest kommt vom Bund. Aber die Feuerwehrkameraden hausen weiterhin in Schrottimmobilien, die teilweise bauamtlich gesperrt wurden. So sieht keine bodenständige Politik aus. Ihr Wähler aufwachen!
Der Landtagsabgeordnete Wilko Möller steht in ständigen Kontakt zu Herrn Staatssekretär Dr. Grünewald, um für die beiden baulich schlimmsten Feuerwehrgerätehäuser Geldmittel bereitzustellen. Somit könnten zumindest die Planungen für die Neubauten noch dieses Jahr beginnen. Ständiger Kontakt bedeutet immer wieder nachfragen; das Stellen von Finanzierungsanträgen und regelmäßiger Telefonkontakt zwischen Staatssekretär und dem Abgeordneten.
Wilko Möller macht Druck: Staatssekretär besichtigt Freiwillige Feuerwehr auf Einladung der AfD!
Am 5.3.21 fand auf Initiative vom Landtagsabgeordneten Wilko Möller ein hochkarätig besetztes Treffen zum Dauerthema „sanierungsbedürftige Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr“ in Rosengarten und Booßen statt. Anwesend waren Staatssekretär Herr Dr. Grünewald, der zuständige Beigeordnete Jens-Marcel Ullrich, Oberbürgermeister René Wilke, der Vorsitzende des Stadtfeuerwehrverbandes Wolfgang Welenga, der Leiter des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz Helmut Otto und die zuständige Mitarbeiterin der Stadtverwaltung Frau Gerlach sowie MdL Wilko Möller mit seiner Mitarbeiterin Dr. Daniela Oeynhausen. In den Räumen der Berufsfeuerwehr Frankfurt (Oder) besprach man zunächst die neue Infrastrukturrichtlinie vom November 2020. Diese wurde von der Verwaltung ernüchternd aufgenommen. Helmut Otto rechnete vor, dass selbst bei günstigster Bauweise die Fördersumme für die geplanten Gerätehäuser nur 38 Prozent betrage. Das sei zwar besser als in der ursprünglich geplanten Fassung, aber noch immer deutlich weniger als früher. Staatssekretär Dr. Grünewald verwies auf die Ausnahmeregelung für finanzschwache Kommunen, die höhere Fördersummen erhalten könnten. Die seien aber nur etwa 20 Prozent höher, was die Sache für die Kommunen wohl kaum finanzierbarer mache, entgegnete Frau Dr. Oeynhausen. An das Eingangsgespräch knüpfte die Besichtigung der Gerätehäuser an. Insbesondere der Zustand des Gerätehauses in Rosengarten schockierte den Staatssekretär, der sichtlich um unverfängliche Worte rang. Er gestand ein, dass wohl alle Anwesenden sich darüber einig seien, dass hier etwas geschehen müsse. Auch beim Gerätehaus in Booßen, einer umgebauten Scheune, war Herr Dr. Grünewald klar, dass die Enge des Gebäudes und der DDR-Charme des Mannschaftsraumes einen Neubau unumgänglich machten.
Zusagen wollten er und OB Renè Wilke aber keine machen. MdL Wilko Möller stieß sich an den Zeitplan, der frühestens eine Sanierung ab dem Jahr 2023 vorsieht. Das sei den Kameraden nicht zuzumuten. Wenig überzeugend verwies der Oberbürgermeister auf den Verwaltungsablauf, der entsprechend Vorlauf benötige. Wolfgang Welenga sprach sich für kreative Lösungen bei der angespannten Haushaltslage aus. Er könne nicht verstehen, warum unter Innenminister Schröter die Aufwandspauschale neugestaltet wurde. Der recht geringe Betrag gehe häufig bei den Kameraden unter. Damit motiviere man heutzutage keinen freiwillig Engagierten mehr. Besser wäre es gewesen, die Landesregierung hätte das Geld in die dringend notwendige Sanierung der Feuerwehrinfrastruktur investiert. Nur mit moderner Ausrüstung und ansprechenden Räumlichkeiten seien Kameraden tatsächlich für das wichtige Ehrenamt zu begeistern und zu halten.
MdL Wilko Möller äußert sich zu dem Termin:
„Es hat mich sehr gefreut, dass das MIK auf meine vielen Schreiben reagiert hat. Herr Dr. Grünewald zusammen mit unserem Oberbürgermeister René Wilke haben heute Zeit gefunden, sich die Problemkinder in Booßen und Rosengarten anzuschauen. Leider wollte keiner der beiden Herren konkrete Zusagen machen. Die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr erwarten aber, dass etwas passiert. Die Sonderregelung für klamme Kommunen in der neuen Feuerwehr-Infrastrukturrichtlinie überzeugt nicht. Hier muss die Landesregierung unbedingt nachbessern. Ärgerlich, dass OB René Wilke den Beginn des wichtigen Projekts „Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr“ frühestens ab dem Jahr 2023 sieht. Wenn ein Landesmuseum in kurzer Zeit als Lieblingsprojekt des Oberbürgermeisters für 21,5 Millionen Euro ins Leben gerufen werden kann, dann frage ich mich, warum er die Instandhaltung notwendiger Infrastruktur vernachlässigt!? Das ist Kernaufgabe einer Verwaltung! Liebe Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr: Wir bleiben für Sie am Ball.“ (AfD-FF)
38 Antworten auf „Die ganzen sehr guten Anträge der AfD in der Stadtverordnetenversammlung SVV in Frankfurt ( Oder )“
Stadt Frankfurt(Oder)
Stadtverordnetenversammlung
Anfrage
Einreicher: Wilko Möller / Ingolf Schneider
Marcus Mittelstädt/ Michael Laurisch
AfD-Fraktion
01.02.2021
Helenesee : Fragen im Zusammenhang mit dem Erbbaupachtvertrag
Im Zuge der nun schon seit mehreren Jahren dauernden Debatte des Umgangs der Rathausspitze mit dem stadteigenen Areal des Camping-und Erholungsgeländes Helenesee ergeben sich unseres Erachtens auch vor dem Hintergrunde der beabsichtigten Änderung des Erbbaupachtvertrages mit dem gegenwärtigen Nutzer eine Reihe von noch unbeantworteten Fragen.
Aus diesem Grunde fragen wir die Verwaltung:
1.) Welche konkreten und von der Stadt überprüfbaren Investitionen sind seit 2012 jährlich auf dem Areal des Erbbaupachtgeländes gemäß den Vereinbarungen des Pachtvertrages getätigt worden und in welcher konkreten finanziellen Höhe? Welcher Wert des unbeweglichen Anlagevermögens wurde hierbei für jedes einzelne Jahr festgelegt, wenn vertraglich eine Summe in Höhe von 5 % des entsprechenden Anlagevermögens vereinbart wurde?
2.) Wie beurteilt die Verwaltung den massiven Wertverlust des unbeweglichen Anlagevermögens respektive dessen Neubewertung von ca. 3 Mio. EUR zu Beginn über ca. 622.000,00 EUR im Jahre 2017 auf nur noch 581.000,00 EUR ein Jahr später?
3.) Wie wird das vertragliche Nutzungsziel durch die Verwaltung in der Realisierung durch den Kontrakter überprüft und wie oft?
4.) Wann wurde zuletzt die Wasserqualität des Helenesees untersucht und welche Aussagen können zur vorhergehenden Untersuchung der Wasserqualität im Vergleich getroffen werden? Wer führte die Untersuchungen auf wessen Veranlassung durch? Wenn ja, zu welchen Ergebnissen sind Sie gekommen? Wann erfolgt die nächste aussagekräftige Untersuchung?
5.) Wie begründet sich im Einzelnen die geplante Neufestlegung der vertraglichen Gewässerlinie von 75,00 m ab Uferkante als Teil des Erbbaupachtgeländes? Wer ist dann künftig für die restliche, wesentlich größere Gewässerfläche und deren entsprechende Unterhaltung verantwortlich?
6.) Wird die Belastung von Natur und Wald durch das jährlich stattfindende „Helene Beach Festival“ untersucht? Wer kommt bisher und zukünftig für die Beseitigung der teilweise massiven Abfall-und Restbestandsentsorgung vollständig auf? Durch welche konkreten analytischen Daten lässt sich die Aussage des OB im Ausschuss SVUK vom 13.01.2021 belastbar belegen, dass der Helenesee ein solches mehrtätiges Großereignis mit extremem Publikumsverkehr „ …wegsteckt“?
7.) Welche Haftungsvereinbarung gilt bei dem zu verzeichnenden Wertverlust des unbeweglichen Anlagevermögens? Welcher Wert wird bei dem vor einigen Jahren errichteten Empfangsgebäude heute noch veranschlagt?
8.) Welche Vereinbarungen und Regressansprüche gibt es bei einem möglichen fortschreitenden Qualitätsverlust von See und Natur bis hin zu einem gänzlichen Nutzungsverlust als Camping-und Freizeitpark?
Wir bitten um schriftliche und mündliche Beantwortung unserer Fragen.
AfD-Fraktion Frankfurt (Oder), PSF 1180, 15201 Frankfurt
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An den
Vorsitzenden der Frankfurter
Stadtverordnetenversammlung
Ihr Zeichen:
Ihre Nachricht:
Telefon: +49 152 017 25 930
E-Mail: [email protected]
Datum: 20. August 2020
Große Anfrage zum Thema: Aufnahme von kranken minderjährigen Ausländern im Rahmen des Programms des Landes Brandenburg zur freiwilligen Aufnahme von 44 Kindern und den dazugehörenden „Kernfamilien“
Sehr geehrter Herr Neumann,
wir bitten Sie, dass Sie über Frau Lindenberg unsere große Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung setzen.
Die Stadt Frankfurt (Oder) hat sich nach einem Bericht in der MOZ (https://www.moz.de/landkreise/oder-spree/frankfurt-oder/artikel9/dg/0/1/1776883/) bereit erklärt, sogenannte UMA (unbegleitete minderjährige Ausländer) freiwillig aus Auffanglagern in der griechischen Ägäis aufzunehmen. Diese „gezeigte Hilfsbereitschaft der vielen Anständigen“, so der Oberbürgermeister René Wilke (ebenda), steht im eklatanten Widerspruch zum gescheiterten Antrag der Linken und Grünen im März letzten Jahres. Damals lehnte die Stadtverordnetenversammlung eine Aufnahme Frankfurts in das Bündnis „Seebrücke-Städte Sicherer Häfen“ mit den daraus resultierenden Verpflichtungen (https://seebruecke.org/startseite/sichere-haefen-in-deutschland/) ab.
Jedoch hat sich das Land Brandenburg verpflichtet 44 Kinder freiwillig zusätzlich aufzunehmen. Dabei bekundete der OB für Frankfurt (Oder) ebenfalls sich zur Aufnahme bereit – trotz anderslautender Entscheidung der SVV (siehe oben).
Wir fragen den Oberbürgermeister:
⦁ Wie viele UMA beabsichtigt die Stadt Frankfurt (Oder), aus den Auffanglagern in Griechenland nach Frankfurt überzusiedeln (insbesondere wie viele Kinder will der OB von den 44 für Brandenburg vorgesehenen Kindern übernehmen?
⦁ Auf welcher Rechtsgrundlage soll diese Übersiedlung erfolgen, und wie sieht das genaue Procedere der Übersiedlung in Frankfurt aus?
⦁ Wie werden die UMA, die Stadt Frankfurt übernehmen möchte, ausgewählt? Ist die Minderjährigkeit durch medizinische Verfahren so genau wie möglich gesichert? Oder basiert die Minderjährigkeit auf eigenen Angaben der Person?
⦁ Wer wird die Betreuungskosten für die UMA, die aus den griechischen Auffanglagern nach Frankfurt übersiedeln sollen, übernehmen? Wenn das Land die Kosten übernehmen sollte, auf welcher rechtlichen Grundlage würde die Kostenübernahme durch das Land Brandenburg für diese im Kern kommunale Aufgabe erfolgen? Aufgrund der drastischen Mindereinnahmen des Landes und den daraus resultierenden Finanzierungsproblemen wird das Land die Kosten nicht übernehmen können.
⦁ Das Innenministerium schätzt, dass zu den minderjährigen Kindern noch die Kernfamilie mit dem Faktor zwischen 1 zu 4 resp. 1 zu 5 mit aufgenommen werden muss. Ist dem OB bewusst, dass mit jedem Kind noch 4 bis 5 weitere Transferleistungsempfänger mit versorgt werden müssen? Somit wird Frankfurt nicht nur mit den Kosten der Kinder belastet, sondern auch mit den Kosten der Kernfamilien. Wer trägt da die Kosten und wie hoch sind diese inkl. Gesundheitskarte, Integrationskosten wie Sprachkurse, Mietkosten und den Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz? Wie hoch schätzen Sie die Kosten pro Kind und Familie im Monat ein?
Mit freundlichen Grüßen
Wilko Möller (MdL)
stellv. Fraktionsvorsitzender
der AfD-Fraktion Frankfurt (Oder)
Tel. +49 (0) 152 017 25 930
Datum: 18. Januar 2021
Alternative für Deutschland Stadtverband Frankfurt (Oder) Müllroser Chaussee 22, 15236 Frankfurt (Oder)
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Frau
Birgit Humboldt
An den Seefichten 20
15234 Frankfurt (Oder)
Vorstand: Wilko Möller, MdL
Andreas Suchanow
Bernd Saleschke
Telefon: 0179 3238146
Büro: (0335) 27 548 290
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.afd-ffo.de
Ihre Schreiben vom 19.11.2020 und 07.12.2020
Sehr geehrte Frau Humboldt,
herzlichen Dank für Ihre Schreiben, die ich vor Kurzem erhalten habe.
Ihre Verärgerung kann ich gut nachvollziehen. Wie sollen Obdachlose täglich 25,14 € berappen, habe ich mich beim Lesen Ihres Briefes sofort gefragt. Das ergibt im Monat gut 750 €!
Dadurch, dass das Obdachlosen- und Asylheim Seefichten von einem sozialen Träger betrieben wird, sind vermutlich die Handlungsmöglichkeiten der Stadt begrenzt. Uneingeschränkt teile ich Ihre Meinung, dass in der Sache Transparenz geschaffen werden muss!
Daher werde ich in Kürze eine Anfrage an die Verwaltung in der Sache Seefichten 20 einreichen, um die Hintergründe für die Verteuerung zu beleuchten. Auch eine parlamentarische Initiative der AfD-Fraktion kann zur Lösung des Problems beitragen.
Gerne würde ich bzw. die Kollegen der AfD-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung Frankfurt (Oder) Kontakt mit Ihnen aufnehmen. Bitte rufen Sie für eine Terminvereinbarung meine Mitarbeiterin, Frau Dr. Oeynhausen, unter der Rufnummer 0151 33888550 an.
Bis dahin verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Wilko Möller, MdL
Stadt Frankfurt (Oder)
Stadtverordnetenversammlung
Antrag:
Aufnahme einer Verpflichtungsermächtigung über den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Frankfurt (O.) OT Rosengarten in die kommende Haushaltsverhandlung für 2022
Einreicher: AfD-Fraktion Frankfurt (O.) 18.08.2021, Wilko Möller MdL und Ingolf Schneider
Die AfD-Fraktion Frankfurt (Oder) stellt den Antrag folgende Verpflichtungsermächtigung in die kommende Haushaltsplanung aufzunehmen:
Einstellung der Verpflichtungsermächtigung über die Mittel des Eigenanteils der Stadt Frankfurt (Oder) für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses im OT Rosengarten, um die Beauftragung von Leistungen für den Neubau bereits 2022 realisieren zu können.
Begründung:
Das Feuerwehrgerätehaus in Frankfurt (Oder) OT Rosengarten ist baufällig. Die bisherige Planung für den Neubau ist erst 2023/24 vorgesehen. Dies ist für die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr in Rosengarten unzumutbar. Herr Staatssekretär Dr. Grünewald hat bei einem von der AfD-Fraktion vereinbarten Vorort-Termin in Rosengarten im Beisein des Oberbürgermeisters die desolate Situation bestätigt und sofortige Hilfe angeboten.
Infolgedessen wird das Feuerwehrgerätehaus massiv durch das Land Brandenburg gefördert und die bereits eingegangen Finanzierungsanträge der Stadt Frankfurt (Oder) wohlwollend geprüft. Es ist davon auszugehen, dass die Mittel für den Neubau in voller Höhe genehmigt werden.
Aufgrund der Gespräche mit dem MIK, Herrn Dr. Grünewald, in der letzten Sitzung des Innenausschusses des Landtages in Bezug auf den Neubau des Feuerwehrgerätehauses im OT Rosengarten wurde bekannt, dass die Politik und die Verwaltung der Stadt Frankfurt (Oder) jetzt am Zug ist.
Wir bitten um Aufnahme dieses Antrages auf die TO der nächsten SVV am 2. September 2021
AfD Fraktion Frankfurt (Oder)
Die Flüchtlingsalimentierung kostet viel Geld, das bei Einheimischen dann fehlt
Bereits am 13. Juli 2018 nahm ich einen Termin beim Amt für Jugend und Soziales (Amt 50) der Stadt Frankfurt (Oder) wahr, um mich über die Kosten der Asylbewerber/“Flüchtlinge“ aus „Erster Hand“ zu informieren. Vorausgegangen war eine kleine Anfrage 18/KAF/1347 der AfD-Fraktion über die Asylbewerberkosten.
Bereits 2017 hatten wir über eine Kleine Anfrage 17/AFR/1011 die Auskunft von der Stadt (Beigeordneter Ullrich) erhalten, dass die Stadt 7.457.900,00 Euro für 2016 an Transferzahlungen aufwenden musste, die von Land und Bund zum Teil erstattet wurden. Allerdings sind auch die Erstattungen durch Bund und Land Steuergelder.
Nur eine Vergleichszahl: Der komplette Wegfall der Elternbeiträge bei der Kita-Betreuung würde die Stadt 2,5 Mio. Euro kosten. Das ist angeblich nicht möglich, weil das nicht bezahlbar wäre. Wir sagen: Fragwürdige Argumentation!
In der folgenden Tabelle sind die Transferzahlungen für eine typische Flüchtlingsfamilie aufgeführt. Das sind Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) an eine 5-köpfige Familie bei dezentraler Unterbringung in einer Wohnung. Hier: zwei Elternteile mit drei Kindern im Alter von 6, 3 und 1 Jahr. Es handelt sich hier um eine Berechnung aus dem Jahre 2018.
Leistungsbe-rechtigte/
Flüchtlinge Regelbedarf in entsprechender Anwendung SGB XII anteilige Miete
bruttowarm gesamt
Elternteil
Bedarfsstufe 2 374,00 € 141,78 € 515,78 €
Elternteil
Bedarfsstufe 2 374,00 € 141,78 € 515,78 €
Kind, 7 LJ
Bedarfsstufe 5 296,00 € 141,78 € 437,78 €
Kind, 4 LJ
Bedarfsstufe 6 240,00 € 141,78 € 381,78 €
Kind, 2 LJ
Bedarfsstufe 6 240,00 € 141,78 € 381,78 €
gesamt
1.524,00 € 708,90 € 2.232,90 €
Somit wird klar, dass eine Flüchtlingsfamilie mit 2.232,90 Euro alimentiert wird. In diesen Leistungen sind die Mietkosten resp. Bruttomiete (inkl. Heizung, Wasser etc.) außer Strom enthalten. Laut Gesetz sind Asylanten und Flüchtlinge den Hartz-Vier-Empfängern nach SGB II und XII nach einer Aufenthaltsdauer von 15 Monaten finanziell gleich gestellt. Die dezentrale Unterbringung ist eine „Kannbestimmung“ die allein für die Stadt Frankfurt (Oder) monatlich ca.164.000 Euro Mehrkosten verursacht. Der letzte Stand war, dass die Verantwortlichen der Stadt 164 Wohnungen vornehmlich der sog WOWI und Wohnbau und von 15 privaten Vermietern für die Asylanten/“Flüchtlinge“ angemietet haben. Wir vermuten, dass damit die WOWI als größter Anbieter massiv durch Steuermittel gestützt wird.
Von den vier Sammelunterkünften in Frankfurt (Oder) fällt nur eine Gemeinschaftsunterkunft (Seefichten) in die Zuständigkeit der Stadt. Die drei anderen Unterkünfte (Karl-Ritter-Platz, Markendorf und in der Fürstenwalder Poststraße) sind Teil des Erstaufnahmekomplexes der BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – Außenstelle Eisenhüttenstadt). Das Heim in Seefichten ist zumindest nicht ausgelastet. Die anderen stehen teilweise leer und müssen doch bezahlt werden – natürlich vom Steuerzahler.
In den Alimentationskosten von 2.232,90 € sind noch nicht die Kosten der Gesundheitskarte enthalten, die die Stadt Frankfurt (Oder) mit Unterstützung des Landes Brandenburg so großzügig den Asylanten/“Flüchtlingen“ bereitstellt. Laut internen Informationen sind die Landkreise LOS und MOL gezwungen worden, diesen Gesundheitsluxus dem oben genannten Personenkreis ebenfalls zur Verfügung zu stellen. Selbst das Amt 50 bestätigt, dass der Missbrauch groß sein wird – die genauen Mehrkosten durch die Gesundheitskarte konnten bisher noch nicht ermittelt werden. Aber das Amt 50 geht von erheblichen Mehrkosten für die deutsche Gesellschaft aus.
Dass mehr als 40.000 Deutsche meist unverschuldet keine Krankenversicherung haben, weil sie entweder als Selbständige aufgeben mussten oder sich im Alter die
hohen Beiträge der Privatversicherungen nicht mehr leisten können und ihnen jede reale Möglichkeit für eine bezahlbare Versicherung verwehrt wird, interessiert die Sozialpolitiker in diesem Lande offenbar nicht. Hinzu kommt, dass mehrere Kassen seit Jahren schwerstkranken Mitgliedern die Erstattung einer Reihe kostspieliger Medikamente unter fadenscheinigen Gründen verweigert. Aber für die“ Flüchtlinge“ wird eine den deutschen resp. den hier arbeitenden Ausländern gleichwertige Krankenversicherung garantiert.
Nur zum Vergleich: Jeder dritte Deutsche oder ausländische Arbeitnehmer in Deutschland verdient nicht mehr als 2.400 Euro brutto. Das durchschnittliche Einkommen in Deutschland beträgt laut Statistik 3.000 Euro brutto. Für das Nichtstun kassieren diese Asylanten 2.232,90 Euro netto. Wenn eine Familie mit drei Kindern 3.000 Euro brutto verdient, dann bleiben 2.800 Euro netto inkl. Kindergeldes übrig.
Davon muss aber die arbeitende Familie für drei Kinder noch 180 Euro Elternbeiträge an die Stadt für die Kitabetreuung berappen. Hinzu kommen noch die üblichen Kosten eines Arbeitnehmers für PKW etc. Wir fragen uns, kann man das noch vermitteln bei 1,6 Mio. Flüchtlingen? Interessante Aussage des Amtes 50 an diesem Freitagnachmittag: Wir halten den Abstand zwischen Alimentation von SGB II und XII-Empfängern resp. Asylanten/“Flüchtlinge“ und der arbeitenden Bevölkerung in den unteren Gehaltsgruppen für zu gering bzw. nicht mehr vorhanden. Insbesondere bekommen diese Bevölkerungsgruppen, die staatlich voll versorgt werden, sehr viele Kinder. Je mehr Kinder desto weniger lohnt sich die Arbeitsaufnahme für sie, weil pro Kind die deutsche Gesellschaft zwischen 381,78 Euro und 437,78 Euro zahlt. Die arbeitende Familie bekommt aber nur derzeit 194 Euro pro Kind. Man züchtet sich eine Unterschicht heran, die gar keinen Ansporn hat zu arbeiten und schafft wirtschaftliche Anreize für immer .mehr “Flüchtlinge“.
AfD -Stadtverband Frankfurt (Oder)